XXL-Parkgebühren für XXL-Autos – sinnvoll oder Abzocke?
In Paris verdreifachen sich demnächst die Parkgebühren für große Fahrzeuge, Koblenz ist die erste deutsche Stadt, die Parkkosten nach Fahrzeuggröße berechnen möchte. Geht es nun auch hierzulande den Fahrern von SUVs ans Portemonnaie?
In Paris haben die Einwohner kürzlich darüber abgestimmt, ob SUVs und andere größere Fahrzeuge die dreifache Parkgebühr zahlen sollen. Sie stimmten dafür. Kein Wunder, denn die Pariser sind von den neuen Wucherpreisen nicht betroffen, sie gelten nur für Auswärtige. In Deutschland wittern nun einige Morgenluft und wollen ebenfalls höhere Gebühren für alle Autos, die viel Platz beanspruchen. So ruft die Deutsche Umwelthilfe dazu auf, bei der jeweiligen Stadt, in der man wohnt, einen entsprechenden Antrag zu stellen. In Koblenz ist das nicht mehr nötig: Ab 1. März richten sich die Kosten für Anwohnerparken nach der Größe des Autos.
Was tun gegen immer größere Autos?
Autos werden gefühlt von Jahr zu Jahr größer. Die Parkplätze, die für ein Auto zur Verfügung stehen, wachsen jedoch nicht in gleichem Maße mit. Das hat zur Folge, dass die Autos dicht an dicht stehen, sodass etwas größere und kräftigere Menschen wie der Autor manchmal Probleme haben, in ihr Auto zu kommen.
Das Problem lässt sich allerdings nicht durch eine Verdreifachung der Parkgebühren lösen, sondern nur durch breitere Parkplätze. Mit dem Geld, das durch die zusätzlichen Gebühren eingenommen wird, könnte man das sicher machen. Die Frage ist nur, ob das Geld dafür ausgegeben wird oder ob damit nur Haushaltslöcher gestopft werden. Zu bedenken ist auch, dass breitere Parkplätze gleichzeitig weniger Parkplätze bedeuten, da die Flächen in den Innenstädten nicht beliebig vergrößert werden können. Und das vor dem Hintergrund, dass viele Autofahrer schon heute über zu wenige Parkplätze klagen.
Müssen Ordnungshüter künftig mit dem Zollstock ran?
Nun geht es der Deutschen Umwelthilfe natürlich nicht darum, ob der Autofahrer bequem in sein Auto einsteigen kann oder nicht. Vielmehr möchte die Umweltorganisation SUVs, Pick-ups oder Geländewagen aus den Innenstädten verbannen oder zumindest den Anreiz, dort parken zu wollen, so gering wie möglich halten. Und üppige Parkgebühren sind dafür sicherlich ein geeignetes Mittel, denn wenn es an den eigenen Geldbeutel geht, hört bei vielen der Spaß auf.
Der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe formuliert das folgendermaßen: „Unsere Innenstädte drohen an übergroßen Stadtgeländewagen und Lifestyle-Pick-ups zu ersticken. Übergroße Autos und insbesondere die immer mehr werdenden Monster-SUV mit über fünf Meter Länge haben nichts in unseren Städten zu suchen.“ Demnächst müssen die Ordnungshüter demnach neben ihrem Strafzettelblock noch einen Zollstock mitnehmen, sollte die Umwelthilfe mit ihren Forderungen durchkommen. Womit wir beim Beispiel Koblenz wären.
In Koblenz vervielfachen sich die Kosten für Anwohnerparkausweise
In Koblenz werden die Kosten für einen Anwohnerparkausweis ab 1. März nach der Fläche berechnet, die ein Auto benötigt. Das hat die Stadt in einer Pressemitteilung angekündigt. Demnach bezahlen die Fahrer von Riesenkarren künftig statt 30,70 Euro mindestens 100 Euro im Jahr. Ein Grundpreis von 23,40 Euro wird künftig mit der Breite und Länge des Fahrzeugs multipliziert. Die Neuberechnung der Parkgebühren belastet vor allem Besitzer großer Fahrzeuge erheblich.
Als Beispiel nennt die Stadt Koblenz die unterschiedlichen Jahresgebühren: Ab März wird die Gebühr für einen Smart Fortwo 104,87 Euro betragen. Für einen VW Golf 7 steigt sie auf 179,12 Euro und für einen VW Tiguan sogar auf 196,23 Euro. Es gibt jedoch einen kleinen Trost: Anwohner und Anwohnerinnen können ihre Bewohnerparkausweise noch bis zum 29. Februar 2024 zu den aktuell gültigen Preisen verlängern. Diese Ausweise sind dann ein Jahr lang gültig. Ein weiterer Trost: Ginge es nach der Umwelthilfe, würde ein Bewohnerausweis mindestens 360 Euro im Jahr kosten.
