Streit um Namen 28.04.2015, 14:45 Uhr

Kraftwerk: Band-Mitgründer Hütter scheitert mit Klage

Der Mitgründer und Leadsänger der Elektropop-Band „Kraftwerk“, Ralf Hütter, ist vor dem Hamburger Landgericht mit einer Klage gescheitert. Einem Dresdner Startup-Unternehmen wollte er verbieten lassen, eine mobile Stromquelle im Hosentaschenformat ebenfalls Kraftwerk zu nennen. Völlig aus der Welt ist die Sache damit aber noch nicht. 

Die 1970 gegründete Band Kraftwerk am 6. Januar 2015 auf der Bühne der Neuen Nationalgalerie in Berlin. Vor dem Hamburger Landgericht musste Kraftwerk-Mitgründer Ralf Hütter jetzt eine Niederlage im Streit um den Namen der Elektropop-Gruppe einstecken. Ein Start-up darf seine Erfindung ebenfalls "Kraftwerk" nennen.

Die 1970 gegründete Band Kraftwerk am 6. Januar 2015 auf der Bühne der Neuen Nationalgalerie in Berlin. Vor dem Hamburger Landgericht musste Kraftwerk-Mitgründer Ralf Hütter jetzt eine Niederlage im Streit um den Namen der Elektropop-Gruppe einstecken. Ein Start-up darf seine Erfindung ebenfalls "Kraftwerk" nennen.

Foto: Jens Kalaene/dpa

Man stelle sich vor, Kalenderverlage müssten den sonnigen siebten Jahresmonat umbenennen, weil es eben schon ein Deutschrock-Quintett gibt, das sich den „Juli“ hat schützen lassen – zumindest als Bandnamen. Nach dieser Logik würde wohl schnell auch die Makler-Branche oder Möbelhäuser vor Problemen stehen: Schließlich gibt es auch Bands wie „Zweiraumwohnung“ oder „Extrabreit“. Und ob die Menschen fortan mit ihren Wehwehchen noch Ärzte aufsuchen dürften oder vielleicht bloß Mediziner… wer weiß es.

Richter sieht keine Markenrechtsverletzung

Ralf Hütter, Mitbegründer der Düsseldorfer Elektropop-Pioniere „Kraftwerk“, hielt es offenbar für gar nicht abwegig, einem Dresdner Unternehmen gerichtlich verbieten zu lassen, eine mobile Stromquelle ebenfalls Kraftwerk zu nennen. Nun ist der Kläger vor dem Landgericht Hamburg gescheitert. Der Richter konnte, anders als Hütter, keine Markenrechtsverletzung erkennen.

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Sascha Kühn, Geschäftsführer des Dresdner Unternehmens eZelleron, teilte mit: „Das Landgericht hat entschieden, dass Geräte, die Strom beispielsweise aus Gas, Wasser, Wind oder Kohle erzeugen, auch weiterhin Kraftwerk genannt werden dürfen.“ Leadsänger Hütter hatte gefürchtet, dass Verbraucher das Gerät fälschlicherweise deshalb mit seiner Band in Verbindung bringen könnten, da es auch Strom für Geräte erzeugen kann, die zum Abspielen von Musik geeignet sind, zum Beispiel Smartphones, Tablet-Computer oder MP3-Player.

Weitere Klage in den USA läuft noch

Das Mini-Kraftwerk für die Hosentasche wandelt Feuerzeuggas oder auch handelsübliches Campinggas in elektrischen Strom um und kann unterwegs dazu genutzt werden, die Akkus diverser Mobilgeräte aufzuladen. Dafür setzt das Unternehmen eZelleron auf eine eigens konzipierte Brennstoffzellen-Technologie. Bereits Anfang Januar hatten die Dresdner die Entwicklung auf der Crowdfunding-Plattform Kickstarter vorgestellt.

Stein des Anstosses: der Taschengenerator des Start-ups e-Zelleron trägt den Namen

Stein des Anstosses: der Taschengenerator des Start-ups e-Zelleron trägt den Namen „Kraftwerk“.

Quelle: eZelleron

Beendet ist der Rechtsstreit aber noch nicht. Denn in den USA hat Ralf Hütter eine ähnliche Klage gegen eZelleron eingereicht. Dessen Geschäftsführer Kühn betont: „Uns liegt nichts an einem weltweit ausgetragenen Rechtsstreit und wir hoffen, dass Herr Hütter nach dem Gerichtsentscheid auch seine Klage in den USA zurückzieht.“

Über die Finanzierungsplattform Kickstarter, die es ab dem 12. Mai auch in einer deutschen Version gibt, wurden für die Serienproduktion des Brennstoffzellen-Ladegeräts mehr als 1,5 Millionen US-Dollar eingesammelt – übrigens schon bevor die Klage in die Medien kam.

 

Ein Beitrag von:

  • Jan-Martin Altgeld

    Ehemals freier Journalist. Tätigkeiten im Online & Hörfunk. Für ingenieur.de Artikel zu Umwelt- und Verkehrsthemen.

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