Volkswagen und Niu bringen E-Scooter
Elektrische Tretroller flitzen bereits durch unsere Städte. VW nutzt die Gunst der Stunde und steigt in den Markt ein – mit der Vermietung von E-Scootern. Dafür arbeitet der Konzern mit den Chinesen Niu zusammen.
Volkswagen geht es nicht um ein neues Verkaufsmodell. Vielmehr sollen Scooter über Sharing-Plattformen vermietet werden – als Alternative zu Autos, Taxis oder Bussen in Großstädten. Auch gegen die Parkplatznot bieten die kleinen Fahrzeuge eine Alternative. Etliche europäische Metropolen setzen auf das Konzept, um ihr Verkehrschaos in den Griff zu bekommen. Für den Einstieg kooperiert VW mit Niu. Die Chinesen haben nun ein neues E-Scooter-Modell für bestehende Serien angekündigt.
2020 100 Kilometer weit mit dem E-Scooter fahren
Die Reichweite der elektrischen Tretroller wird oft von Nutzern bemängelt. Kaum ist man losgefahren, sinkt die Akkuladung dramatisch. Niu schafft mit einem neuen E-Scooter-Modell Abhilfe. Bislang hat das chinesische Start-up elektrische Tretroller zu den M-, N- und U-Serien herausgebracht. Für jede Serie soll es ein neues Modell geben, das bis zu 100 Kilometer weit fährt. Preise und Launchdatum sind aber noch nicht bekannt.
Niu wurde hierzulande im Zuge der Kooperation mit Volkswagen bekannt. VW setzt bei seinem Einstieg in den E-Scooter-Markt auf die Unterstützung der asiatischen Entwickler. Ob das neue reichweitenstarke Modell auch in Deutschland verfügbar sein wird, ist ebenfalls noch nicht bekannt. Unter dem kryptischen Namen „M-Qi-GT“ und „N-Qi-GT pro“ sollen die elektrischen Flitzer mit bis zu 70 Stundenkilometer durch die Straßen fahren. Nutzer müssen daher einen Motorradführerschein der Klasse A besitzen. Unter der Haube treibt ein Motor von Bosch das schicke Gefährt an. Das dritte Modell „U-Qi-GT Pro“ erweitert die U-Serie. Dieser E-Scooter erreicht als Höchstgeschwindigkeit 45 Kilometer pro Stunde. Jeder Niu-Roller verfügt über eine Prepaid-SIM-Karte von Vodafone. Diese verbindet sich mit der passenden App, über die Nutzer zum Beispiel Echtzeitinformationen abrufen oder einen Diebstahlschutz einrichten können. Die eingebaute Lithium-Ionen-Batterie lässt sich herausnehmen und innerhalb von 5 Stunden aufladen. Volkswagen-Fahrer würden sich über diese Funktionen am eigenen E-Scooter sicher auch freuen.
Modellprojekte zur Mikromobilität
VW arbeitet mit Hochdruck an dem Share Economy-Projekt. Als Dienstleister für die Plattform ist „We Share“ aus Dortmund mit im Boot. Es gibt auch schon Fahrzeuge mit dem Firmenlogo.
Schon im Frühjahr 2018 präsentierte der Konzern einen Prototyp seines „Cityskaters“ als möglichen Einstieg in die Elektromobilität. Auch der „Streetmate“ war bei Fachmedien im Gespräch. Doch die Unternehmensstrategie hat sich geändert. Jetzt liefert der bekannte US-Hersteller Segway alle Roller. Er befindet sich mittlerweile im Besitz der chinesischen Firma Ninebot. Andere Firmen haben ebenfalls Projekte zur Mikromobilität in der Pipeline. Uber und Lyft sind in den USA aktiv – mit einem Sprung über den „großen Teich“ ist zu rechnen. Seat will in Spanien eXS-Elektrotretroller vermieten. Und BMW bietet mit dem X2City ebenfalls ein System an. Audi hat zum „e-tron Scooter“ bislang nur Prototypen entwickelt.
Dass alle Akteure am Thema arbeiten, erstaunt angesichts des gewaltigen Marktes nicht. Handelsblatt-Schätzungen zufolge sollen es 100 bis 150 Milliarden Dollar in Europa und 200 bis 300 Milliarden in den USA sein. Für China werden 30 bis 50 Milliarden Dollar genannt – abseits von Großstädten sind die Distanzen einfach zu groß.
Technische Voraussetzungen
Das Bundeskabinett hat die „Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung“ beschlossen, nach der elektronisch angetriebenen City-Rollern, sogenannte Elektro-Tretroller oder E-Scooter, die Benutzung des öffentlichen Straßenverkehrs erlaubt. Bislang waren nur elektrische Mobilitätshilfen zugelassen. Die neue Verordnung gilt für „elektrisch betriebenene Fahrzeuge ohne Sitz“ sowie für „selbstbalancierende Fahrzeuge“, wie es im Entwurf heißt. Im Vorfeld sprach sich der Verkehrsausschuss dafür aus, dass Gehwege für die Tretroller tabu bleiben. In unserem Artikel „Bundesregierung ebnet E-Scootern den Weg“ erfahren Sie alles weitere.
Außerdem müssen die Hersteller technische Rahmenbedingungen beachten, damit sie eine Zulassung erhalten. Die Scooter brauchen eine Lenk- oder Haltestage. Ihre bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit liegt maximal bei 20 Stundenkilometern. Als Leistungsbegrenzung sind 500 Watt beziehungsweise 1.400 Watt bei selbstbalancierenden Fahrzeugen vorgesehen. Fahrdynamische Mindestanforderungen, etwa zur Balance, müssen erfüllt werden. Bremsen und Beleuchtungseinrichtungen sind ebenfalls wichtige Bestandteile der Verkehrssicherheit.
Modell für die Sharing Economy?
Bleibt zu vermuten, dass es Autoherstellern nicht nur um die Elektroscooter an sich geht. Hat ihr Modell Erfolg, können sie es in Grundzügen auf das autonome Fahren übertragen. Elektromobilität bietet nämlich – vom ökologischen Aspekt durch den Einsatz regenerativer Energien abgesehen – nur wenige Vorteile. Gesetzliche Einschränkungen bei Verbrennungsmotoren führen zum starken Interesse an neuen Technologien dieses Bereichs. Die größte Herausforderung, immer mehr Personen ohne Verzögerung zu transportieren, lösen Elektroautos nicht. Zusammen mit dem autonomen Fahren und mit Shared Economy ergeben sich aber innovative Ansätze.
Das könnte so aussehen: Ein Mobilitätsprovider bietet Personentransporte an. Er koordiniert über Cloudtechnologien und über künstliche Intelligenz seine Ressourcen. Zur richtigen Zeit steht das autonom gesteuerte Fahrzeug vor der Haustüre – und zwar als deutlich verschleißfreieres Elektromobil, verglichen mit Verbrennungsmotoren. Wartezeiten oder die nervenaufreibende Suche nach Parkplätzen wären plötzlich Geschichte. Und wie schon beim Scooter erwerben Verbraucher eine Dienstleistung, aber kein Fahrzeug.
Sie interessieren sich für weitere spannende Konzepte der E-Mobilität? Dann lesen Sie auch unseren Artikel „Konzepte für die E-Mobilität von morgen ausgezeichnet„.
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