Steuern 13.04.2012, 11:58 Uhr

Steuererklärung: Neue Vorschriften für 2011

Die meisten Bürger sind nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Doch nicht nur für Spitzenverdiener lohnt sich die Mühe. 2011 musste der Fiskus immerhin rund 3 Mio. Deutschen mehr als 1000 € erstatten. Allerdings ändert sich die Rechtslage rasant. Wir erläutern, was Sie bei der Steuererklärung beachten sollten.

Für 2011 gilt ein neuer Arbeitnehmer-Pauschbetrag für Werbungskosten. Er stieg von 920 € auf 1000 €. Wer täglich knapp 16  km Fahrtstrecke zur Arbeit zurücklegt, liegt bereits darüber. Dabei sind Arbeitnehmer seit Kurzem nicht mehr verpflichtet, die kürzeste Route zur Arbeit zu fahren. Wer einen verkehrsgünstigeren Weg nutzt, darf diesen auch ansetzen, wenn er etwas länger ist, urteilte der Bundesfinanzhof (BFH) (Az.VI R 19/11 und VI R 46/10).

Aber auch wer nicht pendelt und wenig beruflich aufwendet, sollte die Belege für seine beruflich bedingten Aufwendungen, wie Computer und Zubehör, Arbeitskleidung, Fachliteratur oder Fortbildung, fleißig sammeln. Schließlich kann schon eine unvorhergesehene Ausgabe die Werbungskosten auf über 1000 € anheben.

Selbst wer ein Wirtschaftsgut zu weniger als 90 % beruflich nutzt, kann die Kosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Liegen die Kosten für das einzelne Produkt allerdings über 410 € (ohne Mehrwertsteuer), muss der Steuerzahler die Kosten durch die Zahl der in der sogenannten AfA-Tabelle vorgesehenen Nutzungsjahre teilen und über die Jahre linear abschreiben.

Steuererklärung 2011: Regelung für häusliches Arbeitszimmer

Wem für die berufliche oder betriebliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, kann Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bis zu 1250 € jährlich als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend machen – entsprechend dem Anteil an der Gesamtfläche von Wohnung oder Haus.

Stellenangebote im Bereich Prozessmanagement

Prozessmanagement Jobs
TotalEnergies-Firmenlogo
Koordinator (m/w/d) Inbetriebnahme und Qualität TotalEnergies
Berlin, München Zum Job 
Die Autobahn GmbH des Bundes-Firmenlogo
Staatlich geprüfter Techniker (w/m/d) Informationstechnik & Verkehrsüberwachung Die Autobahn GmbH des Bundes
Hohen Neuendorf bei Berlin Zum Job 
Emsland Group über ifp - Executive Search. Management Diagnostik.-Firmenlogo
Leiter:in Konstruktion Emsland Group über ifp - Executive Search. Management Diagnostik.
Emlichheim oder anderer Standort in Norddeutschland Zum Job 
naturenergie netze GmbH-Firmenlogo
Meister / Techniker (m/w/d) Leit- und Fernwirktechnik naturenergie netze GmbH
Donaueschingen, Rheinfelden (Baden) Zum Job 
Ziehm Imaging GmbH-Firmenlogo
Regulatory Affairs Specialist (m/w/d) Ziehm Imaging GmbH
Nürnberg Zum Job 
PASS GmbH & Co. KG-Firmenlogo
Qualitätstechniker:in (m/w/x) für die Qualitätsvorausplanung PASS GmbH & Co. KG
Schwelm Zum Job 
Friotherm Deutschland GmbH-Firmenlogo
Projekt - Qualitätsmanager (m/w/d) Friotherm Deutschland GmbH
Weißensberg Zum Job 
Stuttgart Netze GmbH-Firmenlogo
Ingenieur Baukoordination und Qualitätssicherung (w/m/d) Stuttgart Netze GmbH
Stuttgart Zum Job 
Klinikverbund Südwest-Firmenlogo
Strahlenschutzbeauftragter (m/w/d) Klinikverbund Südwest
Sindelfingen Zum Job 
Klinikverbund Südwest-Firmenlogo
Strahlenschutzbeauftragter (m/w/d) Klinikverbund Südwest
Sindelfingen Zum Job 
Die Autobahn GmbH des Bundes-Firmenlogo
Teamleitung (w/m/d) BIM-Management Die Autobahn GmbH des Bundes
Adolf Würth GmbH & Co. KG-Firmenlogo
Qualitätsingenieur (m/w/d) Adolf Würth GmbH & Co. KG
Obersulm-Willsbach Zum Job 
Die Autobahn GmbH des Bundes-Firmenlogo
Ingenieur Erhaltungsmaßnahmen Straßenbau & Tiefbau (w/m/d) Die Autobahn GmbH des Bundes
Güstrow Zum Job 
Stadtwerke Lübeck Gruppe-Firmenlogo
Ingenieur:in mobile Messtechnik und KKS Stadtwerke Lübeck Gruppe
Lübeck Zum Job 
JOTEC GmbH-Firmenlogo
Regulatory Affairs Manager (m/w/d) JOTEC GmbH
Hechingen Zum Job 
emp Biotech GmbH-Firmenlogo
Ingenieur (m/w/d) Automatisierungstechnik emp Biotech GmbH
Berlin-Adlershof Zum Job 
durlum Group GmbH-Firmenlogo
Konstruktionsingenieur (m/w/d) durlum Group GmbH
Schopfheim Zum Job 
WBS TRAINING AG-Firmenlogo
Technische Trainer:in als Schweißlehrer:in für WIG, MIG/MAG und E-Hand (m/w/d) WBS TRAINING AG
Dresden Zum Job 
Torqeedo GmbH-Firmenlogo
Qualitätsingenieur (m/w/d) Produkttests Torqeedo GmbH
Weßling Zum Job 
HVB Ingenieurgesellschaft mbH-Firmenlogo
Elektroingenieur (m/w/d) Bereich Elektrische Energieanlagen in der Infrastruktur HVB Ingenieurgesellschaft mbH
Wandlitz Zum Job 

