Neues Leasing-Modell für Dienstfahrräder
Das „Dienstwagenprivileg“ gilt ab sofort auch für Fahrräder, E-Bikes und Pedelecs. Das haben die Finanzminister der Länder in einem Erlass rückwirkend für das Jahr 2012 entschieden. Statt Dienstwagen haben Firmen nun die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern ein Dienstfahrrad zur Verfügung zu stellen. Die Begünstigten müssen den geldwerten Vorteil nur mit 1 % des Listenpreises monatlich versteuern.
Aber auch wenn der Arbeitgeber die Kosten für das Rad nicht direkt übernimmt, können Angestellte von dem neuen Erlass profitieren – über das Modell der Gehaltsumwandlung. Bis zu 40 % beträgt dann die Ersparnis – je nach Steuerklasse, Gehalt und Wegstrecke zum Arbeitsplatz. Erster Anbieter eines kompletten Leasing-Modells für Dienstfahrräder ist die LeaseRad GmbH. Die Freiburger bieten Unternehmen „Jobräder“ an. Der Weg zu einem Jobrad ist einfach: Der Arbeitgeber schließt einen Rahmenvertrag mit LeaseRad, der Arbeitnehmer sucht sich sein Wunschrad bei einem der 350 kooperierenden Händler aus. Der Arbeitgeber übernimmt die Kosten ganz oder teilweise, der Arbeitnehmer zahlt gegebenenfalls den Rest der Leasingrate durch eine Lohnumwandlung. „Die Neuregelung ist ein gutes Signal für Fahrradfreunde und Unternehmen, denen die Gesundheit und der Geldbeutel ihrer Mitarbeiter am Herzen liegen“, erklärt Ulrich Prediger, Gründer und Geschäftsführer von LeaseRad. (sta)
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