Klage auf Schadensersatz wegen CO2-Emissionen
Nicht zum ersten Mal steht der Klimaschutz vor dem höchsten Gericht der USA – dem Supreme Court. Die Richter wollen klären, ob Emittenten von Treibhausgasen für die Schadensfolgen der Emissionen zivilrechtlich haften müssen.
US-Präsident Barack Obama war angetreten, die USA beim Klimaschutz voranzubringen. Durch die republikanische Mehrheit im Kongress sind diese Aktivitäten jetzt ausgebremst. Vor US-Gerichten streiten sich seit Jahren Firmen, Verbände und Privatpersonen sowie öffentliche Einrichtungen, ob Kommunen oder Bundesstaaten die Unterlassung klimaschädlicher Emissionen und Ersatz der durch die Emissionen hervorgerufenen Schäden verlangen können.
„Es gibt zurzeit in den USA fast so etwas wie eine Klagewelle, die in der Fachwelt unter dem Begriff ‚Climate Change Litigation‘ bekannt ist“, erklärte Wolfgang Gruber, Partner der Wirtschaftskanzlei Taylor Wessing. „Sollte der Supreme Court in den USA eine Haftung annehmen, kann es auch für deutsche Unternehmen sehr teuer werden.“
„Der Supreme Court könnte nicht nur den Weg für Klagen flutbedrohter Küstengemeinden oder Besitzer austrocknender Wälder in den USA öffnen.“ Gruber, Spezialist im Bereich nationales und internationales Handels- und Lieferrecht sowie Energiewirtschaftsrecht, fürchtet, dass – falls der Supreme Court im Sinne der Kläger entscheidet – auch Gerichte in der EU sich an der US-Rechtsprechung ein Beispiel nehmen und künftig ähnlich entscheiden könnten.
Betroffen wären vor allem Anlagenbetreiber der Eisen- und Stahlindustrie und Energieerzeuger, aber auch Unternehmen aus anderen emissionsstarken Industriebranchen. „Auch ein europäisches Unternehmen, das Vermögenswerte in den USA hat und sich ein amerikanisches Urteil einhandelt, muss natürlich damit rechnen, dass dieses gegen das Unternehmen in den USA auch vollstreckt wird“, erläuterte Gruber.
Bislang haben die US-Gerichte in ähnlichen Streitfällen uneinheitlich entschieden. So war die Küstengemeinde Kivalina, die sich in Alaska von den Folgen der Erwärmung des Ozeans bedroht sieht, mit einer Klage gegen amerikanische Emittenten nicht erfolgreich.
Das Berufungsgericht in New York gab hingegen einer Klimaschadensklage von acht US-Bundesstaaten (Connecticut, New York, Kalifornien, New Jersey, Iowa, Rhode Island, Vermont, Wisconsin), der Stadt New York und drei Waldbesitzern gegen die fünf US-amerikanischen
Großemittenten und Energieerzeuger American Electric Power, Southern Co., Xcel Energy Inc., Cinergy Corp. and the Tennessee Valley Authority statt.
Die Revision der Unterlegenen in diesem Fall hat der Supreme Court zur Entscheidung angenommen und so die Möglichkeit, die Rechtsfragen, die für die Haftung dieser Art von Schäden relevant sind, zu klären. Der Ausgang des Verfahrens ist zurzeit noch nicht absehbar. Im konkreten Fall hängen die Kläger ihre Argumentation daran auf, dass ihnen durch die Emission klimarelevanter Gase bei der Stromerzeugung Schäden an den ihnen gehörenden Ländereien entstünden. „Juristisch geht es hier um die Frage des Kausalzusammenhangs zwischen der Emission und den an den Liegenschaften aufgetretenen Schäden.“
Inwieweit ein Urteil zugunsten der Kläger seitens des US-Supreme Court wirklich Auswirkungen in der EU oder Deutschland hat, bleibt spekulativ. Auszuschließen wäre es nicht, machte Gruber deutlich: „Die Entscheidung eines US-Gerichts bindet zwar kein Gericht außerhalb der USA, kann aber auch außerhalb der USA Beispielwirkung entfalten, zumal man sich durchaus auch nach deutschem Recht vorstellen kann, dass ein Emittent von Treibhausgasen zivilrechtlich haftet.“ „Das nicht kalkulierbare Risiko einer zivilrechtlichen Haftung dürfte und sollte über die öffentlich-rechtlichen Vorgaben hinaus Anreiz für Emittenten sein, Emissionen effektiv zu reduzieren“, sagte Gruber.
Dadurch ergebe sich für die ganze Klimaschutzdiskussion eine neue Perspektive: „Bisher hat man versucht das Problem öffentlich-rechtlich – etwa über den Zertifikatehandel – in den Griff zu bekommen. Dann würde der zivilrechtliche Aspekt hinzukommen.“ Ob der Besitz von CO2-Emissionszertifikaten eine mögliche (zivilrechtliche) Haftung ausschließt, ist nicht absehbar. swe
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