Interview 28.11.2023, 12:00 Uhr

Schutz für kreative Köpfe: Wie das Europäische Patentamt Ingenieure begleitet

Rainer Osterwalder, Pressesprecher und Direktor für Medienbeziehungen beim Europäischen Patentamt (EPA) blickt auf das 50-jährige Bestehen des Europäischen Patentübereinkommens zurück und erläutert im Interview die Rolle und Funktionsweise der neu geschaffenen Beobachtungsstelle für Patente und Technologie.

EPA-Zentrale in München

EPA-Zentrale in München.

Foto: Europäisches Patentamt

Herr Osterwalder, könnten Sie bitte die Rolle des Europäischen Patentübereinkommens erklären?

Wie Sie wissen, feiern wir in diesem Jahr das 50-jährige Bestehen des Europäischen Patentübereinkommens, jenes internationalen Vertrages, der das Europäische Patentamt und somit das europäische Patentsystem geschaffen hat. Dieses Übereinkommen wurde 1973 in München geschlossen. Es hat ein starkes und europaweit gültiges Patentsystem geschaffen, dem heute 39 Staaten angehören, darunter auch alle EU-Mitgliedstaaten. Das jüngste Instrument im Rahmen dieses Übereinkommens ist das EU-Einheitspatent, das seit Juni 2023 einheitlichen Patentschutz für 17 Staaten auf der Basis eines einzigen Antrags beim EPA ermöglicht.

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Was hat es mit der neuen Beobachtungsstelle für Patente und Technologie auf sich?

Sie hat zum Zweck, interessierten Kreisen eine Plattform für ein vertieftes Verständnis der Wechselwirkung von geistigen Eigentumsrechten und Technologietrends zu bieten. Sie will eine ganzheitliche Betrachtung über die Entwicklungsperspektiven des Patentsystems ermöglichen. Dies soll sicherstellen, dass auch in Zukunft Innovation, Wirtschaftswachstum, Wettbewerbsfähigkeit und eine nachhaltige Entwicklung angesichts der großen Herausforderungen wie der Klimawandel mit Patenten wirkungsvoll gefördert werden können. Die Arbeit der Stelle konzentriert sich auf drei Bereiche – technische Trendanalysen wie z.B. die Entwicklung wichtiger Technologiefelder und ihrer Innovationsökosysteme, Rechts- und Innovationspolitik sowie gesellschaftliche Vielfalt und Wandel. Dabei arbeiten wir mit externen Experten zusammen, um die im Amt bereits vorhandenen Ressourcen wirkungsvoll zu verstärken. Gleichzeitig wollen wir auch dazu beitragen, das Wissen über Patente und Innovation in der Allgemeinheit zu vertiefen und damit im Patentwesen bisher kaum präsente Kreise, wie etwa Frauen oder auch junge Leute, besser zu erreichen.

Wer kann an der Beobachtungsstelle mitwirken?

Das Angebot richtet sich an alle Personenkreise, die ein Interesse am Thema Innovation haben – sei es die Jugend, die allgemeine Öffentlichkeit und natürlich auch Patentexperten und Erfinder der nächsten revolutionären Technologie und die Investoren, die sie dabei unterstützen. Es gibt eine klare Notwendigkeit für mehr Diversität! Deshalb richten wir uns vor allem an ein Publikum, das bisher wenig oder gar keine Erfahrung mit Patenten hat. Wir beziehen auch viele ehemalige Nominierte und Gewinner des Europäischen Erfinderpreises mit in unsere Aktivitäten ein. Wir planen, an Schulen spezielle Initiativen durchzuführen, um das Interesse junger Menschen an MINT-Fächern, Innovation und Unternehmertum zu fördern.

Datenbanken stehen zur Verfügung

Und wie unterstützt das EPA bspw. innovative Ingenieure, die ein Patent anmelden möchten?

Die direkte Unterstützung von Erfindern liegt vorab in der Zuständigkeit der Patentanwaltschaft. Jedoch stellen wir wichtige Informationsquellen in Form unserer Datenbanken zur Verfügung. Bei unserem Dienst Espacenet beispielsweise handelt sich um eine weltweite Sammlung aller Patentdokumente, die kostenlos auf der Webseite des Europäischen Patentamts einsehbar sind. Hier befinden sich 140 Millionen Einträge in verschiedenen Sprachen, die über ein Tool auch maschinell übersetzt werden können.

Wie erhält ein Ingenieur, der daran interessiert ist, ein Patent anzumelden, Zugang zu diesem Tool?

Espacenet sowie auch die anderen Informationsdienste des EPA sind frei zugänglich und können von allen Interessenten genutzt werden. Espacenet wird täglich aktualisiert und zeigt die veröffentlichten Patentdokumente. Das Tool eignet sich für die Suche nach neuen Technologien ebenso wie für die Beobachtung von Technologietrends und von Patentaktivitäten der Konkurrenz.

Welche Schritte empfehlen Sie Ingenieuren zur Anmeldung eines Patents?

