Wallbox in der Mietwohnung: so klappt es mit dem Vermieter
Wallbox in der Mietwohnung: Erfahren Sie alles über Rechte, Kosten und die besten Tipps zur Installation. So beantragen Sie Ihre eigene Ladestation erfolgreich!
Mit steigender Zahl an Elektrofahrzeugen rückt auch die Frage nach geeigneten Lademöglichkeiten für viele Menschen in den Fokus. Während Eigenheimbesitzer oft problemlos eine Wallbox installieren können, stehen Mieter und Wohnungseigentümer in Mehrfamilienhäusern vor besonderen Herausforderungen. Wir haben uns die verschiedenen Szenarien einmal etwas genauer angeschaut. Erfahren Sie in diesem Beitrag, was Sie als Mieter beachten sollten, wenn Sie eine Wallbox haben wollen.
Inhaltsverzeichnis
Rechtliche Grundlagen
Gesetzlicher Anspruch auf eine Wallbox
Mit der Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) und Änderungen im Mietrecht wurde der Weg für die Installation von Wallboxen in Mietwohnungen geebnet. Seit Dezember 2020 gilt ein grundsätzlicher Rechtsanspruch auf eine eigene Ladestation, sofern ein zugeordneter Stellplatz vorhanden ist. Dieses Recht gilt sowohl für Mieter als auch für Eigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG).
Voraussetzungen für die Installation
- Zugeordneter Stellplatz: Der Stellplatz muss Teil der Mietsache sein oder eindeutig zugeordnet werden können.
- Genehmigung: Ein Antrag muss beim Vermieter oder der Eigentümergemeinschaft gestellt werden.
- Technische Machbarkeit: Die Elektroinstallation und Anschlusskapazität des Gebäudes müssen die Installation zulassen.
- Angemessene Kosten: Der Vermieter kann den Antrag nur ablehnen, wenn die Kosten unverhältnismäßig sind oder bauliche Hindernisse vorliegen.
Was bedeutet das Gesetz konkret?
Früher konnten Vermieter oder Eigentümergemeinschaften eine Wallbox-Installation grundlos verweigern. Mit der Gesetzesänderung dürfen sie nun lediglich die Ausführung und Organisation der Baumaßnahme mitbestimmen. Eine grundsätzliche Ablehnung ist nicht mehr zulässig.
Szenarien: Verschiedene Wohnsituationen
In Mietwohnungen und Mehrfamilienhäusern ergeben sich bei der Installation einer Wallbox unterschiedliche Herausforderungen, je nach Art der Wohnsituation. Dabei ist der Prozess besonders davon abhängig, ob es sich um ein Einfamilienhaus mit einem einzigen Vermieter, ein Mehrfamilienhaus mit mehreren Mietparteien oder eine Eigentumswohnung handelt.
Szenario 1: Mietwohnung in einem Einfamilienhaus
Wenn die Mietwohnung Teil eines Einfamilienhauses ist, gestaltet sich die Genehmigungssituation vergleichsweise unkompliziert. In der Regel gibt es nur einen Vermieter, der allein über die Installation entscheiden muss. Der Mieter sollte in einem schriftlichen Antrag die Installation der Wallbox beantragen und dabei alle relevanten Informationen zur geplanten Maßnahme angeben. Hierzu gehören technische Informationen zur Wallbox, eine Übersicht der Kosten und mögliche Hinweise auf staatliche Förderungen, die die finanzielle Belastung mindern können. Besonders hilfreich kann es sein, die Vorteile der Installation für die Immobilie herauszustellen, beispielsweise eine Wertsteigerung oder die Steigerung der Attraktivität für künftige Mieter.
In den meisten Fällen zeigt der Vermieter Interesse an der Aufwertung seiner Immobilie und ist daher bereit, dem Antrag zuzustimmen. Es empfiehlt sich jedoch, alle Details der baulichen Maßnahme klar und strukturiert darzustellen, um den Entscheidungsprozess zu erleichtern.
