Tauziehen um Ersatzbaustoffverordnung
Der zweite Entwurf der Mantelverordnung Grundwasser/Ersatzbaustoffe/Bodenschutz regelt den Einsatz mineralischer Abfälle in technischen Bauwerken – also in Straßen, Baugruben und Deichen. Die Verordnung soll Rechtssicherheit für Vollzugsbehörden sowie die Bau- und Entsorgungswirtschaft schaffen. Doch die Haltung der Länder ist kritisch. Die betroffene Branche hält den Verordnungsentwurf für praxisuntauglich.
Wie der erste stößt nun auch der zweite Arbeitsentwurf der Mantelverordnung auf herbe Kritik. Trotz Vereinfachung und positiver Veränderungen sehe man eine große Gefahr für die Markt- und Wettbewerbsfähigkeit von mineralischen Ersatzbaustoffen, argumentiert der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (BVSE) gemeinsam mit dem Verein Baustoff Recycling Bayern.
„Die Anforderungen an den Einbau von Ersatzbaustoffen erhöhen den zeitlichen Aufwand, die Kostenbelastung sowie die Planungs- und Kalkulationsrisiken für den Bauherrn und mindern somit die Akzeptanz der Ersatzbaustoffe“, kritisiert BVSE-Expertin Anna Wagner. Auch die festgesetzten Materialwerte würden die Einsatzmöglichkeiten der Ersatzbaustoffe reduzieren.
Mineralische Abfälle können als Recycling-Baustoff Schadstoffe freisetzen
Mineralische Abfälle wie Erdaushub und Bauschutt sowie Industrieabfälle wie Schlacke und Asche oder Rückstände aus der Metallverarbeitung bilden mit 230 Millionen Tonnen den größten Abfallstrom in Deutschland. Zwar könnten diese Abfälle anstelle von Primärrohstoffen im Bausektor genutzt werden, doch bergen sie das Risiko, Schadstoffe freizusetzen.
1997 stellte die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (Laga) erstmals Anforderungen an die Verwertung mineralischer Abfälle für den Einsatz im Bau und bei Verfüllungsmaßnahmen, die in den meisten Bundesländern per Erlass eingeführt oder empfohlen wurden. Überarbeitungen der Mitteilung „Laga M 20“ mit neuen Anforderungsregelungen führten zu Konflikten. Den Auflagen des Bodenschutzes und den Anforderungen an den Schutz des Grundwassers stand die Abfallgesetzgebung mit der Förderung der Kreislaufwirtschaft und der Schonung der Ressourcen entgegen.
Mit dem „Tongruben“-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im April 2005 wurde die Laga M 20 als Maßstab zur schadlosen Verwertung verworfen, da sie nicht mit dem Bodenschutzrecht konform sei. Mit dem ersten Entwurf der Artikelverordnung 2007 begann ein langes Tauziehen um eine bundesgesetzliche Regelung, die schwierig ist, weil sie viele Rechtsbereiche und neben dem Bundesumweltministerium (BMU) auch andere politische Ressorts berührt.
Kritik: Grenzwerte nicht praxistauglich
Die Kritik von Seiten der Bundesländer und der Wirtschaft: Das neue Analyseverfahren zur Überprüfung von Grenzwerten sei weder praxistauglich noch mit dem Deponierecht abgestimmt. Verschärfte Vorgaben für zulässige Einbauweisen und für Grenzwerte bewirkten, dass ein Teil der bis dato verwerteten Stoffe künftig beseitigt werden müssten.
Im Januar 2011 legte die Bundesregierung erstmals einen Arbeitsentwurf der Mantelverordnung (VO) vor. Damit sollten auch für 44 potenzielle Schadstoffe Prüfwerte zum Schutz des Grundwassers eingeführt werden, die zum Teil die Anforderungen der Grundwasserverordnung überstiegen. Die einzubauenden Ersatzbaustoffe sollten bestimmte „Materialwerte“, d. h. Grenzwerte im Eluat, aufweisen, die nur durch eine umstrittene Analysemethode (sog. Säuleneluatverfahren) zu ermitteln sind.
Der Entwurf enthielt eine 30 Seiten lange Auflistung von zulässigen bzw. eingeschränkt zulässigen oder verbotenen Einbauweisen für alle in der VO definierten Ersatzbaustoffe, u. a. im Zusammenhang mit Wasserschutz- und Hochwasserschutzgebieten sowie mit der Beschaffenheit der Grundwasserdeckschichten.
Umweltministerium fürchtet großräumige Schadstoffverbreitung
Das niedersächsische Umweltministerium sieht gravierende Mängel in der aktuellen BMU-Vorlage, die zur großräumigen und irreversiblen Verteilung von schadstoffhaltigen mineralischen Abfällen führen könnten. Es fehle eine Bewertung von Feststoffgehalten in Abfällen, ein Abgleich mit den Anforderungen für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien und der Ausschluss von gefährlichen Abfällen von der Verwertung in technischen Bauwerken.
Statt an wenigen homogenen Abfallströmen aus Industrieanlagen müsste sich die MantelVO , so das Ministerium, vorrangig auf Bodenaushub und Bauschutt ausrichten, die mit ca. 85 % den mit Abstand größten Massenstrom aller mineralischen Abfälle bildeten.
„Wir reden hier über Abfälle, die in Deutschland an jeder Baustelle und tagtäglich eine andere Zusammensetzung haben“, sagt Thomas Prenzer, Geschäftsführer der Entsorgergemeinschaften Nord. „Wir sehen uns in der Erwartung getäuscht, dass auf der Grundlage der bewährten Laga M 20 eine vollziehbare Bundesverordnung aufgebaut wird und die hohen Verwertungsquoten aufrecht erhalten werden können.“ Jetzt soll sich eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundesumweltministeriuns über einen praxistauglichen Verordnungstext verständigen.
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