Relevantes für Ingenieure aus dem Deutschen Bundestag
Ob Arbeitszeiten, Castortransporte oder Erdgasantriebe – alles Wichtige aus dem Deutschen Bundestag auf einen Blick.
Im Deutschen Bundestag werden nicht nur Gesetze beschlossen, es werden auch kleine und große Anfragen beantwortet sowie seitenweise Informationen öffentlich gemacht – in Sitzungswochen wie in der parlamentarischen Sommerpause. Vieles davon ist für Ingenieure, Techniker und Informatiker von Interesse. Wir haben die vergangene Woche für Sie zusammengestellt.
Verkehr – Bundesregierung bei CO2-Reduktionszielen noch unentschlossen
Nachdem die EU-Kommission im November 2017 CO2-Reduktionsziele für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge festgelegt hat, wollte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen von der Bundesregierung wissen, wie sie sich zu den Vorschlägen positionieren wird. Die Bundesregierung hat aber noch keine Position, wie sie im Dokument 19/3281 bekannt gibt. Die vorgeschlagene Emissionsreduktion für Neufahrzeuge beträgt 15% bis zum Jahr 2025 und 30% bis 2030. Als Ausgangswert gilt der für 2021 festgelegte Grenzwert von maximal 95 Gramm CO2 pro Kilometer für neu zugelassene Fahrzeuge.
Schifffahrt – LNG-Antrieb weiter im Test
Mit dem Pilotprojekt „WES Amelie“ prüft das Verkehrsministerium derzeit die Förderung von Flüssigerdgas-Antrieben in der Seeschifffahrt. Dafür förderte das Ministerium den Umbau eines Containerschiffs der deutschen Reederei Wessels auf LNG-Antrieb. Die Fraktion Alternative für Deutschland hatte nach dem Projekt gefragt und kritisiert, dass das Schiff nicht unter deutscher, sondern unter zyprischer Flagge fuhr. Die ausführliche Antwort der Bundesregierung ist im Dokument 19/3470 erfasst.
Luftfahrt – kein Schaden durch herabstürzende Flugzeugteile
Ob Ladeklappen, Abdeckungen, Reifenteile oder Schrauben –wenn Teile vom Himmel fallen, kann das gefährlich werden. Dennoch haben herabstürzende Flugzeugteile aus der zivilen Luftfahrt in den vergangenen zehn Jahren keine größeren Schäden in der Bundesrepublik verursacht. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Demnach habe es in der Bundesrepublik zwar 57 Fälle von herabstürzenden Teilen gegeben, wovon zehn von der zuständigen Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung bewertet wurden.
Mehr Zwischenfälle gab es in der militärischen Luftfahrt, wo es seit 2008 zu insgesamt 351 Ereignissen gekommen ist. Unter anderem waren zwei Außentreibstofftanks zu Boden gegangen. Zu Unfällen mit schweren oder tödlichen Verletzungen haben die herabstürzenden Teile aber nicht verursacht. Detailliertere Informationen zur Art und Umfang der herabgestürzten Teile, aber auch zu den verschiedenen Flugzeugmodellen gibt es im Dokument 19/3612.
Luftfahrt – Verzögerung bei der Radar-Entwicklung für Eurofighter
Die Ausstattung des Militärflugzeugs Eurofighter mit einem neuen AESA-Radar inklusive vertragsgemäßer Software wird sich wohl bis 2023 hinziehen. Das gab die Bundesregierung bekannt. Zwischenversionen könnten aber bereits ab dem kommenden Jahr genutzt werden. Insgesamt sind derzeit die Hälfte der 88 verfügbaren Luftfahrzeuge der Bundeswehr einsatzbereit. Weitere Details finden Sie im Dokument 19/3403.
