Kriminelle abhören: Bundestrojaner des BKA umgeht Verschlüsselung
Der sogenannte Bundestrojaner, eine Abhör-Software des BKA, ist einsatzbereit. Mit der Trojaner-Software soll es möglich werden, die Kommunikation Krimineller abzuhören. Der Einsatz des neuen Abhörinstruments muss allerdings richterlich angeordnet werden.
Der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), Holger Münch, hat angekündigt, dass die vom BKA selbst entwickelte Software zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) im Herbst einsatzbereit ist. Der neue Bundestrojaner spioniert auf dem Computer oder Smartphone eines mutmaßlichen Kriminellen Nachrichten aus, bevor sie verschlüsselt und versendet werden. Theoretisch hebelt das sämtliche Verschlüsselungstechniken aus.
Mit dem selbst entwickelten Spähprogramm will das BKA die Kommunikation mutmaßlicher Krimineller per Computer oder Smartphone anzapfen. „Wir entwickeln ein Instrument, mit dem wir – nach richterlicher Genehmigung – an den Computer des mutmaßlichen Täters gehen, bevor er seine Kommunikation verschlüsselt“, erklärte BKA-Präsident Holger Münch im Interview mit dem Spiegel. Im Herbst sei der so genannte „Bundestrojaner“ einsatzbereit.
Mitlesen, bevor die Nachricht verschlüsselt wird
Mit dem neuen Programm sei das BKA in der Lage, verschlüsselte E-Mails, Kurzmitteilungen per SMS oder Nachrichten mitzulesen, die per Messenger wie WhatsApp ausgetauscht werden. Auch verschlüsselte Telefonate über das Internet, zum Beispiel per Skype, könnten auf diese Weise abgehört werden. Heimlich auf dem Computer oder Smartphone eines Verdächtigen installiert, soll die Spionagesoftware die Kommunikation bereits vor der Verschlüsselung auf dem Gerät mitschneiden und die Daten an die Ermittlungsbehörde übermitteln.
Im Januar 2015 hatte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums gegenüber dem Portal Golem.de erklärt, dass diese Quellen-TKÜ eine effektive Strafverfolgung oder Gefahrenabwehr sicherstellen könne. Sie könnte dann zum Einsatz kommen, wenn die Ermittlungsbehörde nicht in der Lage sei, eine verschlüsselte Kommunikation zu entschlüsseln. Die Verschlüsselung müsse dann umgangen werden. Wie Münch im Spiegel-Interview weiter erklärt, will das BKA mit entsprechenden Dienstleistungen auch die Bundesländer im Kampf gegen kriminelle Organisationen und Banden unterstützen, die zum Beispiel Wohnungseinbrüche im großen Stil organisieren.
Einsatz nur auf richterliche Anordnung
Im August letzten Jahres hatte das Bundesinnenministerium bereits bekannt gegeben, dass ein anderer Bundestrojaner, nämlich eine vom BKA selbst entwickelte Software „zur Durchführung von Maßnahmen der Online-Durchsuchung“ einsatzbereit sei. Damit kann das BKA aus der Ferne Daten auf dem Computer einer verdächtigen Person ausspionieren – allerdings nur auf richterliche Anordnung bei Vorliegen einer konkreten Gefahr für ein hochrangiges Rechtsgut, wenn also die Sicherheit des Bundes oder eines Landes bedroht ist oder Leib, Leben oder Freiheit einer Person. So will es § 20k des BKA-Gesetzes. Auch die Quellen-TKÜ unterliegt dem Gesetz und darf nur auf richterliche Anordnung hin erfolgen.
Dennoch ist der Einsatz der Bundestrojaner sehr umstritten. „Wenn jede Kommunikation – egal wie gut sie gesichert ist – theoretisch mit einem Knopfdruck von Sicherheitsbehörden umgangen werden kann, entsteht eine enorme Gefahr des Missbrauchs“, zitiert Golem.de den Präsidenten des Bundesverbands IT-Mittelstand Oliver Grün.
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