Förderprogramme für altersgerechten Umbau und klimafreundlichen Neubau starten wieder
Der Topf ist wieder prall gefüllt mit rund einer Milliarde Euro: Seit dem 20. Februar können Förderanträge für klimafreundliche Neubauten, altersgerechten Umbau oder Genossenschaftliches Wohnen gestellt werden.
Seit dem 20. Februar stehen die Förderprogramme des Bundesbauministeriums (BMWSB) wieder zur Verfügung. Konkret starteten am Dienstag die BMWSB-Förderprogramme Klimafreundlicher Neubau (KFN), Altersgerecht Umbauen sowie Genossenschaftliches Wohnen. Anträge können über die Internetseite der KfW gestellt werden.
Darum geht es bei den Förderprogrammen
Bundesministerin Klara Geywitz betont die Bedeutung der Förderprogramme des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauen für die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland. Sie betont, dass jeder Euro aus diesen Programmen direkt die Auftragsbücher der Handwerksbetriebe füllt und die Binnennachfrage stärkt – entscheidende Faktoren, die derzeit besonders gefragt sind.
Klimafreundlicher Neubau
Das KFN-Programm bietet ab dem 20.02.2024 einen besonders niedrigen Zinssatz von 2,1 Prozent für den Bau von klimafreundlichen Wohngebäuden und macht damit Bauvorhaben wieder erschwinglicher. Im vergangenen Jahr wurden mit diesem Programm über 47.000 klimafreundliche Wohnungen gefördert und Investitionen in Höhe von rund 17,4 Milliarden Euro ausgelöst.
Genossenschaftliches Wohnen
Das Programm „Wohnen in Genossenschaften“ fördert die Gründung von Baugenossenschaften oder den Erwerb von Genossenschaftsanteilen mit zinsgünstigen Darlehen und Tilgungszuschüssen. Der Zinssatz beginnt je nach Laufzeit zwischen 2 % und 2,5 % bei einem möglichen Kreditrahmen von bis zu 100.000 Euro und einem Tilgungszuschuss von 7,5 %. Die Fördersumme steigt von anfänglich 6 Mio. Euro im Jahr 2022 auf 15 Mio. Euro im Jahr 2024, was die wachsende Bedeutung und den Erfolg dieses Programms unterstreicht.
Altersgerechter Umbau
Mit dem Programm „Altersgerecht Umbauen“ werden Anpassungen in Wohnungen und Häusern gefördert, die einen längeren Verbleib in der gewohnten Umgebung ermöglichen. Im vergangenen Jahr wurden rund 31.000 Wohnungen und Häuser gefördert. Für das laufende Jahr wurde das Budget auf 150 Millionen Euro verdoppelt, wobei Einzelmaßnahmen mit bis zu 2.500 Euro gefördert werden. Für größere Umbauten zum „Altersgerechten Haus“ können sogar bis zu 6.250 Euro erstattet werden.
Die Förderprogramme 2024 im Detail
Klimafreundlicher Neubau (KFN):
- Budget: 762 Millionen Euro verfügbar über zinsverbilligte Kredite.
- Kreditsummen: Bis zu 100.000 Euro für klimafreundliche Wohngebäude und bis zu 150.000 Euro für Gebäude mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG).
- Ziel: Unterstützt werden der Neubau und der Ersterwerb von neuen, klimafreundlichen und energieeffizienten Wohn- und Nichtwohngebäuden. Voraussetzung ist die Einhaltung spezifischer Grenzwerte für Treibhausgas-Emissionen über den Lebenszyklus und der energetische Standard eines Effizienzhauses 40/Effizienzgebäudes 40.
- Erhöhte Förderung: Für Gebäude, die das QNG-Siegel erlangen.
- Zielgruppe: Investoren, Genossenschaften, Unternehmen und Privatpersonen über Förderbanken sowie Kommunen und Landkreise für öffentliche Bauten.
- Antragsstellung: Über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Hier gibt es nähere Informationen für Wohngebäude
Hier gibt es nähere Informationen für Nichtwohngebäude
Hier gibt es nähere Informationen für Kommunen
Genossenschaftliches Wohnen:
- Budget: 15 Millionen Euro für 2024 (2023: 9 Millionen Euro), ausgereicht als zinsverbilligte Kredite mit einem Tilgungszuschuss von 7,5%.
- Kreditlimit: Maximal 100.000 Euro pro Förderung.
- Ziel: Förderung bei Neugründung oder Beteiligung an einer bestehenden Wohnungsgenossenschaft, sofern die Anteile zur Selbstnutzung genutzt werden.
- Zielgruppe: Privatpersonen.
Hier gibt es nähere Informationen zum Förderprogramm
Altersgerecht Umbauen (AU):
- Budget: 150 Millionen Euro für 2024 (2023: 75 Millionen Euro).
- Förderung: Investitionszuschüsse für bauliche Maßnahmen, die Barrieren im Wohnungsbestand reduzieren, z.B. der Einbau bodengleicher Duschen, das Entfernen von Türschwellen oder der Einbau von Aufzügen.
- Zuschusshöhe: 10 % der förderfähigen Kosten bis maximal 2.500 Euro für Einzelmaßnahmen; 12,5 % bis maximal 6.250 Euro für den Umbau zum Standard „Altersgerechtes Haus“.
- Zielgruppe: Private Bauherrinnen und Bauherren sowie Mieterinnen und Mieter.
- Antragsstellung: Online im KfW-Zuschussportal vor Beginn der Maßnahmen.
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