Private Recycler leiden unter dem neuen deutschen Kreislaufwirtschaftsgesetz
Die Diskussion um das bereits am 1. Juni 2012 in Kraft getretene deutsche Kreislaufwirtschaftsgesetz reißt nicht ab. Während Vertreter der Kommunen die Gesetzesnovelle begrüßen, warnen Verbandssprecher der privaten Recyclingwirtschaft vor den Folgen der neuen Sammel- und Recyclingregeln.
Auf der Terratec vom 29. bis 31. Januar in Leipzig war die Abfallwirtschaft mit rund einem Drittel der Aussteller der stärkste Ausstellungsbereich. Hinsichtlich der ressourceneffizienten Weiterentwicklung der Entsorgungs- und Recyclingprozesse stand dabei das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) im Branchenfokus der internationalen Fachmesse für Umwelttechnik, denn die Diskussionen um die Gesetzesnovelle zur Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen in Deutschland reißen nicht ab.
„2013 wird ein schwieriges und für einige Marktteilnehmer entscheidendes Jahr“, warnte etwa Sebastian Will vom Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (BVSE), Bonn, bereits im Vorfeld der Umwelttechnikmesse vor den negativen Auswirkungen des am 1. Juni 2012 in Kraft getretenen neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Der stellvertretende Vorsitzende des BVSE-Fachverbands Schrott, E-Schrott und Kfz-Recycling befürchtet eine kommunale Verdrängung der Privatwirtschaft. „In vielen Landkreisen, Städten und Bundesländern scheint man genau auf dieses Ziel hinzuarbeiten“, so Will. Man müsse sich nur bundesweit öffentliche Aussagen von Behördenvertretern ansehen. Da werde der Bestandsschutz gewerblicher Sammlungen faktisch in Frage gestellt.
Bürger dürfen Schrott nicht mehr verkaufen
Dem Ganzen werde noch die Krone dadurch aufgesetzt, dass die Kriterien für eine Untersagung derart allgemein formuliert seien, dass viele Kommunen pauschal jede Sammlung untersagten. Die Folgen solcher Eingriffe seien noch in keiner Weise absehbar. Will: „Es ist vielen Bürgerinnen und Bürgern noch nicht bewusst, dass sie faktisch enteignet werden, weil sie ihren Schrott nicht mehr verkaufen dürfen.“
Will sieht die Lage der privaten Altmetallverwerter dramatisch. Für den klassischen Schrotthandel werde es sicher zu Betriebsschließungen kommen und in deren Folge würden Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz verlieren. Viele kleinere Sammelunternehmen könnten und wollten den zusätzlichen Aufwand nicht mehr schultern, so der stellvertretende BVSE-Fachverbandsvorsitzende. Hinzu komme, dass die Auslegung des KrWG in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich sei. Will: „Hier wird sich ein arger Flickenteppich mit enormen wirtschaftlichen Härten entwickeln und es wird mit Sicherheit enorme Wettbewerbsverzerrungen geben.“
Hans-Joachim Reck sieht das KrWG dagegen positiv. „Kommunen und private Entsorger arbeiten gut zusammen. Daran ändert auch das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz nichts“, betonte der Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), Berlin. Auch von staatlichen Monopolen und fehlendem Wettbewerb könne nicht die Rede sein. Wenn eine gewerbliche Sammlung eines privaten Entsorgers wesentlich leistungsfähiger sei, könne die Sammlung von der Behörde nicht untersagt werden. „Was das Gesetz unterbindet, ist das ungehinderte Rosinenpicken von Wertstoffen durch gewerbliche Entsorger zu Lasten der gebührenzahlenden Bürger“, so der VKU-Hauptgeschäftsführer. Reck: „Wir unterstützen die Bundesregierung hier ausdrücklich.“ Nach seinen Angaben werden derzeit rund 60 % aller Sammelleistungen von Kommunen an private Entsorger ausgeschrieben.
Private Entsorger wenden sich an EU-Kommission
Eine Verdrängung privater Recyclingbetriebe durch die Kommunen als Folge des KrWG befürchtet jedoch auch der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE), Berlin. Der Verband übergab der Europäischen Kommission kürzlich eine Liste mit 114 konkreten Fällen, bei denen private Unternehmen gewerbliche Sammlungen von getrennt erfassten Abfällen zur Verwertung angemeldet haben und bei denen in naher Zukunft mit einer Entscheidung der Behörden zu rechnen ist. Dabei wurde laut den BDE-Angaben in einer Vielzahl der Fälle schon auf die Anmeldung hin von der zuständigen Behörde eine Untersagung der gewerblichen Sammlung angekündigt.
Aus der vom BDE vorgelegten Übersicht geht hervor, dass die restriktive Ausgestaltung der gewerblichen Sammlung derzeit vor allem den Bereich der Altkleider- und Alttextilien sowie die Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen aus privaten Haushaltungen (Containerdienst) betrifft. Im Bereich der Alttextilverwertung drohe angesichts stark gestiegener Preise für unsortierte Alttextilien die massive Verdrängung der Privatunternehmen vom Markt. In diesem Bereich sei mit einer Vielzahl von Untersagungen der angezeigten gewerblichen Sammlungen zu rechnen, um den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern den Zugriff auf die Altkleider zu sichern.
Ähnlich kritisch stellt sich laut dem Entsorgerverband die Situation im Bereich der Sammlung von Bau- und Abbruchabfällen aus privaten Haushalten dar. Hier seien aus Nordrhein-Westfalen und Norddeutschland Fälle bekannt, in denen die Bau- und Abbruchabfälle von den Behörden als gemischte Abfälle angesehen würden, die damit einer gewerblichen Sammlung grundsätzlich nicht zugänglich wären. Sollte sich diese Rechtsauffassung durchsetzen, ist nach Ansicht des BDE damit zu rechnen, dass es auch in diesem Bereich zu massiven Untersagungsverfügungen kommt. Es bestehe die erhebliche Gefahr, dass private Unternehmen in Zukunft auch vom Markt für Containerdienste zur Erfassung von Bau- und Abbruchabfällen verdrängt werden. Gleiches gelte für die Sperrmüllerfassung und Hausentrümpelungen.
BDE-Präsident Peter Kurth: „Unsere Befürchtungen hinsichtlich der negativen Auswirkungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes werden leider übertroffen.“ Die vielen Untersagungsankündigungen, die nach dem Ende der offiziellen Anzeigepflicht für gewerbliche Sammlungen schon jetzt vorlägen, deuteten darauf hin, dass private Unternehmen massenhaft vom Markt gedrängt werden. Kurth: „Das werden wir nicht hinnehmen und wir hoffen für unsere Aktivitäten auch auf wirksame Unterstützung aus Brüssel.“
Paragraf 17 im Visier
Als ein dramatisches Beispiel für die politische Fehlentwicklung im Recycling bezeichnet Thomas Reuther den KrWG-Paragrafen 17. „Danach“, so der Präsident des Verbands Deutscher Metallhändler (VDM), Berlin, „sind Erzeuger oder Besitzer von Abfällen aus privaten Haushaltungen verpflichtet, diese Abfälle unter bestimmten Bedingungen den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zu überlassen.“ Vielen Unternehmen, die zum Teil seit Generationen Schrotte und Metalle sammeln, werde so die Existenzgrundlage entzogen.
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