Sobald eine Erfindung ein bestimmtes Entwicklungsstadium erreicht hat, empfiehlt es sich, einen Patentanwalt hinzuzuziehen. Er ist dabei behilflich, den Patentierungsprozess vorzubereiten und durchzuführen. Dieses Verfahren ist anspruchsvoll und komplex, gerade auch die Ermittlung des Stands der Technik, der für einen möglichen Patentschutz fundamental ist. Wichtig ist, die wirklich relevanten Dokumente zuverlässig zu bestimmen. Es geschieht zudem immer wieder, dass Erfinder wichtige Einzelheiten ihrer Erfindung frühzeitig veröffentlichen, zum Beispiel während einer Präsentation auf einem Kongress oder einer Messe, ohne vorher ihr Patent angemeldet zu haben. Die Erfindung gilt durch eine solche Offenlegung nicht mehr als neu und damit für den Patentschutz verloren, noch bevor das Verfahren überhaupt begonnen hat.

Sollte man zuerst in Deutschland ein Patent anmelden oder ist es besser, direkt das Europäische Patent anzustreben?

Rainer Osterwalder

Rainer Osterwalder.

Foto: Europäisches Patentamt

Beide Verfahrenswege stehen dem Anmelder grundsätzlich offen und ergänzen sich. Für unabhängige Erfinderinnen und Erfinder ist es sicherlich nützlich, aus Kostengründen zunächst eine Anmeldung beim nationalen Patentamt in Betracht zu ziehen. Diese Ämter sind wichtige Dienstleister, denn sie unterstützen die nationalen Maßnahmen zur Förderung von Innovation. Vor allem gewinnen die Patentanmelder dadurch ein Jahr Zeit für die Ausarbeitung ihrer weiteren Patentstrategie, da es die einschlägigen Regeln ermöglichen, während eines Jahres nach Einreichung der ersten Anmeldung ohne negative rechtliche Auswirkungen für den Anmelder weitere Patentanmeldungen zum Schutz einer Erfindung bei anderen Ämtern einzureichen. Nachdem sie erste Erkenntnisse über die Patentierbarkeit ihrer Erfindung beispielsweise vom Deutschen Patent- und Markenamt erhalten haben, können sie entscheiden, ob sie ihre Anmeldung beim Europäischen Patentamt weiterverfolgen möchten.

Darüber hinaus ist es auch möglich, eine internationale Anmeldung im Rahmen des sogenannten Patent Co-Operation Treaty (PCT) bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum in Genf vorzunehmen. Sie können also mit ihrer ursprünglichen Patentanmeldung nahtlos von einem Verfahren in die anderen übergehen. Ausschlaggebend für den Anmeldeweg ist jedoch Ihr Geschäftsinteresse.

Über 4000 Patentprüfer – Ingenieure und Naturwissenschaftler mit Universitätsabschluss

Wie stellen Sie sicher, dass alle Patente gründlich überprüft werden können, selbst bei einer großen Anzahl von Anmeldungen?

Unsere Patentprüfer sind hochqualifiziert. Von den 6200 Mitarbeitern beim Europäischen Patentamt sind über 4000 Patentprüfer – Ingenieure und Naturwissenschaftler mit Universitätsabschluss. Sie verfügen zudem über eine fundierte „On the job“-Ausbildung, um ihr Fachwissen im Prüfungsverfahren einzusetzen.

Zusätzlich unterhalten wir ein umfangreiches System an Datenbanken, das weltweite Patentdaten sowie technische und wissenschaftliche Literatur umfasst, einschließlich asiatischer Quellen. Es bildet eine wichtige Grundlage für die Arbeit der Patentprüfer und den Einsatz ihrer digitalen Arbeitsinstrumente. Des Weiteren legt das Europäische Patentübereinkommen die Durchführung der Patentprüfung genau fest und räumt Dritten auch die Möglichkeit von Rechtsmitteln ein, beispielsweise eines Einspruches gegen die Erteilung eines Patents. Unsere Patentprüfer wenden alle Bestimmungen streng und konsequent an: In weniger als der Hälfte der Fälle resultiert das Verfahren vor dem EPA überhaupt in der Erteilung eines europäischen Patents.

In einer der letzten Studien des EPA hieß es Startups mit Patent- und Markenrechten sind bei der Beschaffung von Finanzmitteln erfolgreicher. Was hat es damit auf sich?

Die europäische Wirtschaft kann auf eine florierende Startup-Szene bauen, die in zukunftsträchtigen Technologiefeldern angesiedelt ist. Man denke nur an die Biotechnologie, aber auch Engineering-Felder, die sehr stark auf die Digitalisierung setzen. Für diese Unternehmen hat die Sicherung ihrer geistigen Eigentumsrechte hohe Priorität: Patente und Marken spielen grundsätzlich sowohl bei der Seed-Finanzierung mit Venture Capital wie auch bei späteren Finanzierungsrunden im Wachstum eine herausragende Rolle. Besonders für europäische Patente und Marken trifft dies zu: Unsere Studie zeigt, dass Startups, die solche Rechte angemeldet haben oder bereits über solche Rechte verfügen, sich mit zehnmal größerer Wahrscheinlichkeit eine Finanzierung sichern können. Auch im Vergleich zu national angemeldeten Schutzrechten bieten europäische Patente und Marken bei der Mittelbeschaffung klare Vorteile. Im Rahmen der Schaffung seiner Technologiebeobachtungsstelle hat das EPA kürzlich auch ein neues Tool namens „Deep Tech Finder“ lanciert, das Unternehmens- und Patentdaten miteinander verbindet, um Investoren und Technologieunternehmen zusammenbringen.

