Prüfen Sie einmal im Jahr kostenlos Ihren Schufa-Eintrag
Verbraucherschutz: Seit dem 1. April können Verbraucher einmal im Jahr eine kostenlose Schufa-Selbstauskunft anfordern. Darauf sollte niemand verzichten, denn wird der Kredit abgelehnt, der Computer nur gegen Vorkasse zugesandt oder die Wunschwohnung an einen anderen Interessenten vermietet, liegt das häufig an einem negativen Eintrag bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) – eine Art Datensammelstelle, die Auskunft über die Bonität von Verbrauchern erteilt. Gespeichert werden Verbraucherdaten über Bankkonten, Leasingverträge, Kreditkarten, Bürgschaften und Daten, die mit Vollstreckungsmaßnahmen zusammenhängen.
Kundenbonität: Die Schufa selbst recherchiert diese Informationen nicht, sondern erhält die Angaben von ihren Vertragspartnern – wie Banken, Versandhandelsunternehmen, Telekommunikationskonzerne oder Leasinggesellschaften. Allesamt Branchen, die ihrerseits Schufa-Daten anfordern, bevor sie einen Vertrag mit einem Verbraucher abschließen. Wann die Verbraucherdaten wieder gelöscht werden, ist abhängig von der Art der Einträge. So werden Kredite bis zum Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der vollständigen Rückzahlung gespeichert, während Bürgschaften, nachdem die Hauptschuld beglichen ist, sofort gelöscht werden.
Dass sich Mobilfunkanbieter oder Versandhändler über die Bonität ihrer Kunden vorab erkundigen, ist nachvollziehbar. Schließlich hat kein Unternehmen Interesse daran, auf seinen Rechnungen sitzenzubleiben. Problematisch wird es für Verbraucher jedoch, wenn die Schufa-Angaben unvollständig oder fehlerhaft sind. Dann erhalten die Kunden die gewünschten Dienstleistungen, Güter oder Kredite – wenn überhaupt – zu ungünstigen Konditionen.
Fehlerhafte Daten: Befürchtungen, dass die Daten der Auskunfteien Fehler aufweisen, hat eine Studie vom Institut für Grundlagen und Programmforschung bestätigt. Sie hatte 100 Verbraucherauskünfte bei vier großen Auskunfteien genauestens unter die Lupe genommen. Demnach sind etwa bei der Schufa 45 % der gespeicherten Daten fehlerhaft. Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollten Verbraucher daher die Möglichkeit nutzen, regelmäßig ihre Daten bei der Schufa zu überprüfen – und gegebenenfalls nach den §§ 33ff. des Bundesdatenschutzgesetzes die Löschung, Sperrung oder Berichtigung der falschen Daten verlangen.
Werden die zur Richtigstellung benötigten Informationen an die Schufa weitergeleitet, erfolgt in der Regel die Korrektur der unrichtigen Daten. Weigert sich die Auskunftei, aus welchen Gründen auch immer, die Daten zu korrigieren, sollte Kontakt mit einer Verbraucherzentrale aufgenommen werden. Zudem besteht die Möglichkeit, sich an die Datenschutzbehörden zu wenden, „die die Richtigstellung von Informationen durchsetzen können“, weiß Frank Christian Pauli vom Bundesverband Verbraucherzentralen. Darüber hinaus sollten Betroffene die Berichtigung der Daten vom jeweiligen Vertragspartner der Schufa – etwa eine Leasinggesellschaft – verlangen. Grund: Unternehmen, die den fehlerhaften Eintrag verursacht haben, sind zum Widerruf gegenüber der Schufa verpflichtet und haften gegebenenfalls für die Folgen eines falschen Eintrags.
Online-Auskunft: Seit dem 1. April hat jeder Bürger das Recht, einmal im Jahr eine kostenlose Übersicht über alle seine gespeicherten Daten anzufordern. Kunden, die ohnehin online sind, können gegen eine Freischaltgebühr von 18,50 € die über sie gespeicherten Daten unbefristet einsehen. Andreas Lehmann von der Schufa: „Und wer darüber hinaus den Update-Service nutzen will, der wird von uns immer dann kontaktiert, wenn es Veränderungen bei seinen Daten gibt.“ 100 Tage sei das kostenlos danach koste der Service dann 10 € pro Jahr.
Kreditkonditionen: Auch den individuellen Score können und sollten Verbraucher kostenlos bei der Schufa anfordern. Der Score ist ein Prozentwert zwischen eins und Hundert und entscheidet unter anderem darüber, ob und zu welchen Konditionen Kunden etwa einen Kredit oder Mobilfunkvertrag erhalten. Dabei gilt: Je höher der Score, desto besser ist die finanzielle Prognose – und umgekehrt. Problematisch ist an diesem Verfahren vor allem, dass nicht der einzelne Kunde nach seinen persönlichen Daten bewertet wird, sondern nach den Angaben einer Vergleichsgruppe mit ähnlichen Daten. „Deswegen werden wir nur mit unserem Datenschatten und nicht mit unserer wirklichen Situation verglichen“, moniert Verbraucherschützer Pauli. Ein reiner Blick in die Glaskugel sei das zwar nicht, aber es sei ein statistischer Datenabgleich, der mit dem Betroffenen direkt nichts zu tun habe. drie/elb
Nähere Informationen unter: www.schufa.de
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