E-Scooter: Die beliebtesten Modelle – und aktuelle Testsieger
Manche sind genervt, andere lieben sie: E-Scooter sind aus dem Stadtverkehr nicht mehr wegzudenken. Doch nicht wenige Modelle haben Sicherheitsprobleme.
Wendig, leicht und umweltfreundlich: E-Scooter mit Straßenzulassung werden seit ihrer Einführung 2019 immer beliebter – Experten sprechen gar von einem regelrechten Boom. Man verliert angesichts der Fülle an Modellen allerdings schnell den Überblick.
Außerdem fallen viele Exemplare im Test durch – aus Sicherheitsgründen. Doch es gibt Ausnahmen. Wir stellen die beliebtesten E-Scooter-Modelle vor und verraten: Welcher E-Scooter ist der beste? Welcher E-Scooter ist der günstigste? Braucht man eine Straßenzulassung? Wie schnell können die Elektro-Flitzer eigentlich werden? Und: Sind E-Scooter sicher?
Welcher E-Scooter ist der beste?
Es finden sich im Internet zwar zahlreiche Tests für E-Scooter. Viele davon wirken allerdings nicht sonderlich fundiert – oft scheint es den Testern am fachlichen Hintergrund für eine Beurteilung zu fehlen. Nicht so bei der Stiftung Warentest und dem ADAC. Beide Organisationen haben E-Scooter getestet – im Mittelpunkt die Frage: Welcher E-Scooter ist der beste? Für Stiftung Warentest relevant waren beispielsweise Kriterien wie Fahrverhalten, Haltbarkeit und Sicherheit, beim ADAC wurde unter anderem noch die Ausstattung berücksichtigt.
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Testsieger von Stiftung Warentest: Der beste Scooter ist „The Urban BRLN V3“ von Walberg (ab 899 Euro). Er bekam das Qualitätsurteil „Gut (2,4)“. Vorteile laut Stiftung Warentest: Top-Fahreigenschaften mit angenehmer Federung und guten Bremsen, außerdem eine höhenverstellbare Lenkstange samt rutschfestem Trittbrett. Maximalgewicht: 100 Kilogramm. Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h. Reichweite: 18 Kilometer. Auf Platz 2 gelandet ist der „Sparrow Legal“ von IO Hawk (ab 779 Euro, Note 2,8) – das zweitbeste Modell im Test. Fahrverhalten und Stoßdämpfung konnten die Tester allerdings nur „mittelmäßig“ überzeugen.
Testsieger beim ADAC: Hier ist der „Ninebot Max G30 D“ von Segway (ab 699 Euro) der beste E-Scooter. Er erhielt das Qualitätsurteil „Gut“ mit der Note 2,2. Überzeugen konnte das Modell beispielsweise mit der Verarbeitung und seinen Fahreigenschaften. Ebenfalls begeistert zeigten sich die Tester vom starken Antrieb und der Reichweite – die liegt bei 46,2 Kilometer und übertrifft den Stiftung-Warentest-Testsieger damit um Längen. Dafür funktionieren die Bremsen aber nur befriedigend. Maximalgewicht: 100 Kilogramm. Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h. Auch Platz 2 erhielt beim ADAC ein „Gut“: der „E-Kick 20 E“ von Velix (Note 2,4, ab 789 Euro) – laut Test ein „Alleskönner“.
Welcher ist der günstigste E-Scooter?
Günstige E-Scooter für Kinder sind bereits ab ca. 120 Euro zu haben, etwa der „SCK-5310 BLACK“ von Denver oder der „EC-7“ von E-Rock. Für Erwachsene der günstigste E-Scooter bzw. einer der günstigsten: der „S01 E“ von SoFlow. Er ist für unter 300 Euro erhältlich, packt eine Reichweite von bis zu 12 Kilometern. Sowohl ADAC als auch Stiftung Warentest warnen allerdings davor, bei einem E-Scooter am falschen Ende zu sparen.
Hier gilt: Qualität hat ihren Preis. Preis-Leistungs-Sieger unter den Scootern bei Stiftung Warentest ist der Sparrow Legal von IO Hawk: Hier bekamen Fahrverhalten und Fahrkomfort zwar keine Bestnoten, dafür ist das Modell von allen Testgeräten aber der günstigste E-Scooter. Der Preis-Leistungs-Tipp beim ADAC-E-Scooter-Test hingegen ist der „S06“ von SoFlow (Note 2,5, ab 600 Euro).
Was ist der meistverkaufte E-Scooter?
Einer Statista-Umfrage zufolge waren 2021 die am häufigsten versicherten E-Scooter hierzulande von Xiaomi: Auf den chinesischen Elektronik-Konzern entfallen bundesweit 16,75% aller Modelle, dicht gefolgt von Segway-Ninebot (16,12%) und SoFlow B.V. (10,88%). Offizielle Verkaufszahlen zu den einzelnen Modellen gibt es zwar nicht. Als einer der meistverkauften E-Scooter der jüngsten Zeit gilt allerdings der der „M365 Pro“ von Xiaomi, außerdem das Nachfolgemodell Xiaomi Mi Electric Scooter 1S. Ebenfalls unter den Bestsellern bei den Scootern befindet sich der „MAX G30D“ von Segway-Ninebot. Der ist mittlerweile zudem in einer aktualisierten Version mit verbessertem Faltmechanismus erhältlich.