Unser Ziel ist es, die Finanzbranche stärker für Start-Ups zu interessieren und auch Startups den Weg zu möglichen Investoren aufzuzeigen. Patente spielen hierbei eine entscheidende Rolle. Dank dem neuen, kostenlosen Tool kann ein Investor sehen, welche Patente ein Start-Up angemeldet hat und auf dieser Grundlage beurteilen, ob sich eine Investition lohnt.

So kann man als Patentanmelder Kosten sparen

Kann ein Patentanmelder Kosten sparen, wenn er nach einer ersten Einschätzung zur Patentierbarkeit entscheidet, das Verfahren nicht fortzusetzen?

Ja, ganz eindeutig. Er kann nachvollziehen, warum die Aussichten auf ein Patent eher gering sind. Wir sind darauf bedacht, ein Prüfungsverfahren innerhalb von drei bis vier Jahren nach Eingang der Anmeldung beim EPA abzuschließen. Die erste Einschätzung des Prüfers wird zusammen mit dem Recherchebericht in der Regel innerhalb von 6 Monaten nach dem Tag der Anmeldung beim EPA veröffentlicht. Wir verbleiben während des gesamten Verfahrens mit den Patentanmeldern im Dialog.

Schließlich noch eine Frage zum europäischen Einheitspatent: Welche Rolle spielt diese Weiterentwicklung Ihrer Meinung nach?

Es wird für die Wirtschaft in Europa eine überragende Rolle spielen. Seit der Einführung am 1. Juni 2023 haben Patentanmelder die Möglichkeit, beim EPA zentral für alle 17 derzeit teilnehmenden EU-Mitgliedsstaaten Patentschutz zu beantragen. Das Einheitspatentsystem steht jedoch allen EU-Mitgliedstaaten offen und wir erwarten, dass alsbald weitere Staaten zum System stoßen werden. Grundlage ist ein neu erteiltes europäisches Patent, das auf entsprechenden, gebührenfreien Antrag hin in allen diesen Staaten einheitlich Rechtswirkung entfaltet. Die Notwendigkeit der individuellen Validierung des europäischen Patents in jedem dieser Staaten entfällt ebenso weg wie die Entrichtung von einzelnen Jahresgebühren in jedem Staat: Beim Einheitspatent bleibt das EPA die zentrale Anlaufstelle für alle diese Schritte. Das entlastet den Patentinhaber nicht nur finanziell erheblich, sondern bringt auch bedeutende administrative Vereinfachungen mit sich. Die Patentinhaber haben überdies die Möglichkeit, ihre Patente vor einem zentralen europäischen Patentgericht erster und zweiter Instanz, dem Einheitlichen Patentgericht, durchzusetzen bzw. jene von Konkurrenten anzufechten. Die Rechtsprechung dieses Gerichts ist für alle teilnehmenden Staaten bindend und eröffnet gerade für kleinere Unternehmen wichtige Perspektiven der Durchsetzung auf europäischer Ebene.

Eine weitere wichtige Verbesserung des Einheitspatents betrifft die Kosten. Das neue System ist deutlich kostengünstiger als das klassische europäische Patent. Die Jahresgebühren für alle bisher 17 teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten werden direkt beim EPA entrichtet und belaufen sich auf einen Bruchteil dessen, was für ein normales europäisches Patent mit demselben Geltungsbereich entrichtet werden müsste. Für KMU wurden auch die Verfahrenskosten vor dem neuen Gericht angepasst – ein weiterer Vorteil des neuen Systems. Zudem entfällt nach einer Übergangszeit die bisherige Notwendigkeit der Einreichung kostspieliger Übersetzungen des Patents. Diese Neuerungen machen das europäische Patentsystem vor allem für Einzelerfinder und Startups, aber auch für Forschungseinrichtungen und Universitäten viel attraktiver und erschwinglicher.

Also ganz klare Vorteile…

Das EU-Einheitspatent bringt für die EU-Wirtschaft eine Reihe von Vorteilen und wird in teilnehmenden Staaten voraussichtlich auch größere Direktinvestitionen aus dem Ausland anziehen. Ein wesentlicher Aspekt ist die Schaffung eines echten Technologiemarktes innerhalb der EU, da die letzten Barrieren durch nationale Patentgerichte nun aufgehoben wurden. Diese Harmonisierung und Zentralisierung des Patentsystems vereinfachen Investitionen und Innovationen erheblich.

Ein Beitrag von:

  • Alexandra Ilina

    Redakteurin beim VDI-Verlag. Nach einem Journalistik-Studium an der TU-Dortmund und Volontariat ist sie seit mehreren Jahren als Social Media Managerin, Redakteurin und Buchautorin unterwegs.  Sie schreibt über Karriere und Technik.

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