Fahrlässige Tötung? Ermittlungsverfahren gegen Landrat nach Flutkatastrophe
141 Menschen starben bei der Flutkatastrophe im Ahrtal. Die Region war von dem Hochwasser besonders betroffen. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den Landrat von Ahrweiler wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung.
Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat ein Ermittlungsverfahren gegen den Landrat des von der Flutkatastrophe besonders betroffenen Landkreises Ahrweiler, Jürgen Pföhler (CDU), eingeleitet. Demnach geht es um den Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen am Abend des Hochwassers vom 14. Juli, wie die Behörde am Freitag mitteilte. Außerdem werde gegen ein Mitglied des Krisenstabs im Landkreis ermittelt.
Flutkatastrophe in Ahrweiler: Landrat hatte Entscheidungsgewalt inne
Der Landrat hatte den Behörden zufolge nach den Regeln des Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz möglicherweise die Einsatzleitung inne am Katastrophentag inne und deshalb die alleinige Entscheidungsgewalt. Das Mitglied des Krisenstabs, gegen das ebenfalls Ermittlungen laufen, hatte die Einsatzleitung zumindest zeitweise inne.
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Hinweise: Bewohner hätten in Sicherheit gebracht werden können
Laut Ermittlungsbehörden gebe es Hinweise darauf, dass Einwohner in dem Katastrophengebiet, die am Tag des Hochwassers noch nicht von der Flutwelle betroffen waren, am 14. Juli um 20.30 Uhr noch hätten gewarnt und evakuiert werden müssen. Laut Anfangsverdacht soll das aber nicht in der gebotenen Deutlichkeit beziehungsweise erst zu spät passiert sein.
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