Forschungsreaktor FRM II: Neustart nach fünf Jahren geplant
Forschungsreaktor FRM II: Nach fünf Jahren Stillstand steht der Neustart 2025 bevor. Technische Herausforderungen und Debatten bleiben bestehen.
Nach jahrelangem Stillstand aufgrund technischer Probleme, Pandemie und juristischer Streitigkeiten soll der Forschungsreaktor FRM II der Technischen Universität München 2025 wieder in Betrieb genommen werden. Trotz Fortschritten bleiben Herausforderungen wie Lagerprobleme und die Debatte über den Brennstoff bestehen.
Inhaltsverzeichnis
Ein Neustart nach langer Pause
Der Forschungsreaktor FRM II der Technischen Universität München (TUM) gilt als eine der bedeutendsten Neutronenquellen Europas. Doch seit fast fünf Jahren steht er still. Reparaturen, Pandemiebedingte Einschränkungen und juristische Auseinandersetzungen sorgten immer wieder für Verzögerungen. Nun soll der Reaktor voraussichtlich Ende 2025 den Betrieb wieder aufnehmen.
Die Bedeutung des FRM II ist unbestritten. Seine Neutronenquelle unterstützt eine Vielzahl von Anwendungen in Wissenschaft, Industrie und Medizin. Insbesondere die Herstellung von Radiopharmaka zur Krebsbehandlung hängt direkt vom Betrieb des Reaktors ab. Darüber hinaus nutzen Forscher aus Bereichen wie Materialwissenschaften, Quantentechnologien, Klimaforschung und Archäologie die einzigartigen Möglichkeiten, die der Reaktor bietet. Dennoch ist der Betrieb des FRM II von Beginn an kontrovers, vor allem wegen des Einsatzes von hochangereichertem Uran als Brennstoff.
Juristische Hürden und die Brennstoff-Debatte
Seit seiner Inbetriebnahme im Jahr 2004 steht der FRM II immer wieder im Zentrum juristischer und politischer Auseinandersetzungen. Der Einsatz von auf 93 % angereichertem Uran als Brennstoff stößt insbesondere bei Umweltschützern auf scharfe Kritik. Diese stufen das Material als „waffenfähig“ ein und sehen darin ein Sicherheitsrisiko sowie einen Widerspruch zur deutschen Nichtverbreitungspolitik.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) entschied jedoch im Sommer 2023, dass der Betrieb des Reaktors mit diesem Brennstoff rechtlich zulässig sei. Die Klage des Bundes Naturschutz in Bayern (BN), die den Weiterbetrieb verhindern wollte, wurde abgewiesen. Dennoch bleibt die Debatte lebhaft. Der BN argumentiert, dass der Betrieb ab 2011 illegal sei, da eine Umstellung auf weniger angereichertes Uran bereits hätte erfolgen können.
Ein neuer Brennstoff mit einem Urananteil von unter 20 % ist zwar in Entwicklung, doch dessen Einführung wird nicht vor den 2030er Jahren erwartet. Die Entwicklung und Zulassung eines geeigneten Materials erfordern Zeit und umfangreiche Tests. Bis dahin bleibt der Einsatz des bisherigen Brennstoffs die einzige Option für den Betrieb.
Technische und logistische Herausforderungen
Neben juristischen Hürden sind es vor allem technische Probleme, die den Neustart des FRM II verzögern. Ein zentraler Engpass ist der sogenannte Zentralkanal, ein essenzielles Bauteil des Reaktors, das das Brennelement trägt. Die Herstellung dieses Bauteils verlief langsamer als geplant. Axel Pichlmaier, der technische Direktor des FRM II, erklärte: „Leider haben sich trotz beträchtlicher Fortschritte in allen Bereichen des Projekts verschiedene kleine Verzögerungen derart angehäuft, dass die Lieferung des Zentralkanals im Jahr 2025 erfolgen wird.“
Der Einbau dieses Bauteils wird weitere sechs Monate in Anspruch nehmen. Erst danach kann der Reaktor wieder hochgefahren werden. Dieser Prozess erfordert umfangreiche Tests und Sicherheitsprüfungen, um die betrieblichen und rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.
Ein weiteres Problem betrifft die Lagerung abgebrannter Brennelemente. Im Abklingbecken des Reaktors in Garching befinden sich bereits 47 Elemente, bei einer maximalen Kapazität von 50. Nach der Wiederaufnahme des Betriebs wird etwa nach einem Jahr der erste Transport nach Ahaus erforderlich sein. Doch Genehmigungen für den Transport und die Lagerung in Ahaus stehen noch aus, was den Betrieb weiter erschweren könnte. (mit dpa)
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