Neues Jahr, neue Regeln 31.12.2021, 07:00 Uhr

Versicherung, Krankschreibung, Gehalt: Was sich 2022 für Arbeitnehmer ändert

Mit dem Jahreswechsel treten zahlreiche Änderungen in Kraft. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick.

Was ändert sich in 2022?

Neue Rechengrößen in der Sozialversicherung, neue Gesetze: Darauf sollten Sie achten.

Foto: panthermedia.net/Zerbor

Jahr für Jahr passt die Regierung zum Jahreswechsel Eckdaten der Sozialversicherung an. Auch einige gesetzliche Neuerungen greifen in 2022.

Kranken- und Pflegeversicherung

Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beträgt ab 1. Januar 2022 unverändert 64.350 Euro im Jahr. Sie definiert, bis zu welcher Höhe des Bruttoeinkommens Angestellte verpflichtet sind, sich in einer GKV zu versichern. Auch die Beitragsbemessungsgrenze bleibt unverändert bei 58.050 Euro im Jahr. Darunter versteht man die maximale Höhe des Arbeitsentgelts, das zur Berechnung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge herangezogen wird.

Der durchschnittliche GKV-Zusatzbeitrag bleibt ebenfalls bei 1,3%. Jede Krankenkasse kann aber frei entscheiden, ob und in welcher Höhe sie einen Zusatzbeitrag erhebt. Nicht geändert hat sich auch der feste Beitragssatz von 14,6%. Der Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung steigt um 0,1 Prozentpunkte auf 0,35%.

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Mehr Zuschüsse zur Betriebsrente

Der Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge wird künftig auch für ältere, vor 2019 abgeschlossene Verträge zur Pflicht. Speziell bei der Altersvorsorge per Entgeltumwandlung haben Angestellte ein Recht auf Arbeitgeber-Zuschüsse in Höhe von 15%, falls Chefin oder Chef Sozialabgaben einsparen. Das galt bisher nur für Verträge, die seit 2019 abgeschlossen worden sind.

Gesetzliche Altersrente

Auch bei der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es, ähnlich wie bei den GKV-Beiträgen, eine Obergrenze, bis zu der das Bruttogehalt für die Versicherungsbeiträge und damit die späteren Altersbezüge angerechnet wird. Diese Beitragsbemessungsgrenze ist in Westdeutschland auf 7.050 Euro im Monat gesunken. In Ostdeutschland wurde die Grenze dagegen auf monatlich 6.750 Euro erhöht.

Etwas enttäuschend dürfte das neue Jahr für Menschen im Ruhestand sein. Ursprünglich war von einem Plus von 5,2% im Westen beziehungsweise 5,9% im Osten die Rede. Weil die Ampelkoalition den Nachholfaktor wieder einführen will, dürften die Renten im Juli 2022 voraussichtlich um rund 0,8 Prozentpunkte weniger ansteigen als prognostiziert. Zum Hintergrund: Die Entwicklung der gesetzlichen Renten folgt der Lohnentwicklung. Aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise seit 2009 verhinderte die damalige Regierung trotz sinkender Löhne Rentenkürzungen. Ein Nachholfaktor soll diesen Effekt ausgleichen, um die Rentenkasse langfristig zu stabilisieren.

Höherer Grundfreibetrag

Alle Steuerzahler profitieren von einer Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags: Ab Januar 2022 bleiben 9.984 Euro jährlich bei Alleinstehenden steuerfrei, bei Paaren erhöht sich der Wert auf 19.968 Euro.

Mehr Sachbezüge für Angestellte

Ab 2022 steigt die Freigrenze für steuerfreie Sachbezüge von 44 Euro auf 50 Euro im Monat. Allerdings werden die Regeln strenger. So gelten Gutscheine und Geldkarten, die überall einsetzbar sind, nicht mehr als steuerfreier Sachbezug. Restaurant-Schecks bleiben aber erlaubt.

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Arbeitgeber erhalten nur noch digitale Krankschreibungen

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wird künftig zum Standard in Deutschland. Bereits seit 1. Oktober 2021 übermitteln Arztpraxen Daten der AU elektronisch an Krankenkassen. Mitte 2022 folgt die zweite Stufe. Ab 1. Juli werden Krankenkassen Krankmeldungen in digitaler Form an Arbeitgeber senden. Die Termine hatten sich wegen Problemen bei der technischen Infrastruktur verschoben.

Mehr Rechte für Verbraucher

Im neuen Jahr werden auch die Rechte von Konsumenten gestärkt. Für Laufzeitverträge, die ab 1. März 2022 neu abgeschlossen werden, gelten kürzere Kündigungsfristen. Bislang musste man beispielsweise drei Monate vor Ablauf des Vertragszeitraums kündigen. Ansonsten war man ein weiteres Jahr gebunden. Durch die Änderungen lassen sich solche Bindungen nach Ablauf der Vertragszeit mit monatlicher Frist beenden. Bieten Firmen Laufzeitverträge über ihre Homepage an, müssen sie auch eine Online-Funktion zur Kündigung platzieren. Und Anbieter, die telefonisch werben, haben das Einverständnis ihrer Kunden zu dokumentieren, inklusive einer Aufbewahrungsfrist von fünf Jahren.

Außerdem wird es einen neuen Vertragstyp, den Verbrauchervertrag über digitale Produkte, geben. Er umfasst beispielsweise Cloud-Dienstleistungen, Audio- oder Videodateien. Käuferinnen und Käufer können demnach zwei Jahre lang Mängel reklamieren. Und Vergleichsportale müssen künftig über zentrale Kriterien ihres Rankings informieren.

Erleichterungen für Fahrer von Elektroautos

Am 1. Januar 2022 treten auch Veränderungen der bundesweit gültigen Ladesäulenverordnung in Kraft. Künftig müssen neue öffentliche Ladesäulen mit Lesegeräten für Debit- und Kreditkarten ausgestattet werden, spätestens bis Mitte 2023. Neu errichtete Stationen müssen nach der Übergangsfrist auch über eine Schnittstelle verfügen, mit der Verbraucher den Belegungsstatus und die Betriebsbereitschaft ermitteln können. Anbieter sind jedoch nicht verpflichtet, bestehende Terminals umzurüsten.

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Ein Beitrag von:

  • Michael van den Heuvel

    Michael van den Heuvel hat Chemie studiert. Unter anderem arbeitet er für Medscape, DocCheck, für die Universität München und für pharmazeutische Fachmagazine. Seit 2017 ist er selbstständiger Journalist und Gesellschafter von Content Qualitäten. Seine Themen: Chemie/physikalische Chemie, Energie, Umwelt, KI, Medizin/Medizintechnik.

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