Ansetzen kann er neben Miete und Nebenkosten auch Reinigungs-, Strom- und Versicherungskosten sowie Finanzierungskosten oder auch etwa als Eigentümer die Abschreibungen. Voraussetzung: Das häusliche Arbeitszimmer ist der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung. Dann sind die Kosten voll steuerlich ansetzbar. Neueren Urteilen zufolge sogar für eine Arbeitsecke.

Wer sein Arbeitszimmer teilweise privat nutzt oder umgekehrt einen Wohnraum auch als Arbeitszimmer, sollte versuchen, die Kosten anteilig geltend zu machen. Gegen einen ablehnenden Bescheid sollte er Einspruch einlegen. Bis der BFH geurteilt hat, ruht das Einspruchsverfahren.

Von 2012 an wird Einkommen der Kinder nicht mehr auf das Kindergeld angerechnet. Wem die Familienkasse also für die Vorjahre bis 2011 wegen zu hoher Einkünfte des Kindes das Kindergeld gestrichen hat, sollte jetzt einen neuen Antrag stellen, rät der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine.

Seit Jahresbeginn ist nur noch von Belang, ob das Kind seine erste oder zweite Berufsausbildung absolviert. Bei der zweiten Berufsausbildung darf das Kind nicht mehr als 20 Wochenstunden nebenher arbeiten. Auch Kinder im Freiwilligendienst bekommen nun ohne Einkommensprüfung Kindergeld.

Medizinische Behandlung nur mit amtsärztlichem Attest absetzbar

Wer im vergangenen Jahr hohe Kosten für medizinische Behandlung oder Untersuchung hatte, muss wieder ein vor der Behandlung ausgestelltes amtsärztliches Attest vorlegen. Der Bundesfinanzhof hatte den Abzug der Kosten als außergewöhnliche Belastung zwar auch anerkannt, wenn der Kranke nicht schon vor Beginn der Behandlung an das Attest gedacht hat. Doch der Bundestag kippte dieses Urteil nun mit dem Steuervereinfachungsgesetz.

Beiträge zur privaten Vorsorge können Verbraucher in ihrer Einkommensteuererklärung seit 2010 vermehrt als Sonderausgaben geltend machen. Mit dem Bürgerentlastungsgesetz sind sogenannte sonstige Vorsorgeaufwendungen – zu denen auch die Beiträge zur Arbeitslosen- und Krankenversicherung gehören – seither bis zu insgesamt 1900 € jährlich maximal abzugsfähig. 2800 € sind absetzbar, wenn der Steuerpflichtige die Beiträge zur Krankenversicherung im ganzen Kalenderjahr vollständig selbst ohne steuerfreie Zuschüsse trägt, etwa im Fall von GmbH-Geschäftsführern oder Selbstständigen.

