Geerbtes Vermögen gut anlegen
Erben klingt leicht, ist es aber heute oft nicht mehr. Denn wer das übertragene Vermögen rentabel anlegen will, braucht eine individuell passende Anlagestrategie. Ein kostenloser Vermögens-Check kann da wichtige Impulse geben.
Eine gigantische Summe von 84,7 Milliarden Euro wurde laut statistischem Bundesamt im Jahr 2018 steuerpflichtig vererbt. Aber in dieser Zahl sind die meisten Erbschaften noch nicht einmal enthalten. Durch hohe Freibeträge, zum Beispiel 500.000 Euro pro Kind, werden die meisten Nachlässe statistisch gar nicht erfasst. Schätzungen gehen davon aus, dass pro Jahr etwa 400 Milliarden Euro vererbt werden. Aber was tun, wenn man plötzlich 100.000 Euro reicher ist oder sogar ein Millionenvermögen erbt?
1. Steuerlich absichern, dann Ruhe bewahren!
Erben sollten zunächst innerhalb von drei Monaten steuerliche Beratung in Anspruch nehmen, insbesondere falls größere Beträge übertragen wurden oder der Erblasser kein naher Verwandter war. „Ansonsten sollten Erben sich nicht drängen lassen“, rät Heiko Löschen, Vermögensverwalter bei der GSP Asset Management GmbH aus Münster: „Aus der Praxis weiß ich, wenn plötzlich eine Menge Geld auf dem Konto ist, haben viele das Gefühl, das muss da ganz schnell weg, aber Zeitdruck ist kein guter Ratgeber.“
2. Finanzielle Situation abklären
Auch Margarete Kordt vom Münsteraner Vermögensverwalter Spiekermann & CO AG rät dazu, erstmal nüchtern die Situation zu analysieren: „Wenn zu uns jemand kommt, der eine größere Erbschaft gemacht hat, klären wir zunächst die persönliche finanzielle Situation ab“. Ist die eigene Alterssicherung ausreichend? Sind möglicherweise vorhandene Immobilien schon abbezahlt? Und entspricht der Lebensstandard den eigenen Ansprüchen und dem bisherigen Verdienst? Gibt es bereits einen Notgroschen für plötzliche Ausgaben?
3. Gut informieren
„Bevor finanzielle Entscheidungen getroffen werden, sollte Anleger verstehen, was sie bedeuten und nie etwas gegen das eigene Bauchgefühl machen“, rät GSP-Anlageexperte Löschen. „Wenn zum Beispiel jemand mit Aktien im Depot nachts nicht mehr schlafen kann, sollte er das lassen, auch wenn er dafür Minderrenditen in Kauf nimmt.“ Wer unabhängige, fachlich fundierte Beratung haben will, muss bereit sein, dafür etwas zu bezahlen. Verbraucherschützer empfehlen dabei eher transparente Honorarmodelle statt mehr oder wenige versteckte Kosten durch Provisionen, wie sie viele Banken und Sparkassen bieten.
4. Breit verteilen
„In ein gemischtes Portfolio gehören immer diversifiziert gestreute Aktien, festverzinsliche Wertpapiere und Gold“, erklärt Spiekermann-Anlagefachfrau Kordt. Durch möglichst verschiedene, voneinander unabhängige Investments sinkt das Risiko, dass es gleichzeitig bei allen schlecht läuft. Professionelle Vermögensverwalter passen die Aufteilung an das Risikoprofil des Erben an, der entscheiden muss, wieviel Ertrag er möchte und wieviel Wertschwankungsmöglichkeit er dafür bereit ist auszuhalten.
5. Nicht nichts machen
„Viele Erben denken noch immer, überhaupt nichts zu tun, wäre wenigstens nicht riskant“, sagt Heiko Löschen von GSP, „wer sein Geld trotz reiflicher Überlegung viele Jahre einfach liegen lässt, verliert aber ganz sicher.“ Da es kaum mehr Zinsen ohne Risiko gibt, frisst die Inflation an einer Erbschaft und kostet mit den Jahren Kaufkraft. Schon zwei Prozent jährliche Geldentwertung führen zum Beispiel dazu, dass für 100.000 Euro nach zehn Jahren nur noch Waren im heutigen Wert von rund 82.000 Euro gekauft werden können.
Damit das den Lesern der Westfälischen Nachrichten nicht passiert, können sie am kostenlosen Vermögens-Check teilnehmen und eine Ersteinschätzung durch einen Vermögensverwalter aus der Region bekommen. Das kann dabei helfen, geerbte Vermögenswerte trotz Niedrigzinsen langfristig rentabel und zum eigenen Anlageprofil passend zu positionieren.
Erben ohne Abgaben
Frühzeitige steuerliche Beratung für den Vermögensübergang kann sich lohnen. Denn je nach Verwandtschaftsgrad müssen Erben erst ab relativ hohen Summen überhaupt Steuern bezahlen. Durch rechtzeitige Schenkungen können größere Vermögen ohne Beteiligung des Fiskus übertragen werden, da sich nach zehn Jahren die Freibeträge quasi erneuern. Mit Hilfe von rechtlichen Konstruktionen wie Nießbrauchmodellen müssen die Erblasser dafür nicht einmal alle Rechte am übertragenen Eigentum aufgeben. Diese gibt es im Immobilien-, Versicherungs- und – was nur wenige wissen – auch im Wertpapierdepotbereich.
Ehegatten, eingetragene Lebenspartner | 500.000 Euro |
Kinder, Stiefkinder, adoptierte Kinder, Enkel (Eltern verstorben) | 400.000 Euro |
Enkel (Eltern leben)/ Urenkel | 200.000 Euro |
Eltern und Großeltern (bei Schenkungen nur 20.000 Euro) | 100.000 Euro |
Alle übrigen Erben | 20.000 Euro |
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