Bußgeld im Ausland kassiert? EU-weite Fahrverbote geplant
Ab 2027 sollen mehr Verkehrsverstöße europaweit geahndet werden. Neben einem erweiterten Datenaustausch sind auch EU-weite Fahrverbote geplant.
Verkehrsverstöße im Ausland bleiben häufig ungeahndet. Doch ab 2027 ändert sich das. Die EU-Mitgliedstaaten weiten den Datenaustausch massiv aus und verfolgen Verkehrsverstöße grenzüberschreitend. Zusätzlich sind EU-weite Fahrverbote geplant, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Inhaltsverzeichnis
Neuerungen ab 2027: Umfangreicher Datenaustausch
Bisher arbeiten die EU-Staaten bei der Verfolgung von Verkehrsvergehen bereits zusammen, allerdings nur bei acht Delikten wie Geschwindigkeitsübertretungen, Alkohol- und Drogenfahrten oder der Nutzung von Smartphones während der Fahrt. Ab 2027 erweitert die sogenannte „Crossborder Enforcement“-Richtlinie (CBE-RL) die Liste auf 18 Verstöße. Damit wird es für Verkehrssünder schwieriger, Bußgelder zu umgehen.
Diese acht Delikte werden bereits heute über Grenzen hinweg verfolgt |
Geschwindigkeitsüberschreitungen |
Fahren unter Alkoholeinfluss |
Fahren unter Drogeneinfluss |
Fahren ohne Sicherheitsgurt |
Rotlichtverstöße |
Unbefugte Benutzung eines Fahrstreifens (zum Beispiel Busspur) |
Fahren ohne Helm (Motorrad) |
Nutzung eines Smartphones während der Fahrt |
Die EU-Kommission betont, dass derzeit etwa 40 % der grenzüberschreitenden Verstöße ungeahndet bleiben. Mit dem verbesserten Datenaustausch sollen Fahrende anhand ihres Nummernschilds schneller identifiziert und Bußgeldbescheide leichter zugestellt werden. Diese müssen künftig in der Sprache des Zulassungslandes oder auf Wunsch in einer anderen Amtssprache der EU verfasst sein.
Neue Verkehrsverstöße, die verfolgt werden
Zu den bereits acht verfolgten Vergehen wie Geschwindigkeitsüberschreitungen und Rotlichtverstößen kommen zehn neue hinzu. Diese Erweiterung zielt darauf ab, schwere Verkehrsverstöße effizienter zu ahnden und die Straßensicherheit in der EU zu verbessern.
Diese zehn Delikte sollen ab 2027 grenzüberschreitend geahndet werden |
Missachten der Rettungsgassenpflicht |
Zu dichtes Auffahren |
Gefährliche Überholmanöver |
Gefährliches Parken oder Stehenbleiben |
Überfahren von durchgezogenen Linien |
Fahren entgegen der vorgeschriebenen Richtung |
Fahren mit überladenem Fahrzeug |
Missachtung von Zufahrtsbeschränkungen für Fahrzeuge |
Fahrerflucht |
Missachtung der Regeln an Bahnübergängen |
EU-weite Fahrverbote in Planung
Das mit den Bußgeldern ist der EU jedoch noch nicht genug. Mit der geplanten Einführung eines digitalen Führerscheins sollen Fahrverbote erstmals in allen EU-Staaten wirksam werden. Aktuell gilt ein Fahrverbot nur im Land, in dem der Verstoß begangen wurde. So führt beispielsweise eine Geschwindigkeitsübertretung in Italien nicht zu einem Fahrverbot in Deutschland.
Wann diese Neuerung umgesetzt wird, ist jedoch noch offen. Der ADAC unterstützt das Vorhaben, verweist aber auf offene Fragen, wie die unterschiedlichen Regelungen zu Fahrverboten in den EU-Ländern. Besonders problematisch könnten Fälle werden, bei denen der Wohnsitzstaat und der Ausstellerstaat des Führerscheins nicht übereinstimmen.
Datenschutz und Rechte der Betroffenen
Ein wichtiger Aspekt der neuen Regelungen betrifft den Datenschutz. Ab 2029 ist es privaten Inkassodienstleistern untersagt, Bußgelder im Auftrag von Behörden einzutreiben. Der ADAC begrüßt diese Entscheidung: „Dieser Schritt schafft mehr Transparenz und Rechtssicherheit für die Betroffenen“, so Alexander Schnaars, Unternehmenssprecher. Der Datenaustausch bleibt ausschließlich staatlichen Stellen vorbehalten.
Darüber hinaus dürfen Mitgliedstaaten die neuen Regeln bereits vor Ablauf der Umsetzungsfrist anwenden, sofern beide beteiligten Länder die Richtlinie umgesetzt haben. Dies könnte den Prozess beschleunigen und die Verkehrssicherheit früher verbessern.
Fazit: Mehr Sicherheit auf Europas Straßen
Mit der neuen CBE-Richtlinie setzt die EU ein klares Zeichen für mehr Verkehrssicherheit. Der erweiterte Datenaustausch, die grenzüberschreitende Verfolgung von mehr Vergehen und die geplanten EU-weiten Fahrverbote erschweren es Verkehrssündern, Sanktionen zu entgehen. Gleichzeitig schafft das Verbot privater Inkassodienstleister mehr Rechtssicherheit für Betroffene. Bis zur vollständigen Umsetzung bleibt jedoch noch viel zu klären.
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