Aussitzen nicht mehr möglich 08.04.2024, 10:41 Uhr

Schweizer Knöllchen werden bald auch in Deutschland vollstreckt

Bislang konnten Knöllchen aus der Schweiz ausgesessen werden, das ist ab dem 1. Mai nicht mehr möglich. Strafzettel aus unserem Nachbarland werden dann auch in Deutschland vollstreckt.

Strafzettel

Bislang ließen sich Strafzettel aus dem Nicht-EU-Land-Schweiz aussitzen, nur bei Wiedereinreisen drohten Probleme wie etwa ein Strafbefehl.

Foto: PantherMedia / Qingwa

Wer bislang in der Schweiz zu schnell unterwegs war oder falsch geparkt hat, konnte laut ADAC darauf hoffen, die Strafen nicht bezahlen zu müssen. Das wird sich aber ab dem 1. Mai ändern. Wie das Bundesinnenministerium auf Anfrage der dpa mitteilte, werden Knöllchen aus der Schweiz dann auch hierzulande vollstreckt. Die entsprechende Ratifizierungsurkunde wurde am 27. März in Bern vom deutschen Botschafter Michael Flügger und der Direktorin des Bundesamtes für Polizei, Nicoletta della Valle, ausgetauscht.

Vertrag zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit

Im vergangenen Herbst hat der Bundestag einen neuen Vertrag zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Deutschland verabschiedet. Dieser enthält ähnliche Regelungen wie der alte Polizeivertrag von 2009, der jedoch nie umgesetzt wurde, wie eine Sprecherin des Stuttgarter Justizministeriums mitteilte.

Das Justizministerium rechnet in diesem Jahr mit rund 3.000 Ersuchen aus der Schweiz und 1.500 Ersuchen aus Deutschland zur Vollstreckung von Bußgeldern. Teurer wird es vor allem für Schweizer Autofahrer, die sich nicht an die deutschen Verkehrsregeln halten. Ab 2025 wird mit 5.000 Ersuchen aus dem Ausland und 6.000 aus Deutschland gerechnet, wobei das Bundesamt für Justiz in Bonn die zuständige Behörde ist.

Voraussetzung für ein sogenanntes Vollstreckungshilfeersuchen ist, dass die festgesetzte Geldbuße mindestens 70 Euro oder 80 Schweizer Franken beträgt. Diese Grenze ist in der Schweiz leicht zu überschreiten, da dort beispielsweise eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h bereits mit mindestens 180 Euro geahndet wird, während in Deutschland für den gleichen Verstoß rund 60 Euro fällig werden. Wie ein Sprecher des ADAC betonte, beginnen die Strafen für Falschparken in Deutschland bei 10 Euro, während in der Schweiz mindestens 40 Euro fällig werden. (dpa/hoc)

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Ein Beitrag von:

  • Dominik Hochwarth

    Redakteur beim VDI Verlag. Nach dem Studium absolvierte er eine Ausbildung zum Online-Redakteur, es folgten ein Volontariat und jeweils 10 Jahre als Webtexter für eine Internetagentur und einen Onlineshop. Seit September 2022 schreibt er für ingenieur.de.

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