Hollywood darf Kamera-Drohnen am Set in die Luft steigen lassen
Filmemacher in den USA dürfen es endlich: Drohnen mit Kameras an Bord dürfen demnächst am Set eingesetzt werden, um spektakuläre Aufnahmen aus der Luft zu drehen. Zwei Jahre lang hatte die Branche mit der Luftfahrtbehörde um die Zulassung gerungen. In wenigen Wochen soll es mit dem Filmen losgehen.
Die amerikanische Luftfahrtbehörde Federal Aviation Administration (FAA) hat sechs Filmproduktionsgesellschaften die Zulassung für den Betrieb von Drohnen für Einsätze in der Filmherstellung erteilt: Serial MOB LLC, Astraeus Serial, HeliVideo Productions LLC, Pictorvision Vortex Serial und Snaproll Media LLC. Zwei Jahre lange hat die Branchenorganisation Motion Picture Association of America mit der FAA über die Zulassung verhandelt.
Drohnen nutzte schon Harry Potter – allerdings nicht in den USA
Schon in der Vergangenheit sind Drohnen für Filmaufnahmen als fliegende Kameraträger genutzt worden, so zum Beispiel für Harry-Potter-Filme, James-Bond-Filme wie Skyfall und den Science-Fiction-Film Transformers. Allerdings durften sie nicht bei den in den USA produzierten Szenen eingesetzt werden, sondern nur im Ausland in die Luft steigen, da ihr Betrieb in den Vereinigten Staaten verboten war.
Der Einsatz der Drohnen in der amerikanischen Filmproduktion soll schon in wenigen Wochen beginnen. Die Kameras werden unter die Drohne gehängt und vom Boden aus bedient. Später ist vorgesehen, dass die Drohnen auch für Stunts eingesetzt werden. Was hier geplant ist, verschweigen die Filmproduktionsgesellschaften mit Hinweis darauf, dass sie für die jeweiligen Filmprojekte jeweils vor Drehbeginn einen Drohnen-Einsatzplan an die FAA geben müssen.
Nur ausgebildete Piloten dürfen Drohnen steuern
Die FAA hat mit den Drohnen-Betriebslizenzen vielfältige Auflagen verknüpft, weil sie unter allen Umständen sicherstellen will, dass weder der normale Flugverkehr beeinträchtigt wird, noch dass Gefahren für Unbeteiligte am Boden von den Drohnen ausgehen. Die wichtigsten Auflagen sind: Das Startgewicht der Drohne darf 25 Kilogramm nicht überschreiten. Ein einzelner Flug darf nicht länger als etwa 30 Minuten dauern. Für die Anfangszeit sind Nachtflüge verboten. Die Drohnen müssen zudem von einem ausgebildeten Piloten gesteuert werden und dürfen nicht höher steigen als 140 Meter.
Für jedes Filmprojekt muss der Drohneneinsatz zuvor der FAA gemeldet werden. Die Behörde gibt Zeitpunkt und Gebiet dann an die Flugsicherung weiter, die vorsichtshalber Piloten in der Nähe des Drohneneinsatzes informiert.
Drohnenhersteller DJI gilt als heißer Favorit
Derzeit gibt es weltweit etwa ein Dutzend größerer Drohnenhersteller. Die Liste schließt so bekannte Namen wie Boeing, General Atomics, Lockheed Martin und Northrop Grumman aus den Vereinigten Staaten ein. Sie produzieren aber fast ausschließlich militärische Drohnen. Andere größere Hersteller sind Denel in Südafrika, Israel Aerospace in Israel und Prox Dynamics in Norwegen. Im Wesentlichen nur zivil nutzbare Drohnen produziert der amerikanische Hersteller DJI, der für die Filmindustrie besonders interessant ist, weil die DJI-Drohnen über die verschiedensten Kamerahaltevorrichtungen verfügen und sich durch einen ausgesprochen ruhigen Flug auszeichnen, was für die Bildqualität von hoher Bedeutung ist. DJI dürfte zumindest anfänglich sicherlich das Rennen machen.
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