Kostet Bürokratie mehr als Innovation?
Kleine Unternehmen im Maschinen- und Anlagenbau haben mit hohen Bürokratiekosten zu kämpfen, die oft mehrere Prozent ihres Umsatzes ausmachen. Diese Kosten können in Vollzeitstellen umgerechnet eine enorme Belastung darstellen.

Bürokratiekosten: Eine erhebliche Belastung für den Mittelstand.
Foto: PantherMedia / snowing
Bürokratische Vorgaben und Verfahren sind wichtig, weil sie rechtssicheres und planbares Handeln ermöglichen, Korruption entgegenwirken und fairen Wettbewerb sichern. Doch diese Vorteile haben auch ihren Preis: Bürokratiekosten, die in Form von Geld und Zeit anfallen, um diese Vorgaben zu erfüllen. Doch wie hoch sind diese Kosten eigentlich?
Bürokratische Anforderungen belasten kleine Unternehmen im industriellen Mittelstand stark. Ihre Kosten können sogar die jährliche Bruttoumsatzrendite von durchschnittlich 5,5 % übersteigen. Vor etwa zwei Jahren untersuchte das Institut für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn im Auftrag der IMPULS-Stiftung des VDMA die Bürokratiekosten, die durch Regelungen auf Bundesebene entstehen. Dafür wurden drei typische Unternehmen aus dem Maschinen- und Anlagenbau betrachtet. Es zeigte sich, dass die Bürokratiekosten für kleinere Unternehmen rund 3 % des Jahresumsatzes ausmachen – genauso viel wie die jährlichen Ausgaben für Forschung und Entwicklung bei kleinen und mittelständischen Firmen im Maschinenbau.
Woher kommen die Vorgaben?
Die IfM-Forscher fanden insgesamt 3.900 Vorgaben, die Unternehmen im Maschinen- und Anlagenbau in ihrem täglichen Geschäft beachten müssen.
Etwa ein Drittel der bürokratischen Vorgaben kommt aus der EU, aber die meisten Bürokratievorschriften in Deutschland stammen von den bisherigen Bundesregierungen (66 %). Vorschriften von Bundesländern (4,5 %) und Kommunen (1,3 %) spielen dagegen eine kleinere Rolle. Das zeigt eine neue Studie des IfM Bonn, die im Auftrag der IMPULS-Stiftung des VDMA erstellt wurde.
„Die Bürokratiekosten belasten das kleine Unternehmen überproportional: Der Bürokratiekostenanteil von 6,3 % des Jahresumsatzes ist nahezu fünfmal höher als beim größten Unternehmen mit einem Bürokratiekostenanteil von rund 1,3 %. Obwohl Diskrepanzen teilweise über unterschiedliche Vorgabenpflichten, Personalkostenstrukturen und Bearbeitungszeiten erklärt werden können, unterstreicht dieses Ergebnis den hohen Fixkostencharakter vieler bürokratischer Vorgaben“, heißt es in der Untersuchung.
Bürokratiebelastung nicht tragbar
In einer weiteren Studie wurden nun auch die Bürokratiekosten auf Landes- und kommunaler Ebene sowie durch die EU berücksichtigt. Für das kleinste Unternehmen (150 Mitarbeiter, 35 Millionen Euro Jahresumsatz) ergab sich eine Belastung von 2,18 Millionen Euro, also 6,3 % des Umsatzes. Das entspricht dem jährlichen Gehalt von 34 Vollzeit-Mitarbeitern. Bei den beiden größeren Unternehmen waren die Kosten mit 1,3 % beziehungsweise 1,6 % des Umsatzes zwar geringer, aber auch hier entspricht die Summe der Belastung von 58 und 24 Vollzeit-Mitarbeitern.
„Rund 85 Prozent der Unternehmen im Maschinen- und Anlagenbau in Deutschland sind kleine Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten. Für sie ist eine Bürokratiebelastung von über 6 Prozent des Umsatzes nicht tragbar”, erklärt VDMA-Präsident Bertram Kawlath. „Aber die bürokratische Belastung ist für alle Firmen immens. Unternehmen müssen oft hochqualifizierte Mitarbeitende bis hin zur Leitungsebene aus produktiven Tätigkeiten abziehen, um die bürokratischen Aufgaben aus Berlin und Brüssel zu erfüllen. Problem sind aber nicht nur die unmittelbaren Kosten, Bürokratie lähmt auch Prozesse und Innovation. Angesichts von absehbarem Fachkräftemangel und globalem Technologiewettlauf ist dies fatal“, betont Kawlath.
In welchen Bereichen gibt es die meisten Vorgaben?
Die meisten Vorgaben in Deutschland müssen Unternehmen im Bereich Klima- und Umweltschutz (27 %) erfüllen, gefolgt von Regelungen zu Finanzen, Steuern und Zoll (21,5 %). Der größte Aufwand an finanziellen und personellen Ressourcen entsteht jedoch durch Vorgaben im Bereich Arbeitsschutz sowie bei Finanzen, Steuern und Zoll.
„Die übermäßige Bürokratiebelastung entstand in den vergangenen Jahren aber auch dadurch, dass EU-Richtlinien im nationalen Recht nochmals durch zusätzliche Vorgaben verschärft wurden. Ein klassisches Beispiel hierfür ist die Datenschutzgrundverordnung, die in Deutschland 99 Artikel und 173 erläuternde Erwägungsgründe umfasst. Jüngere Beispiele sind das Lieferkettensorgfaltsgesetz und die Nachhaltigkeitsberichterstattung“, erklärt Prof. Dr. Dr. h.c. Friederike Welter, Präsidentin des IfM Bonn und Professorin an der Universität Siegen.
Maßnahmen zum Bürokratieabbau erforderlich
Das IfM Bonn schlägt zusammen mit dem VDMA verschiedene Maßnahmen zum Bürokratieabbau vor. Dazu gehören praxisorientierte Checks über alle Ressorts hinweg und eine stärkere Beteiligung der Unternehmen, um bessere Gesetze zu schaffen. Außerdem wird empfohlen, unnötige Vorschriften im Bundesarbeits- und Bundesfinanzministerium zu überprüfen und abzuschaffen. Das „One In One Out“-Prinzip sollte auch auf EU-Vorgaben angewendet werden. Zudem sollen weitere Gesetze zur Bürokratieentlastung erlassen werden und „White Lists“ für Gesetze wie das Lieferkettengesetz und das Hinweisgeberschutzgesetz eingeführt werden.
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