Energie – Akzeptanz der Ausbauziele
Nach der Aufnahmefähigkeit des deutschen Stromnetzes und warum die Netzinfrastruktur nicht im Einklang mit den Erneuerbaren Energien ausgebaut wurde, fragte die FDP-Fraktion im Juli. Die Antwort der Bundesregierung lautet: „Die „Aufnahmefähigkeit der entsprechenden Netze“ ist laut Koalitionsvertrag Voraussetzung für die vorgesehenen Sonderausschreibungen von je vier Gigawatt Onshore-Windenergie und Photovoltaik sowie eines Offshore-Windenergiebeitrags, die wirksam werden bis 2020.“ Dass der Ausbau des Netzes und der Erneuerbaren-Energien-Anlagen asynchron verlaufen ist, sei auf Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie „die Frage der öffentlichen Akzeptanz“ zurückzuführen. Ein für die Erreichung des 65-Prozent-Erneuerbaren-Ziels bis 2030 erforderlicher zusätzlicher Netzausbaubedarf – auch unter Berücksichtigung von Optimierungsmöglichkeiten im Bestandsnetz – werde derzeit im Netzentwicklungsplan 2019 bis 2030 ermittelt. Das dazugehörige Dokument trägt die Nummer 19/3580.
Energie – Kein atomrechtliches Änderungsverfahren für Schacht Konrad
Im Schacht Konrad, der künftig als Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle dienen soll, ist eine Änderung der Führung im nördlichen Tunnel geplant. Die Fraktion Die Linke hatte gefragt, ob dafür ein atomrechtliches Änderungsverfahren angestrengt werden müsste. Die Bundesregierung verneint das mit der Antwort: „Es handelt sich nicht um eine wesentliche Änderung und für diese Schachtförderanlage sind entsprechend dem Planfeststellungsbeschluss Konrad auch keine ergänzenden qualitätssichernden Forderungen aus kerntechnischer Sicht festgelegt, so dass auch kein Änderungsantrag beim Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit zu stellen ist“. Mehr dazu im Dokument 19/3384.
Energie – Castor MTR3 weiter ohne verkehrsrechtliche Zulassung
Ob die Behälter Castor MTR3 eine verkehrsrechtliche Zulassung erhalten, wird frühestens im dritten oder vierten Quartal dieses Jahres entschieden. Die Prüfung der Einlagerungsgenehmigung der Behälter im Zwischenlager Ahaus läuft. Das gab das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit bekannt. Hintergrund ist, dass der Forschungsreaktor FRM II München-Garching nur noch 6 weitere abgebrannte Brennelemente aufnehmen kann. Im Anschluss sollen weitere Brennelemente im knapp 700 Kilometer entfernten Ahaus (NRW) zwischengelagert werden. Das entsprechende Dokument hat die Nummer 19/3442.
Energie – Vorerst keine Änderung bei Batterieverwertung
Die Bundesregierung plant derzeit keine Änderung an den nationalen Sammel- und Verwertungsquoten von Batterien. Hintergrund ist, dass die EU-Kommission ohnehin eine Änderung der Batterierichtlinie plant. Sie soll im Jahr 2020 kommen. Relevantes Dokument: 19/344.
Energie – Kohlekommission tagt einmal im Monat
Die Bundesregierung konkretisiert den Einsatz der Kohlekommission. Demnach soll sie einmal im Monat zusammenkommen und sich mit der wirtschaftlichen Entwicklung, Arbeitsplätzen sowie Energiewirtschaft und Klimazielen auseinandersetzen. Näheres steht in der Antwort der Bundesregierung, Drucksache 19/3485.
Sicherheit – Bundeswehr baut Cyber-Kommando auf
Noch immer sind rund 3.500 Stellen im Bundeswehrkommando Cyber- und Informationsraum unbesetzt. Die Abteilung wurde zum 1. April 2017 gebildet, weshalb einige Personen noch in der Ausbildung seien. Das Kommando hat eine geplante Personalstärke von 13.989 Stellen. Mehr Informationen gibt es im Dokument 19/3420.
Forschung – Bürgerbeteiligung soll gestärkt werden
Erkenntnisse aus der Gesellschaft stoßen im Wissenschaftssystem mittlerweile auf offene Ohren. Grund ist, dass die Bürgerwissenschaft von einigen Wissenschaftlern, aber auch von der Politik aktiv unterstützt und eingefordert wird. Die Bundesregierung bekräftigt ihr Engagement und verweist in ihrer Antwort 19/3625 auf verschiedene FuI-Programme, die aktive Bürgerbeteiligung explizit vorsähen.
