Austritt Großbritanniens mit ungewissen Folgen 31.01.2020, 15:20 Uhr

Brexit: Was Arbeitnehmer und Studierende nun beachten müssen

Nach mehrjährig andauernder Unklarheit rückt der Brexit nun mit großen Schritten näher. Der Austrittstermin wurde Ende vergangenen Jahres auf den 31. Januar 2020 festgelegt. Doch welchen Status können EU-Bürger, die in Großbritannien arbeiten und studieren, im Anschluss erwarten? Wir haben uns einige Szenarien angesehen.

Menschen an einem Tisch, darüber Symbole der EU und Großbritanniens und zwei Pfeile in jeweils eine Richtung

Foto: panthermedia.net/Rawpixel

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Grundsätzliche Gedanken zum Beginn

Trotz des besiegelten Austrittsdatums Ende Januar ist es noch immer sehr schwierig, die Folgen, die mit dem Brexit einher gehen, abzuschätzen. Dies liegt vor allem daran, dass bisher nur die Austrittsmodalitäten festgelegt wurden. Verhandlungen über tiefgreifende Bedingungen werden erst in der 2. Phase, bzw. Übergangsphase, die laut Premierminister des Vereinigten Königreichs Boris Johnson maximal bis zum Ende des Jahres andauern soll, aufgegriffen. Dementsprechend stehen die meisten Menschen mit dem Brexit noch immer in der Schwebe. Es bleibt weiterhin eher unklar, welche Regularien nach der Übergangsphase gelten werden. Klar ist nur, dass sich für Arbeitnehmer und Studenten Einiges ändern wird. Wir gehen in diesem Artikel davon aus, dass die bisher geltenden Regelungen etwa für Nicht-EU-Ausländer in Großbritannien in Zukunft auch für Mitglieder der EU gelten werden. Nur so können wir verlässliche Aussagen hinsichtlich der Folgen treffen. Es kann allerdings durchaus sein, dass sich Großbritannien in der Übergangsphase dazu entschließt, einige der Regeln abzuschwächen oder zu modifizieren, was die Unsicherheit vieler Menschen zusätzlich erhöht.

Brexit-Folgen für Arbeitnehmer

Immer noch schweben die möglichen Folgen des Brexits wie ein Damoklesschwert über den vielen Arbeitern in Großbritannien. Sowohl deutsche Arbeitnehmer und Studierende in Großbritannien als auch britische Arbeitnehmer und Studierende in den übrigen EU-Staaten leiden unter dem geplanten Ausstieg der Briten aus der EU. Doch welche Änderungen sind zu erwarten und welche Möglichkeiten haben betroffenen Personen?

Arbeitserlaubnis nur für Gutverdiener?

EU-Bürger, die aktuell in Großbritannien leben und arbeiten, stehen durch den Brexit Ende Januar vor einem Problem. Denn sie werden aller Wahrscheinlichkeit nach in Zukunft eine Aufenthaltsgenehmigung und eine Arbeitserlaubnis benötigen, um weiterhin in Großbritannien arbeiten und leben zu dürfen. Allerdings kann es hier durchaus zu Schwierigkeiten kommen. Denn aktuell ist die Lage in Großbritannien folgendermaßen: Menschen aus Nicht-EU-Ländern, die im Land arbeiten möchten, müssen einen Mindestverdienst von rund 44.000 Euro im Jahr vorweisen, um überhaupt eine Arbeitserlaubnis zu erhalten. Damit möchte das Land vor allem hochqualifizierte Menschen locken. Wird diese Vorgabe nun allerdings auch für die Arbeiter aus den EU-Staaten gültig, wird sich das Bild der Insel nachhaltig verändern.

Diese Regelung würde jedoch erst mit Ende der Übergangsphase am 31.12.2020 in Kraft treten. Bis dahin bleibt diese Gegebenheit im Rahmen der innereuropäischen Arbeitnehmerfreizügigkeit wohl unangetastet. Aktuell gehen rund 2,2 Millionen Menschen aus dem EU-Ausland in Großbritannien einer Arbeit nach.  Jedoch würden danach etliche Menschen erst einmal ohne eine Arbeitserlaubnis dastehen, da sie nicht in ausreichendem Maße verdienen. In einem solchen Fall würden die Menschen nicht nur ihre Arbeit verlieren, sondern auch ihren Aufenthaltsstatus im Vereinigten Königreich. Der Brexit kann also für die meisten Arbeitnehmer zu existenziellen Problemen führen. Besonders dramatisch würde sich der Effekt auf den traditionell eher gering bezahlten Berufszweigen in der Gastronomie, in der Landwirtschaft und dem Hotelgewerbe auswirken. Ingenieure und Informatiker werden es demnach deutlich leichter haben, ihrem Job weiterhin nachzugehen.

Die meisten Experten gehen davon aus, dass dieser Effekt durch eine entsprechende Gesetzgebung abgemildert werden könnte. Denn tritt das oben genannte Szenario in Kraft, würden viele Betriebe in Großbritannien Personal verlieren und könnten ihren alltäglichen Betrieb nicht mehr aufrechterhalten. Vor allem die Landwirtschaft leidet bereits jetzt unter einem massiven Rückgang der Erntehelfer aus Osteuropa. Dieser Zustand wird sich mit dem Brexit nochmals deutlich verstärken. Es ist also davon auszugehen, dass die Vertragspartner eine Regelung finden werden, die sich für Gering- sowie Gutverdiener gleichermaßen positiv auswirkt.