Szenario 2: Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus
Die Situation wird deutlich komplexer, wenn die Mietwohnung Teil eines Mehrfamilienhauses ist. Hier unterscheiden sich die Abläufe je nachdem, ob das Haus einem einzigen Vermieter oder mehreren Eigentümern gehört.
Mehrfamilienhaus mit einem Vermieter
Gehört das gesamte Haus einer Einzelperson oder einer Gesellschaft, wird der Antrag direkt an den Vermieter gestellt. Der Vermieter kann die Installation nicht grundsätzlich verweigern, sofern die technischen und finanziellen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Antrag sollte detailliert ausgearbeitet werden, um eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu bieten. Technische Gutachten oder Kostenschätzungen durch Fachbetriebe können hierbei hilfreich sein. Der Vermieter hat ein berechtigtes Interesse daran, dass die baulichen Veränderungen professionell umgesetzt werden und den Wert der Immobilie steigern.
Mehrfamilienhaus mit mehreren Eigentümern
Komplizierter wird es, wenn das Haus mehreren Eigentümern gehört und durch eine Eigentümergemeinschaft (WEG) verwaltet wird. In diesem Fall muss der Antrag über den Vermieter bei der WEG eingereicht werden. Die Entscheidung über die Installation einer Wallbox trifft die Eigentümerversammlung. Dabei können sowohl technische Aspekte als auch finanzielle und organisatorische Fragen diskutiert werden.
Es empfiehlt sich, Unterstützer unter anderen Mietern oder Eigentümern zu suchen, die ebenfalls Interesse an einer Ladeinfrastruktur haben. Eine gemeinschaftliche Lösung erhöht nicht nur die Erfolgsaussichten des Antrags, sondern kann auch die Kosten pro Partei senken. Zusätzlich ist es sinnvoll, im Antrag klare Vorschläge zu technischen Lösungen, Zeitplänen und der Kostenverteilung zu machen, um die Diskussion in der Eigentümerversammlung zu erleichtern.
Szenario 3: Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus
Für Wohnungseigentümer, die eine Wallbox installieren möchten, gelten ebenfalls die Regelungen des Wohnungseigentumsgesetzes. Die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft ist notwendig, und auch hier entscheidet die Eigentümerversammlung über den Antrag. Ein gut vorbereiteter Antrag, der alle technischen und finanziellen Aspekte abdeckt, ist entscheidend. Dazu gehört eine professionelle Prüfung der technischen Machbarkeit durch einen Fachbetrieb sowie eine transparente Kostenübersicht.
Besonders hilfreich kann es sein, vor der Eigentümerversammlung Gespräche mit anderen Eigentümern zu führen und etwaige Einwände bereits im Vorfeld zu klären. Gibt es mehrere Interessenten an einer Ladeinfrastruktur, kann eine gemeinschaftliche Lösung sowohl die Kosten senken als auch den Entscheidungsprozess beschleunigen. Dabei sollte auf ein intelligentes Lastmanagement geachtet werden, um sicherzustellen, dass die Ladeinfrastruktur bei steigender Nachfrage skalierbar bleibt.
Praktische Schritte zur Umsetzung |
Schritt#1: Vorbereitung
Kommunikation mit dem Vermieter oder der WEG
Technische Machbarkeit prüfen
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Schritt#2: Antragstellung
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Schritt#3: Genehmigung
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Schritt#4: Installation
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Schritt#5: Nutzung und Abrechnung
Verschiedene Möglichkeiten der Stromabrechnung
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Kosten und Finanzierung
Der Preis ist natürlich immer eine der wichtigsten Fragen, nicht nur bei einer Wallbox. Als Mieter sind Sie gewohnt, dass der Vermieter für alle größeren Anschaffungen rund um Haus oder Wohnung zuständig ist. Doch wie sieht es bei Ladestation aus, und das auch, wenn Sie als Mieter die Initiative ergreifen und auf den Vermieter zugehen?
Mieter oder Vermieter: Wer zahlt die Wallbox?
