Elektrokleinstfahrzeug aus München 10.03.2020, 14:18 Uhr

Das faltbare Hoverboard Urmo wiegt nur 7,5 Kilogramm

Ein faltbares Hoverboard auf dem Weg zum praktischen Alltagsgegenstand? Wie Urmo anderen E-Fahrzeugen Konkurrenz machen soll.

Mann trägt zusammengefaltetes Hoverboard wie eine Laptoptasche
Zusammengefaltet kann das Hoverboard wie eine Laptoptasche transportiert werden.

Foto: Urmo

Hoverboard Urmo halb aufgeklappt
Der Tragegriff ist bereits im Board verbaut und integriert sich beim Auseinanderklappen in die Standfläche.

Foto: Urmo

Das Team von Urmo
Das Team hinter Urmo.

Foto: Urmo

Elektrokleinstfahrzeuge beschäftigen derzeit nicht nur die Politik. Während sich diese mit der rechtlichen Einordnung beschäftigt, arbeitet die Industrie auf Hochtouren, um umweltfreundliche und mobile Elektrofahrzeuge für den Alltag zu entwickeln. Eines dieser Kleinfahrzeuge ist Urmo. Das Mini-Hoverboard wurde so konzipiert, dass es sich als praktisches und alltagstaugliches Fortbewegungsmittel, vor allem aber als Alternative zu sperrigen E-Tretrollern durchsetzen könnte.

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Urmo – das klappbare Hoverboard aus München

Die zunehmende Urbanisierung hat während der letzten Jahre enorm dazu beigetragen, dass immer mehr Kleinstfahrzeuge konzipiert wurden, die die Fortbewegung im Alltag erleichtern sollen. Auch der Urmo gehört zu diesen Fahrzeugen, unterscheidet sich in seinen Eigenschaften jedoch signifikant von bisherigen Modellen. Das faltbare Hoverboard wurde so entwickelt, dass es den alltäglichen Ansprüchen gerecht wird und jederzeit einsatzbereit ist. Es lässt sich so zusammenfalten, dass es platzsparend verstaut oder bequem am integrierten Griff getragen werden kann.

Elektrokleinstfahrzeug Urmo wiegt 7,5 Kilogramm

Mit einem Gewicht von lediglich 7,5 Kilogramm ist das faltbare Hoverboard ein vergleichsweise leichtes E-Fahrzeug. Dank seiner faltbaren Eigenschaft kann es binnen weniger Sekunden zusammengeklappt und selbst in den öffentlichen Verkehrsmitteln ohne Aufpreis transportiert werden. Darüber hinaus sorgt die Maximalgeschwindigkeit von 18 km/h für ein rasches Vorankommen innerhalb der Städte. Aufgrund des großzügigen Akkus, der innerhalb von 2 Stunden aufgeladen werden kann, verfügt der Urmo über eine Reichweite von bis zu 16 Kilometern.

Hinter dem Urmo steckt ein Start-up aus München. Die Gründer von Urmo sind Felix Ballendat, Jakob Karbaumer und Sebastian Gouy. Sie alle verfügen über großes Fachwissen im Fahrzeugbereich, da sie bereits für Unternehmen wie BMW und Tesla tätig waren. Im Fokus ihres Unternehmens steht die Entwicklung von effizienten und urban einsetzbaren Fahrzeugen zur Steigerung der Mobilität sowie Lebensqualität in Städten.

Was sind Hoverboards und wie funktionieren sie?

Hoverboards sind im Grunde kleine zweispurige Rollbretter, die mithilfe von E-Motoren betrieben werden. Die meisten Modelle kommen ohne Lenkstange aus und werden ausschließlich durch Gewichtsverlagerung gesteuert. Das wird durch unterschiedliche Sensoren ermöglicht, die im Board verbaut sind. Sie erfassen nicht nur die Gewichtsverlagerungen des Fahrers, sondern registrieren auch den Druck, den der Fahrer ausübt, indem er sich nach vorne oder nach hinten lehnt. Durch eben jene Bewegungen wird auch das Tempo gesteuert. Lehnt sich der Fahrer nach vorne, so nimmt das Hoverboard an Geschwindigkeit auf. Lehnt er sich zurück, bremst das Board ab. Die nötige Energie beziehen die E-Motoren über Lithium-Ionen-Akkus, die eine Fahrzeit von mehreren Stunden ermöglichen.

Wenn es nach seinen Entwicklern geht, soll Urmo binnen weniger Jahre zu einem weltweiten Marktführer im Bereich der E-Floater aufsteigen. Entsprechend wahrscheinlich ist eine zeitnahe Markteinführung des Hoverboards. In vielen Ländern ist bereits klar, dass das Münchner Gefährt für den Straßenverkehr zugelassen werden wird. Deutschland dürfte demnächst nachziehen. Interessenten können den Urmo auf der Website des Unternehmens bereits vorbestellen.

Rechtslage wird über Markterfolg entscheiden

Praktische Fahrzeuge wie Urmo könnten innerhalb weniger Jahre die Art und Weise verändern, wie wir uns im Alltag fortbewegen. Die Nachfrage nach alltagstauglichen Kleinstfahrzeugen ist in jedem Fall vorhanden. Im Ausland sind sie längst Teil des öffentlichen Straßenverkehrs, in Deutschland entscheidet der Ausgang des Gesetzgebungsprozesses. Einen wichtigen Schritt hat der Bundesrat heute getan und über den Entwurf der Elektrokleinstfahrzeugeverordnung entschieden (Drs. 158/19).

Radwege sind für Elektrokleinstfahrzeuge demnach tabu. Außerdem dürfen die Gefährte erst im Alter von 14 Jahren auf öffentlichen Wegen gefahren werden. Für Hoverboards wie Urmo sind das keine guten Nachrichten, denn sie sind zu schnell um damit auf den Gehwegen fahren zu dürfen, bieten im allgemeinen Straßenverkehr aber nur wenig Schutz für die Fahrer. Für die Nutzung auf Privatgelände steht dem  Erfolg sowie der Weiterentwicklung der Technik jedoch wenig im Weg.

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Ein Beitrag von:

  • ingenieur.de

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