Kaum Änderungen für Briten in Deutschland erwartet

Mit dem Brexit ändern sich selbstverständlich auch die Bedingungen für britische Arbeitnehmer in Deutschland. Allerdings wurde bereits verkündet, dass es hier von deutscher Seite aus betrachtet keine Schwierigkeiten geben solle. Es wird zwar ein wenig mehr Bürokratie notwendig sein, da eine Arbeitserlaubnis und ein Aufenthaltstitel eingeholt werden muss, doch sind diese in der Regel an keine besonderen Bedingungen geknüpft. Einige Ausländerbehörden haben sich bereits auf diese Situation mit gesonderten Meldeverfahren eingestellt. Somit wird der Brexit für britische Staatsbürger in Deutschland und vielen anderen europäischen Ländern eher glimpflich verlaufen. Dennoch ist zu beobachten, dass in der Zeit der Brexit-Diskussion etwa 15.000 Briten die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen haben.

Datenübermittlung nach der Übergangsphase

Im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werden hinsichtlich des Austritts Großbritanniens auch neue Regelungen in Kraft treten, denn mit Ablauf des Jahres 2020 würde zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich eine Dritt-Länder-Beziehung entstehen. Daraus ergeben sich per Gesetz viel strengere Verordnungen zwischen dem Datenaustausch der Länder. Es könnten demnach nur Daten von Arbeitnehmern unter bestimmten Voraussetzungen, die den Anforderungen des 5. Kapitels der DSGVO entsprechen, weitergegeben werden. Laut Paragraph 77 Absatz 3 des zehnten Sozialgesetzbuches ist es nur dann zulässig, sensible Daten über den Gesundheitszustand an den gesetzlichen Sozialleistungsträger zu übermitteln, wenn dies auch im Interesse des Arbeitnehmers oder im Interesse der sozialen Sicherheit erfolgt.

Brexit-Folgen für Studierende aus der EU

Sowohl für Studierende im Rahmen des Erasmus-Programms (Budgetperiode 2014-2020) als auch für alle anderen Studenten aus EU-Ländern wird sich in Zukunft einiges ändern. Denn die Folgen des Ausstiegs Großbritanniens aus der EU trifft auch diese Gruppe ungebremst. Vor allem wird sich das finanziell bemerkbar machen, aber auch bei der Anerkennung von Studienleistungen und Studienbescheinigungen. Die letzten Punkte werden zwar nicht lange Bestand haben, doch solange es hier keine verbindlichen Verträge gibt, sieht es aktuell auch in diesem Bereich schwierig aus.

Bisher steht nur fest, dass Studierende aus EU-Ländern bis zu Beginn des Wintersemesters 2020/2021 in England, Nordirland und Wales weiterhin den Home fee status genießen dürfen und demnach gleich behandelt werden wie britische Staatsbürger. In Schottland bleiben EU-Bürger in der gleichen Periode darüber hinaus von den sogenannten „undergraduate“-Kursen von den Studiengebühren befreit.

Im Anschluss daran steht aber vor allem der finanzielle Aspekt deutlicher im Fokus. Ein gutes Beispiel ist die Universität von Oxford. Hier zahlen sowohl Einwohner Großbritanniens als auch EU-Studierende rund 4.000 Pfund Sterling pro Semester, was derzeit etwa 4.600 Euro entspricht. Studierende aus Ländern außerhalb der EU müssen allerdings einen Betrag von rund 15.000 Pfund bezahlen. Mit dem Brexit ist es sehr wahrscheinlich, dass diese Regeln auch für EU-Studenten gelten werden.

Der Preis für ein Studium an einer bekannten Universität wie Oxford wird somit für die meisten Studenten unerschwinglich. Es ist allerdings fraglich, ob die Universitäten diese Lösung auf Dauer tragen können und wollen. Denn die Studenten aus dem EU-Ausland sind nicht nur ein wichtiger Kapitalgeber für viele der Universitäten, sie tragen durch ihre Forschung auch zum Ruhm und zum Bekanntheitsgrad mit bei.

Diese Deadlines sollten in jedem Fall beachtet werden

Zwar ist der Austritt Großbritannien aus der Europäischen Union mit dem Stichtag am 31.01.2020 besiegelt. Jedoch wird es erst mit Ablauf der Übergangsphase (voraussichtlich Ende 2020) zu tiefergreifenden Änderungen kommen. Das bedeutet für die Menschen in Großbritannien, egal ob Arbeitnehmer oder Student, dass die Verhältnisse deutlich umschlagen können. Die britische Regierung muss sich in der zweiten Phase über klare Richtlinien und weitere Modalitäten im Umgang mit EU-Bürgern auseinandersetzen. Bis dahin ist es wichtig als Arbeitnehmer oder Student nach dem Austritt Großbritanniens immer auf dem Laufenden zu bleiben und sich weiterhin zu informieren, um über Regularien und die weitere Vorgehensweise Bescheid zu wissen.

Sprechen Sie im Zweifel mit Ihrem Arbeitgeber über die nächsten Schritte. Auch für Studierende kann das Leben in Großbritannien in Zukunft deutlich schwieriger, vor allem aber teurer werden.

Mehr zum Brexit:

Welche Folgen hat der Brexit für die Wirtschaft?

Ein Beitrag von:

  • Silvia Hühn

    Silvia Hühn ist freie Redakteurin mit technischem Fokus. Sie schreibt unter anderem über die Rekorde dieser Welt und verfasst Ratgeber.

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