Hochschulen – Bundesregierung begrüßt Europäische Hochschulnetzwerke
„Europäische Hochschulnetzwerke können einen Beitrag zur Stärkung des europäischen Hochschul- und Forschungsraums, der europäischen Identität und der Wettbewerbsfähigkeit Europas leisten. Wenn es gelingt, die europäische Hochschulkooperation in Lehre, Forschung, Innovation und Transfer auf ein neues Niveau zu heben und dieses auch institutionell in den Hochschulen zu verankern, kann Europa in wichtigen Zukunftsfeldern voranschreiten.“ Das ist Teil der Antwort auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen. Außerdem weist die Bundesregierung darauf hin, dass die Europäische Kommission im Oktober 2018 eine erste Pilotausschreibung für die Förderung von Hochschulnetzwerken mit Projektstart in 2019 plane. In Deutschland sei ab 2019 eine komplementäre nationale Förderung angedacht. Dokument: 19/3646.
Arbeit – Gesetzentwurf zu Brückenteilzeit
Die Bundesregierung möchte eine Brückenteilzeit einführen und hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt. Demnach soll Angestellten ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeit von bis zu 5 Jahren zustehen – ohne bestimmte Begründung. Zwei Voraussetzungen müssten die Angestellten erfüllen: sie müssten in einem Unternehmen mit mehr als 45 Beschäftigten arbeiten und mindestens 6 Monate bei diesem Arbeitgeber beschäftigt sein. Die Fraktion Die Linke fragte daraufhin nach, welche Zielgruppen von einer entsprechenden Anpassung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) profitieren würden. Antwort der Bundesregierung: Knapp zwei Drittel der Beschäftigten in Deutschland arbeiten bei Unternehmen mit mehr als 45 Beschäftigten. Von den Beschäftigten in kleineren Betrieben arbeiteten bereits heute 46% Teilzeit.
Der Gesetzentwurf trägt die Nummer 19/3452, die Antwort der Bundesregierung – mitsamt der Fragen der Fraktion Die Linke – gibt es im Dokument 19/3593.
Arbeit – Frauenanteil in den Bundesministerien bei 16,7%
Nicht nur die Unternehmen, auch die Bundesregierung muss sich Fragen zum Stand der Gleichberechtigung in Führungspositionen stellen. Demnach liegt der Frauenanteil bei den beamteten Staatssekretären im Kanzleramt und in den Bundesministerien bei 16,7%. In Zahlen heißt das: 5 der 30 Staatssekretäre sind Frauen. Bei den Abteilungsleitern liegt der Frauenanteil bei 30,5%, bei den Unterabteilungsleitern bei 27,8%.
Recht – Bundesregierung will gegen Abmahnmissbrauch vorgehen
Der Missbrauch des Abmahnrechts ist der Bundesregierung bekannt. Wie sie in der Antwort auf eine Frage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen festellt, habe das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktikan von 2013 zwar zu weniger Abmahnungen im urheberrechtlichen Bereich geführt, „dennoch mehren sich die Anzeichen, dass trotz dieses erkennbaren Rückgangs weiterhin eine erhebliche Zahl von Abmahnungen missbräuchlich ausgesprochen wird“. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD wollen bis zum September 2018 einen Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen, der sich gegen missbräuchliche Abmahnungen richtet. Mehr zur Antwort der Bundesregierung im Dokument 19/3644.
Randvermerk der Woche
Die Dänen können im deutsch-dänischen Grenzgebiet Dosenbier kaufen – ohne dafür Pfand zu zahlen. Voraussetzung: Sie trinken ihr Dosenbier außerhalb der deutschen Landesgrenzen. Und alles nur, weil die Dänen kein Pfandsystem nach deutschem Vorbild eingerichtet haben. Wer es genau wissen möchte, bekommt weitere Informationen im Dokument 19/3669.
Quelle: Heute im Bundestag
Ein Beitrag von: