Allergieauskunft an der Brötchentheke
Nach einer neuen EU-Verordnung müssen allergieauslösende Zutaten künftig auch in loser Ware wie Brötchen oder Kuchen gekennzeichnet werden. Mediziner und Betroffenenverbände finden das sinnvoll. Doch ob die neue Vorschrift nutzt oder gar schadet, hängt von der Umsetzung ab.
Es gibt Neuerungen, deren Sinn sich nicht gleich erschließt. Lose Pralinen, Croissants und Torten müssen gemäß einer neuen EU-Verordnung ab Dezember 2014 gekennzeichnet werden, wenn sie allergieauslösende Zutaten enthalten. Ein Schuss Milch im Brötchen oder eine Haselnuss im Krokant auf der Torte – und schon hat der Kunde künftig ein Anrecht auf schriftliche Information, denn er könnte ja allergisch sein.
Etwa 5 % bis 6 % der Kinder und 2 % bis 3 % der Erwachsenen leiden in Deutschland unter einer Lebensmittelallergie. Das sind über 2 Mio. Betroffene. „Diese Menschen haben ein Recht auf Schutz und Sicherheit. Vom Ansatz her finde ich die neue Verordnung daher richtig“, argumentiert Mediziner Klaus Richter vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR).
Schwere der Symptome lässt sich nie vorhersagen
Erdnuss, Sellerie, Hühnchen, Fisch – insgesamt 14 verschiedene Zutaten machen Allergikern das Essen schwer. Wenn sie zum Falschen greifen, juckt und brennt es im Mund – im glimpflichen Fall. Die Schwere der Symptome lässt sich jedoch nie vorhersagen. Mal können sich Quaddeln am ganzen Körper bilden. Jedem fünften bis zehnten erwachsenen Allergiker bleibt sogar unversehens die Luft weg und der Kreislauf sackt ab. Ein lebensbedrohlicher anaphylaktischer Schock bahnt sich an. Immer wieder sterben Menschen daran.
Bereits 2006 richtete die Berliner Charité ein Anaphylaxieregister ein. Seitdem wurden, berichtet Leiterin Margitta Worm, sechs Todesfälle gezählt, davon einer wegen Erdnuss und einer wegen Haselnuss. Dem Register werden anaphylaktische Schocks aus allergologischen Zentren in Deutschland, Österreich und der Schweiz gemeldet. Da nicht alle Kliniken und Arztpraxen angebunden sind, dürfte die tatsächliche Zahl höher liegen.
Sinnvolle Umsetzung der Verordnung
Allein im Jahr 2012 erfasste Worms Team rund 1000 Meldungen zu schweren Reaktionen. Die meisten traten nach Insektenstichen oder dem Verzehr von Nahrungsmitteln auf. Und weil Worm das Leid der Allergiker hautnah kennt, sagt sie: „Die Kennzeichnung loser Waren ist ein guter und wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Sinnvoll umgesetzt, kann sie mehr Schutz bieten.“
Auf verpackten Lebensmitteln müssen schon heute die 14 Allergieauslöser angegeben werden, wenn sie darin enthalten sind. „Die Betroffenen sind in der Regel sehr gut informiert und orientieren sich daran“, so Worm. Denn: „Da es keine Therapie gibt, hilft nur das Vermeiden der bedrohlichen Inhaltsstoffe.“
Laut Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels halten aber viele Einzelhandelsketten auch an Wurst-, Fleisch- und Brottheken schon heute freiwillig Informationen über Allergene in den losen Waren bereit. Meist sind die Zutaten in Ordnern aufgeschlüsselt. Doch Verbandssprecher Christian Mieles berichtet: „Das Interesse der Verbraucher daran ist recht gering.“
Umfrage: Verkäufer geben oft falsche Informationen weiter
Sabine Schnadt vom Deutschen Allergie- und Asthmabund widerspricht: „Wir haben einige Hundert Allergiker befragt. Viele beklagen ein Informationsdefizit. Die Ordner liegen oft nicht offen aus, und es gibt keinen Hinweis darauf.“ Lediglich in großen Restaurantketten und bei einzelnen Bäckern oder Metzgern bekamen Allergiker die Angaben, die sie brauchen. Doch der Umfrage zufolge geben Bedienstete oft falsche Informationen weiter – mit verheerenden Folgen. Nach Einkehr in eine Gaststätte hatten 85 % der Befragten schon mindestens einmal allergische Beschwerden. „Leider ist das Bewusstsein bei den Herstellern loser Ware noch gering“, klagt Schnadt.
Der Deutsche Allergie- und Asthmabund hofft, dass sich die Informationslage mit der neuen Verordnung verbessert. Allerdings ist darin nicht geregelt, wie und wo über die riskanten Zutaten Auskunft gegeben wird, ob in einer Kladde, nach der man fragen muss, oder auf dem Etikett oder an einem separaten Infoterminal.
Das Verbraucherschutzministerium beratschlagt derzeit über die Möglichkeiten. „Davon hängt ab, ob das wirklich mehr Schutz für die Betroffenen bietet“, stellt Worm klar. Sie wie auch der Deutsche Allergie- und Asthmabund wünschen sich schriftliche Informationen, die der Kunde ungefragt lesen kann.
Gefahr: Türöffner für genormte Industrieware
Mieles vom Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels hofft indes auf eine flexible Regelung: „Im Backbereich werden jeden Morgen Brötchen auf Wunsch belegt. Da kommt nicht immer dieselbe Remoulade drauf. Wir erhoffen uns, dass der Verkäufer zum Beispiel mündlich zu alternativen allergenfreien Produkten raten darf.“
Die Umsetzung der EU-Auflagen ist eine Gratwanderung zwischen mehr Verbraucherschutz für Allergiker und der Wirtschaftlichkeit sowie Praktikabilität für die Betriebe. Müssten all jene Konditormeister, die ihre Torten jeden Tag frisch backen, künftig schriftlich haarklein über Allergene informieren, würde das der genormten Industrieware Tür und Tor öffnen.
„Mehr Sicherheit kostet mehr. Das können große Unternehmen eher leisten“, analysiert BfR-Mann Richter. Der Trend zur Industrialisierung der Lebensmittelproduktion ist ohnehin in vollem Gange. Schon heute backen viele Bäcker ihre Brötchen nicht mehr selbst, sondern schieben Fabrikteiglinge in den Ofen. Bei einer all zu strengen Informationspflicht kämen wohl bald auch die Wurststullen und der Frankfurter Kranz vom Fließband. Mehr Sicherheit für Millionen Allergiker würde mit einem Verlust der Lebensmittelvielfalt und einem Niedergang der manuellen Herstellung erkauft und – möglicherweise – mit einem Verlust an Frische und Qualität.
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