„Eisenbahn-TÜV“ für schnellere Bahntechnikzulassung
Dass fabrikneue Eisenbahnzüge auf Abstellgleisen stehen, weil die Betriebserlaubnis fehlt, soll der Vergangenheit angehören. Auch private Expertenorganisationen dürfen sich jetzt an den Zulassungsverfahren beteiligen.
Bevor von der Industrie neu entwickelte Züge fahren und Fahrgäste befördern dürfen, muss eine Inbetriebnahmegenehmigung erteilt werden. Diese Zulassung obliegt dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA). Grundlage dafür ist eine Vielzahl von Sicherheitsnachweisen, die vom Hersteller zu führen sind. Das Verfahren, das in der Vergangenheit Jahre dauern konnte und zunehmend in die Kritik geriet, soll nun reformiert werden.
In der Vergangenheit standen zeitweise mehr als 100 fabrikneue Züge monatelang abgestellt auf Werksgleisen, weil dem EBA die vorgelegten Nachweise nicht genügten. Betroffen waren in unterschiedlichem Ausmaß alle namhaften Hersteller von Bombardier mit den Nahverkehrszügen „Talent 2“ bis hin zu Siemens mit dem ICE 407.
Heftige Kritik am bisherigen Zulassungsverfahren
Obwohl das Zulassungsverfahren zunehmend heftig kritisiert wurde, gelang bisher keine nachhaltige Besserung. Das soll sich nun ändern. Als entscheidende Weichenstellung gilt ein „Memorandum of Understanding“, auf das sich Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer und EBA-Präsident Gerald Hörster Ende Juni in Berlin mit den Spitzen der Bahnen und der Bahnindustrie verständigt haben.
„Wir übertragen große Bereiche der Prüftätigkeiten vom Eisenbahn-Bundesamt auf externe Sachverständige. Das Verfahren wird durch diesen ,Eisenbahn-TÜV‘ beschleunigt, das notwendige hohe Sicherheitsniveau bleibt erhalten“, so Ramsauer.
Das EBA, auf das sich die Kritik in erster Linie gerichtet hatte, begrüßte die Vereinbarung erleichtert. „Im Normalfall werden wir uns künftig darauf beschränken können, festzustellen, ob die Nachweise, die Hersteller und Prüfinstitutionen vorlegen, vollständig und eindeutig sind“, erklärte Präsident Hörster.
Übergangsregelung soll gesetzlich verankert werden
Die jetzt getroffene Übereinkunft gilt als Übergangsregelung. In einer zweiten Stufe soll die Beteiligung Dritter gesetzlich verankert werden. Das Bundesverkehrsministerium hat nun dafür zu sorgen, dass die bisherigen Rechtsgrundlagen geändert und dabei auch mit EU-Recht in Einklang gebracht werden.
Vor der Bundestagswahl im Herbst wird das Gesetzgebungsverfahren allerdings nicht mehr auf den Weg gebracht. Die Entwürfe sollen nach den Worten von Ramsauer Ende des Jahres vorliegen.
Eine gewisse Skepsis klang noch in den Stellungnahmen der übrigen Beteiligten an. So sprach Volker Kefer, Vorstand Technik und Infrastruktur der Deutschen Bahn (DB), von einem wichtigen Schritt in die richtige Richtung, dem aber noch weitere folgen müssten. Ähnlich äußerte sich Oliver Wolff, Hauptgeschäftsführer des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV): Auch die Unternehmen und Verbünde müssten sich auf praktikable Standards bei der Fahrzeugzulassung verlassen können.
Verband der Bahnindustrie skeptisch
Beim Verband der Bahnindustrie (VDB) ist die Zuversicht verhalten: „Die Funktionsfähigkeit des neuen Zulassungsmodells muss sich nun in der operativen Praxis auch tatsächlich bewähren“, so VDB-Präsident Michael Clausecker.
Dass „private Zulassungsprüfungen“ nicht nur auf Organisationen wie TÜV oder Dekra zielen, erläuterte VDB-Hauptgeschäftsführer Ronald Pörner gegenüber den VDI nachrichten. So dürften auch die Hersteller eigene Prüfstellen einrichten, ein Gemeinschaftsunternehmen in der Bahnindustrie sei ebenfalls denkbar. Seit 1. Juli könne jedes Unternehmen die Zulassung wie bisher beim EBA beantragen oder eine private Prüfinstitution beauftragen.
Dekra darf bereits zertifizieren
Dekra nahm schon am 1. Juli die erweiterte Tätigkeit auf dem Bahnsektor auf, nachdem die Prüfer den Status einer unabhängigen Bewertungsstelle (Assessment Body) erhalten hatten und „Benannte Stelle Interoperabilität“ geworden waren. „Dekra darf damit europaweit Schienenfahrzeuge, Komponenten und Teilsysteme für den Bahnverkehr auf Grundlage der Richtlinie 2008/57/EG sowohl für den Hochgeschwindigkeits- als auch den konventionellen Verkehr zertifizieren“, so Rüdiger Klaas, Bahn-Verantwortlicher des Dekra. Dort wird damit gerechnet, dass künftig sicherheitsrelevante Zulassungen auch ohne staatliche Stellen möglich sein werden.
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