Die ESG-Standards kommen: So umschiffen Sie Fallstricke
ESG steht für steht für Umwelt (Environment), Soziales (Social) sowie Aufsichtsstrukturen (Governance) und soll Anlegern helfen Ihre Investitionen nach diesen Kriterien auszurichten. Dabei sind aber eine Menge Fallstricke zu beachten.
Speziell „grüne“ Investments, also Anlagen im Bereich der Kreislaufwirtschaft, wie zum Beispiel erneuerbaren Energien haben in den letzten Jahren deutlich an Bedeutung gewonnen. Auch Fragen nach guter Unternehmensführung und wie sich ein Unternehmen gegenüber ihren Anspruchsgruppen verhält, können, Stichwort schwarze Kassen bei Siemens, große finanzielle Risiken bergen.
ESG-Rating: Chancen und Risiken sinnvoll bewerten
So erscheint es sinnvoll, dass Anleger diese Chancen und Risiken abseits einer Bilanz sinnvoll bewerten und einordnen können sollen. Dies verspricht ein ESG-Rating. Hierbei gibt es verschiedene Anbieter und mangels klar definierter Standards sind die Ergebnisse bei einzelnen Unternehmen und Staaten auch himmelweit auseinander. So gibt es Anbieter, die einen Best-in-Class-Ansatz verwenden. Klar, Tabakproduzenten und -verkäufer erhalten aufgrund ihres wohl unbestritten schädlichen Produktes keine guten Noten. Aber reicht es nicht, das Unternehmen herauszufinden, welches in diesem Sektor die besten Noten hat?
Viele Anbieter arbeiten daher einerseits mit harten negativen Kriterien wie zum Beispiel, dass Rüstung, Kinderarbeit und Drogen außen vor bleiben und gleichzeitig mit einem Ratingsystem von gut bis schlecht. In vielen Punkten herrscht aber offener Dissens. So setzen einige Länder, Investoren und Ratingagenturen auf die CO2-Freundlichkeit des Atomstroms und bewerten Unternehmen, die diesen produzieren mit gut, während andere wiederum die Unfallgefahren hervorheben und daher auf diese Energiequelle verzichten wollen. Eine abschließende Beurteilung erscheint schwer.
EU-Richtlinien: Verbindliche Standards
Daher hat sich nun die Europäische Union zum Ziel gesetzt hier verbindliche Standards zu entwickeln und Lösungen zu präsentieren. Wer den Krümmungsgrad von Bananen normieren kann, kann bei solch einem Projekt doch nicht scheitern möchte man jovial hinüberrufen. Aber es wird sogar noch verbindlicher.
Die EU-Richtlinie sieht unter anderem vor, dass Finanzdienstleister verpflichtet werden, ihre Anleger zu fragen, ob sie bevorzugt oder gar ausschließlich in nachhaltige Unternehmen und Finanzprodukte investieren wollen. Dem umweltbewussten Anleger wird dadurch kein zusätzlicher Aufwand entstehen. Die Finanzdienstleister müssen sicherstellen, dass dieser Wunsch befolgt wird. Sagt der Anleger „Nein“, ändert sich für ihn nichts. Dennoch könnte es dazu führen, dass mehr Anleger über die Alternative nachdenken.
Die europäische Gesetzgebung baut damit auf den Zeitgeist und den Willen der Anleger, tatsächlich nachhaltige Investments zu bevorzugen und Investments auszuschließen, die nicht als nachhaltig gelten. Gleichzeitig erhöht sich der Druck auf nicht-nachhaltig wirtschaftende Unternehmen. Wenn mehr Anleger ausschließlich nachhaltige Investments möchten, werden Umweltsünder zukünftig von Kapital abgeschnitten. Immer mehr große Fonds, die als nachhaltiges Investment gelten wollen, machen bereits einen Bogen um Aktien von ESG-Sündern. Somit scheint die EU tatsächlich ein wirkungsvolles Werkzeug zu erschaffen, um der kapitalmarktorientierten Privatwirtschaft die notwendigen Anreize zu geben.
Doch es geht nicht nur ums Klima. Zur Beurteilung der Nachhaltigkeit eines Unternehmens dienen ebenso soziale Aspekte und eine Beurteilung der Unternehmensführung. Jede Reise beginnt mit dem ersten Schritt. Anlegern ein Werkzeug an die Hand zu geben diese Aspekte miteinzubeziehen ist lobenswert. Insgesamt wird es jedoch ein langer Weg bleiben, eine Systematik zu finden, welche der Komplexität der Realität gerecht wird.
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