EU-Batterieverordnung: Was die Verbraucher jetzt wissen müssen
Die EU hat Regeln für Batterien definiert. Laut der Mitteilung der Europäischen Kommission beinhalten die neuen Richtlinien unter anderem klare Ziele zur Steigerung der Recyclingeffizienz.
In Deutschland und den anderen 26 Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind Richtlinien zur Förderung umweltfreundlicherer und sicherer Batterien in Kraft getreten. Die Europäische Kommission gab am Donnerstag, 18. August bekannt, dass diese Richtlinien unter anderem Zielvorgaben für die Effizienz des Recyclings enthalten.
Batterien stellen eine bedeutende Quelle von Energie dar und zählen zu den Schlüsselkomponenten für die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung, umweltfreundliche Mobilität, saubere Energie und Erreichung der Klimaneutralität. Die Prognosen gehen davon aus, dass der Bedarf an Batterien in den kommenden Jahren stark steigen wird. Dadurch gewinnt der weltweite Markt für Batterien zunehmend an strategischer Relevanz. Und das heißt: Es soll geregelt werden.
Was soll mit der Richtlinie erreicht werden?
Mit dieser neuen Batterieverordnung soll sichergestellt werden, dass Batterien zukünftig einen reduzierten CO₂-Fußabdruck haben und minimale schädliche Substanzen verwenden.
Die neuen Richtlinien schreiben vor, dass bis spätestens zum 31. Dezember 2025 eine Aufbereitung und Wiederverwendung von 75 Prozent des durchschnittlichen Gewichts von Blei-Säure-Batterien sichergestellt werden muss. Wie die dpa berichtet, sollen es bei Lithium-Batterien 65 Prozent sein und bei Nickel-Cadmium-Batterien 80 Prozent. Noch strengere Vorgaben sind bis Ende 2027 beziehungsweise bis Ende 2030 vorgesehen.
Außerdem werden zukünftig Mindestanforderungen an Batterien gestellt, was Haltbarkeit, Leistungsfähigkeit und CO₂-Fußabdruck betrifft. Aktuell werden viele Batterien in der EU nicht recycelt, sondern einfach weggeworfen. Diese Situation soll sich nun ändern, indem schrittweise höhere Ziele für die Sammlung und das Recycling alter Batterien festgelegt werden. Deshalb legt die Verordnung Mindestmengen für recycelte Materialien fest, die verwendet werden müssen. Acht Jahre nach Einführung der EU-Vorschrift muss zum Beispiel mindestens 16 Prozent des in einer neu hergestellten Batterie verwendeten Kobalts aus Recycling stammen. Bei Blei sind es sogar 85 Prozent.
Zusätzlich sollen Akkus in zahlreichen Geräten wie Handys und Laptops künftig von Verbrauchern selbst ausgetauscht werden können. Diese Regelung tritt ab dem 18. Februar 2027 in Kraft und soll dazu beitragen, die Lebensdauer von Geräten zu verlängern.
Die Regelung soll die Entwicklung einer Kreislaufwirtschaft fördern, die die Stabilität der Rohstoff- und Energieversorgung erhöht und die strategische Unabhängigkeit der EU stärkt. Denn: Die Batterien sollen auch weniger Rohstoffe aus Nicht-EU-Ländern beanspruchen und wie bereits geschrieben, in Europa umfassend gesammelt, wiederverwendet und recycelt werden.
QR-Code für Batterien
Man wird ab dem Jahr 2025 schrittweise Anforderungen bezüglich Kennzeichnung, Leistungsklassen und maximalen CO₂-Fußabdruckgrenzen für Elektrofahrzeuge, leichte Fortbewegungsmittel (wie E-Bikes und Roller) sowie wiederaufladbare Industriebatterien einführen.
Zukünftig wird auf jeder Batterie ein Etikett und ein QR-Code angebracht sein, die wichtige Informationen für Verbraucher enthalten. Dazu gehören Angaben zur Lebensdauer, Ladekapazität, Haltbarkeit, chemischen Bestandteilen, schädlichen Substanzen und Sicherheitsrisiken. Diese Informationen werden den Verbrauchern helfen, ihre Kaufentscheidungen für Batterien zu treffen.
Besondere Batterietypen, wie beispielsweise LMT-Batterien, die in E-Rollern verwendet werden, industrielle Batterien mit einer Kapazität von über 2 kWh und Antriebsbatterien, erhalten zusätzlich einen sogenannten Batterie-Pass. Dieser Pass wird Informationen über den CO₂-Fußabdruck des Produkts enthalten.
(mit dpa)
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