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Wie schnell sind E-Scooter?
Auch wenn sie theoretisch mehr draufhätten: E-Scooter dürfen in Deutschland nicht schneller als 20 km/h fahren. Das schreibt der Gesetzgeber vor – unter anderem aus Sicherheitsgründen.
Braucht man eine Straßenzulassung?
Ja. Laut „Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung“ (eKFV) erhalten Fahrzeuge mit einem Elektromotor mit bis zu 500 Watt und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h eine Straßenzulassung – also E-Scooter und Segways. Sie dürfen auf Fahrradstraßen, Radwegen und Straßen fahren, nicht aber auf dem Gehweg oder der Fußgängerzone. In der Regel beantragt der Hersteller die sogenannte Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), sodass viele Modelle auf dem Markt mittlerweile für den Straßenverkehr zugelassen sind. Fehlt die Straßenzulassung, dürfen die Flitzer nur auf Privatgelände fahren. Man sollte beim Kauf also darauf achten, dass das Modell eine hat. Übrigens: Das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ gilt auch für E-Roller.
Ist ein Führerschein notwendig?
Nein. E-Scooter-Fahrer brauchen weder Führerschein noch Helm (wenngleich ein Kopfschutz aus Sicherheitsgründen natürlich dringend zu empfehlen ist). Allerdings gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer: Bis 0,5 Promille sind erlaubt, alles darüber kann Sanktionen und Strafen nach sich ziehen. „Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid: in aller Regel sind das 500 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg“, warnt der ADAC. Spätestens ab 1,1 Promille droht auch betrunkenen E-Scooter-Fahrern eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Zu berücksichtigen ist zudem: Für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren gilt in Deutschland ein absolutes Alkoholverbot – das greift auch bei Elektro-Scootern.
Braucht man eine Versicherung für E-Scooter?
Ja, und zwar eine Haftpflichtversicherung – ohne sie ist die Nutzung des Fahrzeugs nicht erlaubt. Sie haftet für Schäden, die der Elektro-Scooter Dritten zufügt und kostet zwischen 13 und 60 Euro im Jahr. Bei Fahrern unter 23 Jahren erheben manche Versicherer Zuschläge.
Sind E-Scooter sicher?
Dieser Frage hat sich das Statistische Bundesamt in Wiesbaden gerade in der aktuellen Unfall-Statistik für E-Scooter angenommen. Das Fazit: Elektro-Scooter-Unfälle seien ein „Großstadtphänomen“ – und Alkohol häufig die Ursache. So gab es 2021 rund 5.535 E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden, fünf Menschen starben. Mit 1.080 Fällen war Alkoholeinfluss die häufigste Ursache.
Forscher vom DLR-Institut für Verkehrsforschung haben zudem untersucht, wie sicher E-Scooter im Vergleich zum Fahrrad sind. Dabei kam heraus: Wer mit dem E-Scooter unterwegs ist, hat im Vergleich zum Fahrrad ein mindestens doppelt so hohes Unfallrisiko. Berücksichtige man statt der Fahrten die konkret gefahrenen Kilometer, steige das Unfallrisiko bei den Scootern in Relation zum Fahrrad sogar um das Vierfache. Den Wissenschaftlern zufolge ließe sich die Sicherheit bei E-Scootern allerdings durch bestimmte Maßnahmen gezielt verbessern – unter anderem durch die Einführung einer Helmpflicht oder den Ausbau entsprechender Infrastrukturen.
Leih-Scooter: Wer haftet bei Schäden am Roller oder Unfällen?
Wer mit dem Leih-Scooter einen Unfall verursacht, muss zwar die Polizei rufen und umgehend den Verleiher informieren. Er haftet aber in der Regel nicht für Schäden an anderen Fahrzeugen oder Verletzungen von Unfallbeteiligten. Hier greift üblicherweise die Kfz-Haftpflichtversicherung – und die schließt die Verleihfirma ab. Verletzt sich dagegen der Unfallverursacher, muss seine Krankenversicherung für die Behandlungskosten aufkommen. Etwas anderes gilt für Schäden am E-Scooter: Für die haften Verbraucher meist selbst – entsprechende Passagen finden sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anbieter.
Der Tenor: Wer während der Nutzungszeit einen Schaden am Scooter verursacht, hat ihn zu ersetzen. Auch für Diebstahl müssen Nutzer unter Umständen geradestehen: etwa dann, wenn der E-Scooter nach Ansicht des Verleihers nicht vertragsgemäß zurückgegeben wurde.
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