Joint Venture gegründet 08.05.2019, 07:01 Uhr

Telekom und Deutsche Flugsicherung wollen Drohnen steuern

Ortung und Überwachung von Flugdrohnen – das könnte ein Riesengeschäft werden. In dem neu gegründeten Gemeinschaftsunternehmen Droniq sollen dafür die Kompetenzen der Anteilseigner zusammenfließen.

Montage Drohne mit Paket

Mal eben schnell ein Paket durch die Luft transportiert. So einfach könnte es sein, wenn eine Fernsteuerung möglich wäre.

Foto: ILexx / Panthermedia.net

Flugdrohnen bieten ein großes Potenzial für Gewerbekunden. Zum Beispiel in der Landwirtschaft werden sie jetzt schon eingesetzt, um Unwetterschäden zu filmen, den Wachstumsgrad von Pflanzen zu bestimmen oder – ausgestattet mit Wärmebildkameras – Rehkitze aufzuspüren, bevor der Mähdrescher anrollt. Auch die Industrie profitiert von der großen Flexibilität der Geräte und nutzt sie unter anderem, um schwer zugängliche Produktionsanlagen oder Windkrafträder zu überprüfen. Langfristig könnte es also eng werden im deutschen Luftraum, aber derzeit ist ihr Einsatz in Deutschland noch durch eine gesetzliche Regelung beschränkt: Flugdrohnen dürfen nur in Sichtweite des jeweiligen Piloten bewegt werden.

Das heißt auch, dass eine der Branchen, die besonders große Hoffnungen auf Flugdrohnen setzt, derzeit noch das Nachsehen hat. Denn der Logistiksektor könnte mit den fliegenden Robotern seine Pakete ausliefern, ohne auf verstopfte Straßen angewiesen zu sein. Das wäre aber selbstverständlich nur möglich, wenn Flüge ohne Sichtkontakt erlaubt wären. Zudem lässt sich solch ein Konzept realistischerweise nicht ohne übergeordnete Zentrale umsetzen, die den Luftraum kontrolliert. Wie soll sonst sichergestellt sein, dass sich die fliegenden Paketzusteller nicht gegenseitig behindern oder dem Passagierflugverkehr zu nahe kommen? Eine integrierte Technik, mit der sich die Drohnen gegenseitig in Echtzeit erkennen und einander ausweichen können, wird dann vermutlich nicht mehr ausreichen.

Hier könnte ein wichtiger Markt entstehen. So sehen es zumindest die Telekom und die Deutsche Flugsicherung (DFS), wobei Letztere natürlich ohnehin der erste Ansprechpartner ist, wenn es darum geht, den Luftraum zu kontrollieren. Sie hält daher nach Berichten der Wirtschaftswoche auch die Mehrheitsanteile an Droniq, dem Joint Venture, das die beiden Partner neu gegründet haben.

Digitale Plattform für die Ortung und Steuerung der Flugdrohnen

Ein Telekom-Sprecher habe dem Magazin die Pläne bestätigt: Droniq will eine digitale Plattform entwickeln, die dazu in der Lage sein soll, unbemannte Fluggeräte zu orten und von ihren Besitzern per Fernsteuerung fliegen zu lassen. Dabei soll auch das Handynetz zum Einsatz kommen. Das könnte tatsächlich ein Milliardenmarkt sein, wenn große Logistikunternehmen wie Amazon das System nutzten. Gleichzeitig würde die Möglichkeit zur Fernsteuerung alle übrigen industriellen Anwendungen von Flugdrohnen erleichtern. Denkbar wäre sogar die Steuerung von Lufttaxis.

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Droniq hat laut dem Medienbericht bereits die Freigabe durch das Bundeskartellamt erhalten und will im Herbst die Arbeit aufnehmen. In zwei Jahren ist geplant, die Aktivitäten aufs europäische Ausland auszuweiten. Dabei stehen Länder im Fokus, in denen die Telekom Tochtergesellschaften hat, etwa die Niederlande, Österreich und Griechenland.

Technische Probleme bei den Drohnen müssen noch gelöst werden

Droniq muss sich mit seinen ehrgeizigen Plänen großen Herausforderungen stellen, beziehungsweise auf die Innovationskraft der Drohnenhersteller setzen. Denn eine Ortung der Drohnen reicht für eine Fernsteuerung natürlich nicht aus. Ähnlich wie autonome Fahrzeuge müssen sie in der Lage sein, Hindernisse selbstständig zu erkennen und auf sie zu reagieren – und das in Echtzeit. Denn beispielsweise Vögel verändern permanent ihre Position. Anders als ein Turm lassen sie sich nicht in jedem Fall problemlos umfliegen. Ein Zusammentreffen mit einem Vogelschwarm dürfte trotzdem nicht zu Kollisionen führen.

Eine weitere Problematik ist das Thema Datenschutz. In Deutschland ist es derzeit nicht erlaubt, Flugdrohnen über Privatgrundstücken fliegen zu lassen, wenn die Geräte mehr als 250 Gramm wiegen und keine explizite Genehmigung des Besitzers vorliegt. Auch über sogenannten sensiblen Bereichen ist der Betrieb verboten. Dazu zählen unter anderem Einsatzorte von Polizei und Rettungskräften, Krankenhäuser, Menschenansammlungen, Industrieanlagen und Naturschutzgebiete. In größerer Höhe – wenn diese für Drohnenflüge freigegeben würde – ist zudem mit extremeren Wetterbedingen zu rechnen. Erste Ansätze, dieses Problem zu lösen, gibt es bereits. Doch bis das neue Paar Schuhe von einer Drohne vor die Haustür gelegt wird, wird es wohl noch eine Weile dauern.

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Ein Beitrag von:

  • Nicole Lücke

    Nicole Lücke macht Wissenschaftsjournalismus für Forschungszentren und Hochschulen, berichtet von medizinischen Fachkongressen und betreut Kundenmagazine für Energieversorger. Sie ist Gesellschafterin von Content Qualitäten. Ihre Themen: Energie, Technik, Nachhaltigkeit, Medizin/Medizintechnik.

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