Dabei sind die Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung mindestens abzugsfähig. Für gesetzlich Versicherte werden also pauschal 4 % für das Krankengeld abgezogen und auch die Pflegeversicherungsbeiträge werden nicht gekürzt. Auch eventuell festgesetzte Zusatzbeiträge sind voll abzugsfähig.

Privatversicherte erhalten für die Steuererklärung von ihrem Versicherer seither eine Aufteilung, mit der sie die Grundversorgung betreffende Beiträge sowie den darüber hinausgehenden Anteil an der Versicherungsprämie nachweisen können. Mit unter diese Höchstgrenze für sonstige Vorsorgeaufwendungen fallen auch Beiträge zur Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung sowie der Haftpflichtanteil der Kfz-Versicherung oder auch etwa Beiträge zur Risikolebensversicherung.

Nicht mehr darunter fallen Altersvorsorgebeiträge wie etwa Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherungen und sonstige gleichgestellte Basisversorgung, private Rentenversicherungen, sogenannte Riester-oder Rürup-Rentenverträge, sowie auch Aufwendungen für den Aufbau einer freiwilligen kapitalgedeckten Altersversorgung und Einzahlungen in eine betriebliche Altersversorgung. Für sie gelten seit dem Jahr 2010 deutlich großzügigere Grenzwerte. Im Jahr 2011 sind diese Beiträge zu 72 % als Sonderausgaben absetzbar. Jährlich steigt dieser Prozentsatz um je 2 %. Im Jahr 2025 werden Steuerzahler dann maximal 20 000 € und Ehepaare 40 000 € jährlich voll als Sonderausgabe ansetzen können und im Gegenzug ihre spätere Rente voll versteuern.

Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Putzen, Kochen, Straßenkehren oder Schneeräumen können Steuerzahler jährlich bis zu 4000 € von ihrem steuerpflichtigen Einkommen abziehen – also 20 % von 20 000 € Höchstgrenze.

Mieter können dabei auch die anteiligen Kosten für Hausmeister, Treppenhausreinigung und den Kaminkehrer angeben, mit der Nebenkostenabrechnung als Nachweis.

Steuererklärung 2011: Handwerkerkosten mit maximal 1200 € absetzbar

Auch Kosten für Handwerkerarbeiten sind seit 2009 Sonderausgaben. Das Finanzamt erkennt 20 % der Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten an, maximal jedoch 1200 €. Materialkosten bleiben außen vor.

Achtung: Wer solche Kosten geltend machen will, darf Handwerker oder Putzfrau aber nicht bar bezahlen. Er muss die Kosten überweisen und den Beleg an die Quittung heften.

Kinderbetreuungskosten sind erst von 2012 an Sonderausgaben, die alle Eltern steuermindernd geltend machen können – ob berufstätig oder nicht. Für das Jahr 2011 gilt zum letzten Mal die alte, komplizierte Rechtslage: Wer berufstätig ist, kann zwei Drittel der Betreuungskosten für Hort, Kindergarten und Babysitter als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen.

Für Kinder bis zu 13 Jahren erkennt das Finanzamt pro Kind bis zu 4000 € im Jahr an. Arbeitnehmer können diese Kosten als Werbungskosten ansetzen, Selbstständige als Betriebsausgaben. Ist nur ein Partner berufstätig und der andere arbeitslos, in Ausbildung, krank oder behindert, gelten die Betreuungskosten dagegen schon 2011 als Sonderausgaben.

Steuererklärung 2011: Verspätete Lohn- und Umsatzsteuervoranmeldung kann Steuerstrafverfahren einbringen

Selbstständige sollten übrigens von diesem Jahr an ihre Lohnsteuer- und Umsatzsteuervoranmeldungen unbedingt pünktlich übermitteln. Das Bundesfinanzministerium strich in der Richtlinie für Steuerstrafsachen nämlich den Passus, dass Finanzbeamte verspätete Steueranmeldungen nicht an die Strafsachenstelle melden müssen. Wer sich verspätet, handelt sich also womöglich ein Steuerstrafverfahren ein.

Ein Beitrag von:

  • Midia Nuri

Themen im Artikel

Zu unseren Newslettern anmelden

Das Wichtigste immer im Blick: Mit unseren beiden Newslettern verpassen Sie keine News mehr aus der schönen neuen Technikwelt und erhalten Karrieretipps rund um Jobsuche & Bewerbung. Sie begeistert ein Thema mehr als das andere? Dann wählen Sie einfach Ihren kostenfreien Favoriten.