Um die Kosten einer Wallbox zu senken, können Mieter:innen mit anderen Parteien des Wohnhauses oder dem Vermieter individuelle Vereinbarungen treffen:
- Selbst übernehmen
Erhalten Sie die Genehmigung für eine private Wallbox, können Sie die Kosten alleine tragen. Beim Auszug ist es möglich, die Wallbox mitzunehmen. - Kosten teilen
Haben andere Mietparteien Interesse oder beteiligt sich der Vermieter, können die Kosten aufgeteilt werden. - Komplette Kostenübernahme durch den Vermieter
Trägt der Vermieter die gesamten Kosten, entstehen Ihnen keine direkten Ausgaben. Allerdings kann dies zu einer Mieterhöhung oder einer zusätzlichen Kaution führen.
Kostenpunkte
Die Kosten für die Installation einer Wallbox setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen. Die Anschaffungskosten für die Wallbox beginnen in der Regel bei etwa 500 Euro. Dabei handelt es sich um Standardmodelle, die für den privaten Gebrauch geeignet sind. Hochwertigere Modelle mit erweiterten Funktionen wie Lastmanagement oder intelligenten Steuerungsmöglichkeiten können entsprechend teurer sein. Da kommen dann schnell einige tausend Euro zusammen.
Hinzu kommen die Kosten für die Installation durch einen zertifizierten Fachbetrieb. Diese liegen meist bei mindestens 1.000 Euro, können jedoch stark variieren, abhängig von den baulichen Gegebenheiten vor Ort. Faktoren wie die Entfernung des Stellplatzes vom Hauptanschluss, der Zustand der vorhandenen Elektroinstallation oder die Notwendigkeit, Leitungen zu verlegen, beeinflussen die Gesamtkosten erheblich. Zusätzliche Ausgaben können entstehen, wenn Anpassungen an der Hausinstallation erforderlich sind, wie beispielsweise die Erweiterung des Sicherungskastens oder die Installation eines Lastmanagementsystems.
Finanzierungsmöglichkeiten
Die Kosten für eine Wallbox müssen nicht allein getragen werden. Es gibt verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten, die Mieter und Eigentümer entlasten können. Eine der attraktivsten Optionen sind staatliche Förderprogramme. Viele dieser Programme bieten Zuschüsse von bis zu 900 Euro pro Ladepunkt. Die Förderbedingungen können je nach Bundesland variieren, sodass es sinnvoll ist, sich vorab über regionale Unterschiede zu informieren.
Ergänzend dazu bieten zahlreiche Kommunen weitere finanzielle Unterstützung an. Diese regionalen Förderungen können eine wertvolle Ergänzung zu den bundesweiten Programmen sein und die Gesamtkosten deutlich reduzieren.
In einigen Fällen ist es auch möglich, dass der Vermieter die Kosten übernimmt. Dies ist insbesondere dann denkbar, wenn die Installation der Wallbox die Attraktivität der Immobilie erhöht. Eine solche Kostenübernahme kann jedoch mit einer Erhöhung der Miete verbunden sein. Hierbei sollte im Vorfeld eine klare Absprache getroffen werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Alternativ können Mieter und Vermieter auch eine Einigung über eine anteilige Kostenübernahme erzielen.
Wallbox-Versicherungen: Was ist sinnvoll?
Wohngebäudeversicherung
Als fest verbundener Bestandteil eines Gebäudes ist die Wallbox über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Sie schützt vor Schäden wie:
- Sturm, Hagel
- Blitzschlag und Überspannung
- Brand, Leitungswasser
- Diebstahl und Vandalismus
Die Versicherung greift in der Regel über den Vertrag der Eigentümergemeinschaft oder des Vermieters.
Hausratversicherung
Eine Hausratversicherung deckt Schäden an Ihrem Eigentum ab, einschließlich Wallboxen, wenn sie als versicherbarer Hausrat gelten. Einige Tarife umfassen:
- Mobile Wallboxen
- Fest installierte Wallboxen im Garten
Kfz-Versicherung für E-Autos
Einige Kfz-Versicherungen leisten auch für Schäden an oder durch die Wallbox. Beispielsweise deckt die Allianz in den Produktlinien Komfort und Premium bis zu 2.500 Euro.
