Gründungskapital von der Arbeitsagentur
Zusätzlich zum Einstiegsgeld können gründungswillige Langzeitarbeitslose nun Zuschüsse und Darlehen bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) beantragen. Die zweckgebundenen Mittel können etwa für Computer, Auto oder Werbematerialien ausgegeben werden. Experten befürworten die Idee, zweifeln aber an der Umsetzbarkeit. VDI nachrichten, Düsseldorf, 6. 2. 09, sta
Bisher können Hartz IV-Empfänger, die sich selbstständig machen wollen, das „Einstiegsgeld“ beantragen. Über die Gewährung entscheidet ihr Fallmanager. Einen Rechtsanspruch auf die monatliche Zahlung gibt es nicht. Die Höhe berechnet sich anhand verschiedener Faktoren. Grundlage ist der halbe Regelsatz, also rund 175 € im Monat. Hinzu kommen 10 % des Regelsatzes für jedes Mitglied in der Bedarfsgemeinschaft des Antragstellers. Die Dauer der Förderung ist zunächst auf zwölf Monate beschränkt, kann aber um ein weiteres Jahr verlängert werden. Einnahmen aus der Selbstständigkeit werden angerechnet. 2008 wurde die Förderung laut Ilona Mirtschin, Pressereferentin in der Arbeitsagentur, 12 500 Mal gewährt.
Seit Anfang des Jahres können die Langzeitarbeitslosen nun zusätzlich Zuschüsse und Darlehen beantragen. Die Zuschüsse sind auf 5000 € begrenzt, die Darlehenshöhe kann diese Summe überschreiten.
Wie das Einstiegsgeld gibt es auch diese Mittel nur im Rahmen einer individuellen Vereinbarung mit dem jeweiligen Fallmanager. Voraussetzung ist, dass die Selbstständigkeit im Hauptberuf ausgeübt wird und wirtschaftlich tragfähig ist. Als Beleg dafür muss der Gründer seinen Businessplan einer fachkundigen Stelle vorlegen. Das können etwa IHK, Handwerkskammern, Kreditinstitute oder Gründerzentren sein.
Genutzt werden dürfen die Gelder für Sachmittel. Dazu zählt die Arbeitsagentur etwa PC, Telefon, Büromöbel, Werbematerialien und die Erstellung einer Homepage. Ebenfalls förderfähig sind Fahrzeuge, Werkzeug und Maschinen oder die Erstausstattung und die Aufstockung des Lagers. Alle Ausgaben müssen allerdings den Lebensumständen „angemessen“ sein. Im Klartext: Es muss immer die preiswerteste Alternative gewählt werden. Das schließt auch den Erwerb gebrauchter Wirtschaftsgüter ein.
Für kleinere Anschaffungen ist die Nutzung eines Zuschusses empfehlenswert. Das Geld fließt angeblich schnell und unbürokratisch. Für größere Anschaffungen oder bei einem stetigen Finanzbedarf rät die BA dazu, ein Darlehen zu beantragen.
Beide Förderinstrumente können kombiniert werden. Die Darlehensgeber sollen bei der Festlegung der Rückzahlungsraten die wirtschaftliche Situation der Gründer beachten. Wird die vereinbarte Rückzahlung nicht erreicht, soll die Situation überprüft werden, um die Raten anzupassen. Gesichert wird das Darlehen durch die Abtretung künftigen Einkommens. Autos oder Maschinen könnten wegen des Aufwands bei der Verwertung nicht als Sicherheit dienen.
Die Arbeitsagentur soll als Starthelfer nur einspringen, wenn keine anderen Finanzierungsquellen – wie Bank- und Mikrokredite, Förderprogramme oder öffentliche Bürgschaften – zur Verfügung stehen. Als Nachweis dafür begnügt sie sich mit der schriftlichen Ablehnung eines Antrags durch die Hausbank.
Noch gibt es nach Auskunft der BA keine Daten darüber, wie oft die neue Förderung in Anspruch genommen wird. Die Zielgruppe ist aber groß. Selbst sogenannte „Aufstocker“ können die Zuschüsse und Darlehen beantragen, um ihren Betrieb auszuweiten. Gemeint sind solche Selbstständige, deren Tätigkeit nicht genug abwirft, um die Familie zu ernähren und die deshalb zusätzlich „Hartz-IV“ beantragen müssen.
Oliver Förster vom Deutschen Mikrofinanz Institut (DMI) hat seine Zweifel an der Darlehensvergabe durch die BA: „Das ist nicht Aufgabe von staatlichen Behörden. Ich bin skeptisch, ob innerhalb der Arbeitsagenturen die dafür notwendigen Funktionen und Abläufe aufgebaut werden können.“
Frank Wießner vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) glaubt, dass die staatlichen Mittel eher zurückhaltend genehmigt würden, da es sich um Ermessensleistungen handelt. Aber bei der momentanen restriktiven Kreditvergabepraxis der Banken machten sie durchaus Sinn. „Hartz-IV-Empfänger haben keinerlei Bonität“, sagt Wießner. „Die Hausbank kann ihnen sogar das Girokonto verweigern oder den Disporahmen auf Null setzen. Trotzdem können sie eine gute Geschäftsidee haben.“ M. JORDANOVA-DUDA/sta
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