Bei den obigen Beispielen handelt es sich dabei nicht einmal um wirklich große Fahrzeuge, dennoch vervielfachen sich die Parkgebühren. Ein Smart oder Golf sind doch eher keine XXL-Boliden, wobei sie natürlich im Vergleich zu ihren Vorgängern einiges an Länge und Breite zugelegt haben. So kommt zumindest der Verdacht auf, dass die Stadt einfach nur das große Geschäft wittert.
Wie soll das mit der Abrechnung funktionieren?
Berlin und Hamburg wollen es sich mit SUV-Fahrern vorerst nicht verscherzen und planen keine Spezialtarife für große Fahrzeuge. Dort ist man mit Fahrrad, U-Bahn oder auch zu Fuß in vielen Fällen sowieso schneller unterwegs. Auch in Brandenburg und anderen Regionen in Deutschland ist bislang nichts geplant in Sachen XXL-Parkgebühren für XXL-Fahrzeuge. Aber wer weiß, was die nächste Zeit bringt. Wird erst einmal das große Geld gewittert, sind solche Aussagen schnell revidiert.
Sollte es so weit kommen, wird es spannend zu beobachten sein, wie sich die Staffelung der Parkgebühren nach Fahrzeuggröße in der Praxis umsetzen lässt. Ordnungshüter mit dem Maßband loszuschicken, kann da keine Option sein. Was bei Anwohnerparkausweisen wie in Koblenz noch recht einfach gelingt, ist in allen anderen Fällen nicht so einfach zu lösen.
In Paris scheinen sie jedenfalls noch nicht den großen Plan zu haben, wie die üppigen Parkgebühren eingetrieben werden können. Bislang gibt man am Parkautomaten lediglich sein Kennzeichen ein und bezahlt für die gewünschte Zeit. Dazu fahren Videokontrollwagen durch die Straßen und kontrollieren die Kennzeichen aller abgestellten Fahrzeuge. Politessen gibt es keine mehr.
Rechtliche Hürden bei der Umsetzung unterschiedlicher Parkgebühren
In Freiburg wollte die Verwaltung ebenfalls unterschiedliche Parkgebühren für Anwohner je nach Länge des Fahrzeugs einführen. Für Sozialhilfeempfänger und Behinderte wurden jedoch ermäßigte Gebühren festgesetzt. Diese Neuregelung wurde von einem Bürger gerichtlich angefochten, woraufhin das Bundesverwaltungsgericht die Freiburger Regelung wegen Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz nach Artikel 3 des Grundgesetzes für unwirksam erklärte.
Bemängelt wurden insbesondere die großen Gebührenunterschiede bei nur geringen Unterschieden in der Fahrzeuglänge, die im Extremfall zu einer Verdoppelung der Gebühr führen können. Außerdem fehlte eine Rechtsgrundlage für die Gewährung von Ermäßigungen aus sozialen Gründen. Mit dem Urteil wurde ein wichtiges Signal gesetzt.
Abzocke oder Notwendigkeit?
Sind höhere Parkgebühren für große Autos eine reine Abzocke oder sind sie wirklich notwendig? Dies wird sicherlich in den kommenden Jahren noch heftig diskutiert werden. Klar sollte allerdings sein, dass es notwendig ist, städtische Räume und deren Nutzung zu überdenken. Die Herausforderung besteht darin, einen Ausgleich zwischen der Bequemlichkeit für Autofahrer, der Verfügbarkeit von Parkraum, den städtischen Umweltbelastungen und der Lebensqualität für Stadtbewohner zu finden.
Oft wird von den Befürwortern der Umweltgedanke in den Ring geworfen, nach dem Motto – großes Auto gleich großer Schadstoffausstoß. Das lässt sich natürlich nicht pauschal sagen, denn ein moderner Diesel- oder Benzin-SUV ist in den meisten Fällen doch umweltfreundlicher als ein 20 Jahre alter Kleinwagen. Und wie wird ein großes E-Auto bewertet? Tendenziell ist es aber natürlich so, dass die Umweltbelastungen steigen, je mehr Gewicht durch die Gegend gefahren werden muss.
Unbestritten ist jedenfalls, dass die bestehende Infrastruktur nicht für XXL-Fahrzeuge ausgelegt ist, wie wir sie immer häufiger auf den Straßen antreffen. Es ist einfach nicht genügend Platz für die zahlreichen Riesenschiffe vorhanden, die neuerdings die Straßen besiedeln. Da stellt sich die Frage – wollen wir dem Auto auch in Zukunft eine so wichtige Rolle einräumen, wie es heute der Fall ist, oder rückt der Mensch in den Vordergrund?
Heißt – wollen wir wirklich die Infrastruktur nach der steigenden Fahrzeuggröße ausrichten oder wollen wir mehr Raum für die Menschen lassen? Denn sicher ist, dass sich auch der letzte SUV-Fahrer über kleine Parklücken und ewige Staus ärgert, selbst wenn ihm die Parkgebühren egal sind. Vielleicht reift dann doch die Erkenntnis, dass es so nicht weitergehen kann. In den meisten Fällen wird ein riesiges Auto gar nicht benötigt – mehr als ein Prestigeobjekt ist es nicht.
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