Versicherungspflicht
Es besteht keine gesetzliche Pflicht, eine Wallbox zu versichern. Dennoch ist eine Versicherung empfehlenswert, da Schäden durch technische Defekte, Unwetter oder Fehlbedienung hohe Kosten verursachen können.
Mögliche Schäden und Schadenspotenzial
Wallboxen an Mietwohnungen oder Garagen bergen ein erhöhtes Schadenspotenzial, vor allem bei öffentlicher Zugänglichkeit oder Witterungseinflüssen. Typische Schäden sind:
- Brand durch technischen Defekt
Ein Kurzschluss in der Wallbox verursacht einen Brand, der Gebäudeteile und Fahrzeuge beschädigt. - Stromschlag durch unsachgemäße Bedienung
Defekte Ladekabel können Stromschläge verursachen und die Elektrik der Wallbox beschädigen. - Witterungsbedingter Ausfall
Feuchtigkeit kann die Elektronik zerstören und in Extremfällen einen Brand auslösen.
Eine passende Versicherung schützt vor finanziellen Folgen und ermöglicht eine schnelle Schadensregulierung.
Argumente für eine Zustimmung
Eine erfolgreiche Antragstellung für die Installation einer Wallbox hängt nicht nur von der rechtlichen Grundlage ab, sondern auch von überzeugenden Argumenten. Diese sollten die Vorteile für den Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft klar darstellen, um die Akzeptanz zu erhöhen und mögliche Bedenken zu entkräften.
Vorteile für den Vermieter
Für Vermieter stellt die Installation einer Wallbox eine lohnende Investition dar, da sie zur Wertsteigerung der Immobilie beiträgt. Eine Immobilie mit moderner Ladeinfrastruktur wird für potenzielle Mieter attraktiver, insbesondere für diejenigen, die bereits ein Elektroauto besitzen oder den Umstieg auf Elektromobilität planen. Dies kann dazu beitragen, den Leerstand zu reduzieren und langfristig stabile Mietverhältnisse zu schaffen.
Ein weiterer Vorteil liegt in der Verbesserung der Ökobilanz der Immobilie. Durch die Bereitstellung von Lademöglichkeiten wird die Nutzung umweltfreundlicher E-Autos gefördert, was dem allgemeinen Trend zu Nachhaltigkeit entspricht. Vermieter können dies als Alleinstellungsmerkmal nutzen, um ihre Immobilie auf dem Markt zu positionieren.
Zusätzlich können Vermieter von staatlichen Förderprogrammen profitieren, die einen großen Teil der Kosten für die Installation von Ladeinfrastruktur übernehmen. Dies reduziert die finanzielle Belastung und macht die Investition besonders attraktiv.
Vorteile für die Eigentümergemeinschaft
Auch für eine Eigentümergemeinschaft bietet die Installation einer Ladeinfrastruktur zahlreiche Vorteile. Gemeinschaftliche Ladelösungen sind nicht nur kosteneffizient, sondern bereiten die Immobilie langfristig auf die steigende Nachfrage nach Ladeinfrastruktur vor. Angesichts der wachsenden Verbreitung von Elektrofahrzeugen ist es nur eine Frage der Zeit, bis weitere Bewohner oder Eigentümer eine Lademöglichkeit fordern. Wer frühzeitig handelt, kann Kosten durch eine einmalige bauliche Anpassung minimieren und spätere Nachrüstungen vermeiden.
Darüber hinaus bietet die Installation von Ladestationen die Möglichkeit, diese an Dritte zu vermieten. Dies könnte insbesondere bei zentral gelegenen Mehrfamilienhäusern ein lukratives Modell sein. Zusätzliche Einnahmen aus der Vermietung von Lademöglichkeiten können langfristig zur Refinanzierung der Investitionskosten beitragen.
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