Solaranlage mitversichern 29.07.2013, 12:35 Uhr

Energieeffizienz: Aufpassen bei der Versicherung

Energiesparen wird für Immobilienbesitzer immer wichtiger. Sie lassen innen und außen dämmen, neue Heizungen installieren und Solaranlagen auf dem Dach montieren. Doch die wenigsten Hauseigentümer denken über die Folgen für den Versicherungsschutz nach.

Versicherungsfall: Wenn bei einem Brand das Solardach zerstört wird, übernimmt die Wohngebäudeversicherung nicht in jedem Fall den Schaden. Eine Solar- und Photovoltaikversicherung bietet besseren Schutz.

Versicherungsfall: Wenn bei einem Brand das Solardach zerstört wird, übernimmt die Wohngebäudeversicherung nicht in jedem Fall den Schaden. Eine Solar- und Photovoltaikversicherung bietet besseren Schutz.

Foto: Feuerwehr Bremen

Die Wohngebäudeversicherung ist die wichtigste Versicherung für Hauseigentümer. Sie sollte regelmäßig überprüft werden. Denn je mehr eine Immobilie im Laufe der Zeit verändert wird, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich auch ihr Wert verändert. Darüber muss dann der Versicherer informiert werden. Das gilt insbesondere auch bei der energetischen Sanierung.

Ein besonderes Problem ist die Absicherung bei Bränden. Schlimm wird es, wenn nach einem Brand Schadstoffe im Boden nachgewiesen werden. Dazu kann es kommen, wenn etwa spezielle Hausanstriche oder Wärmedämmungen aus Polystyrol verbrennen. Die Kommune oder der Kreis kann dann verfügen, dass der Boden ausgetauscht werden muss. Wenn davon auch noch Nachbargrundstücke betroffen sind, wird es richtig teuer.

Solaranlagen gegen Brandschäden versichern

Da das Kostenrisiko in diesen Fällen nur schwer zu kalkulieren ist, empfiehlt Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen allen Versicherungsnehmern, sich hierfür ausreichend zu versichern.

Dabei sollte darauf geachtet werden, dass die Beseitigung von Bodenkontaminationen mit mindestens 10 000 € abgesichert ist, besser noch höher. Die Summe sollte abhängig gemacht werden von der Lage des Gebäudes. Hanggrundstücke bergen ein hohes Risiko. Bei ihnen kann das kontaminierte (Lösch-)Wasser leicht talabwärts fließen und so weitere Grundstücke in Mitleidenschaft ziehen.

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Auch bei einem weiteren Fall sollten die Policen genau unter die Lupe genommen werden. Wer sein Haus mit neuen Fenstern und Wärmedämmung ausstattet, kann im Schadensfall eine böse Überraschung erleben. Behördliche Anordnungen können dann zum Problem werden. Eine bestehende energetische Sanierung muss demnach immer auf dem neusten Stand gehalten werden. So kann die Kommune oder der Kreis im Schadensfall verfügen, dass eine energetische Sanierung nicht nach den ehemaligen, sondern den neuesten Verordnungen durchgeführt werden muss. Das bedeutet in der Regel erhebliche Mehrkosten.

„Nicht alle Versicherer oder Versicherungstarife übernehmen aber vollständig diese Mehrkosten für behördliche Anordnungen“, unterstreicht Weidenbach. „Wichtig ist jedoch für den Hauseigentümer, dass diese Kosten zu 100 % abgedeckt sind.“

Schäden durch Kurzschluss oft nicht abgesichert

Eigentlich sollte man meinen, dass Solar- und Photovoltaikanlagen über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt sind, so wie auch anderes Gebäudezubehör. Dies kann durchaus der Fall sein, wenn das gesamte Haus oder Teile des Gebäudes bei einem Schadensereignis zum Versicherungsfall werden – doch es gibt auch Ausnahmen. Wird beispielsweise das Nachbargebäude von einem Blitz getroffen und entsteht dadurch in der Anlage ein Kurzschluss, zahlt die Versicherung nicht.

Auch wenn durch Vandalismus ein Schaden an der Anlage eintritt, braucht die Wohngebäudeversicherung nicht zu zahlen. Zudem wird der Ertragsausfall nicht über die Gebäudeversicherung abgedeckt. Wird also nur die Anlage beschädigt, aber nicht das Haus, so ist die Wohngebäudeversicherung nicht zuständig.

Doch es gibt eine Lösung: die Solar- und Photovoltaikversicherung. Diese Versicherung gibt es zum Teil auch als Zusatz zur Wohngebäudeversicherung. „Dabei sind immer ein Vergleich sowohl der Tarifbedingungen wie auch der Kosten vorzunehmen, um einen guten Versicherungsschutz zu finden“, empfiehlt Weidenbach.

Schäden bis 50 000 Euro sind meist abgedeckt

Wie wichtig diese Versicherung ist, zeigte sich gerade wieder bei der Flutkatastrophe an Donau und Elbe. Während die Wohngebäudeversicherung meist nicht mit der Komponente „Überschwemmungen“ ausgestattet ist, sieht das bei der Solar- oder Photovoltaikversicherung anders aus. Es handelt sich in der Regel um eine All-Gefahren-Versicherung. Damit sind auch Schäden durch Überschwemmungen an der Anlage und den notwendigen Betriebsteilen sowie ein möglicher Ertragsausfall abgesichert sind.

Die Solar- und Photovoltaikversicherung bietet dabei meist einen Schutz bis zu einem Wert von ca. 50 000 €. Bei einzelnen Versicherungsunternehmen kann er aber auch deutlich höher sein. Abgesichert sind praktisch alle Schäden durch äußere Einwirkungen auf die Anlage und deren Technik, beispielsweise bei Wechselrichtern oder inneren Betriebsschäden. Hinzu kommen Diebstahl oder Vandalismus, häufig auch Marderbisse oder Konstruktions- oder Materialfehler. Die Versicherungspalette ist aber nicht überall gleich, sondern weist häufig Unterschiede auf. Gute Versicherer leisten bei Ertragsausfall rund zwölf Monate.

Wichtig ist natürlich auch, dass im Schadensfall immer der Zeitwert der Anlage abgesichert ist. „Eigentümer sollten sich außerdem auch um eine ausreichende Haftpflichtversicherung bei Solar- oder Photovoltaikanlagen kümmern“, rät Verbraucherschützerin Weidenbach.

Ein Beitrag von:

  • Eike Schulze

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