52 Milliarden Euro Inflationsausgleichsprämie: Wer profitierte davon?
Zwischen 2022 und 2024 erhielten in Deutschland rund 26 Millionen Beschäftigte Inflationsausgleichsprämien in Höhe von über 52 Milliarden Euro, wie eine Studie des IMK der Böckler-Stiftung zeigt.
Laut einer Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Böckler-Stiftung haben rund 26 Millionen Beschäftigte in Deutschland zwischen 2022 und 2024 Inflationsausgleichsprämien von insgesamt über 52 Milliarden Euro erhalten. Zu den Empfängern zählen sowohl sozialversicherungspflichtig Beschäftigte als auch Beamte.
Die Daten basieren auf einer repräsentativen Umfrage des IMK. Etwa 23,9 Millionen, also rund 69 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland, erhielten eine oder mehrere Inflationsausgleichsprämien. Im Durchschnitt wurden ihnen insgesamt 1953 Euro gezahlt, wobei der Betrag bis zum Jahresende noch steigen könnte, da weitere Zahlungen erwartet werden. Knapp zwei Millionen Beamte erhielten jeweils 3000 Euro.
Was ist eine Inflationsausgleichsprämie?
Eine Inflationsausgleichsprämie ist eine zusätzliche Zahlung oder eine Erhöhung der Gehälter und Bezüge, die an Arbeitnehmer und Beamte gezahlt wird, um die Verluste durch Inflation auszugleichen. Sie wird üblicherweise von Unternehmen oder staatlichen Stellen gewährt, um sicherzustellen, dass die Kaufkraft der Arbeitnehmer nicht durch die Preissteigerungen aufgrund der Inflation gemindert wird. Diese Prämien sollen dazu beitragen, dass die realen Einkommen der Arbeitnehmer stabil bleiben oder zumindest nicht stark abnehmen, wenn die Preise für Waren und Dienstleistungen steigen.
Sorgen und finanziellen Belastungen durch die hohe Inflation mildern
Laut Jan Behringer und Sebastian Dullien, den Autoren der Studie, haben die Inflationsausgleichsprämien dazu beigetragen, die Sorgen und finanziellen Belastungen durch die hohe Inflation in vielen Haushalten zu mildern. „Die Kauflaune hat sich dadurch stabilisiert“, zitiert die dpa ihre Worte.
Laut der Umfrage empfanden etwa zwei Drittel der Arbeitnehmer die Einmalzahlung als bedeutende Entlastung in Zeiten hoher Preise. Beschäftigte, die eine Prämie erhalten haben, gaben an, ihren Konsum seltener einzuschränken als jene ohne Prämie. Insbesondere bei Reisen und Urlaub, Freizeitaktivitäten, Unterhaltung und Kultur, Restaurantbesuchen sowie bei Wohnungsinstandhaltung war der positive Effekt laut den Forschern besonders ausgeprägt. „Die Sonderzahlung hat die überwiegende Mehrheit der abhängig Beschäftigten erreicht, wobei die Abdeckung in Betrieben mit Tarifbindung und Betriebsräten merklich höher war als in Betrieben mit schwacher betrieblicher Mitbestimmung und ohne Tarifvertrag“, heißt es in der Studie.
Teil des dritten Entlastungspakets
Im Jahr 2022 gewährte die Bundesregierung Unternehmen die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern bis Ende 2024 eine Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3000 Euro steuer- und abgabenfrei zu zahlen, um die Auswirkungen der Inflation zu mildern. Die dadurch entstehenden Einnahmeausfälle werden vom IMK auf etwa 40 Milliarden Euro geschätzt.
„Die Inflationsausgleichsprämie ist Teil des dritten Entlastungspakets vom 3. September 2022. Laut Statistischem Bundesamt haben mehr als drei Viertel aller Tarifbeschäftigten in Deutschland seit Oktober 2022 eine solche Prämie erhalten oder werden sie bis Ende 2024 ausgezahlt bekommen“, steht auf der Seite der Bundesregierung dazu.
Was beinhaltet die Regelung für die Inflationsausgleichprämie?
- Die Regelung gilt vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 und bietet den Arbeitgebern somit einen flexiblen Zeitrahmen.• Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern innerhalb dieses Zeitraums steuer- und sozialversicherungsfreie Zahlungen bis zu 3.000 Euro gewähren.
- Dieser Freibetrag kann auch in mehreren Teilzahlungen ausgezahlt werden.• Die Inflationsausgleichsprämie muss zusätzlich zum regulären Arbeitslohn gezahlt werden.
- Jeder Arbeitgeber kann diese Steuer- und Abgabenfreiheit nutzen, indem er klar macht, dass die Zahlung zur Kompensation der Preissteigerung erfolgt, zum Beispiel durch entsprechende Angaben auf dem Lohnzettel oder Überweisungsträger.
Unterschiede nach den Branchen
Laut dem Statistischen Bundesamt gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den Branchen sowohl in der durchschnittlichen Höhe der Inflationsausgleichsprämien als auch im Anteil der tarifgebundenen Beschäftigten, die solche Prämien erhalten:
- Im Baugewerbe und in der Land-, Forstwirtschaft sowie Fischerei liegen die durchschnittlichen Prämien am niedrigsten: etwa 1.104 Euro bzw. 1.689 Euro.
- Die höchsten Prämien wurden in der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung (3.000 Euro), im Bereich Erziehung und Unterricht (2.999 Euro), Kunst, Unterhaltung und Erholung (2.987 Euro) sowie in der Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung (2.943 Euro) vereinbart.
- Die höchsten Anteile an Tarifbeschäftigten, die eine Inflationsausgleichsprämie erhalten, finden sich im Verarbeitenden Gewerbe und in der Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung mit jeweils etwa 96,1 % bzw. 96,0 %.
- In den Bereichen Gastgewerbe (6,3 %), Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen (11,2 %) und Handel (24,4 %) profitieren hingegen vergleichsweise wenige Tarifbeschäftigte von einer Inflationsausgleichsprämie.
Ein Beitrag von: