Steuern, Rente und mehr: Was ändert sich in 2023 für angestellte Ingenieurinnen und Ingenieure?
Wenig überraschend hat die Bundesregierung wieder etliche Gesetzte und Verordnungen angepasst. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sich etwa über steuerliche Erleichterungen und über mehr Kindergeld freuen.
Das tut sich im neuen Jahr: Zu den wichtigsten Größen im deutschen Sozialrecht zählt die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze. Gut zu wissen: Bis zu diesem Wert zieht der Fiskus Bruttolöhne zur Berechnung von Beiträgen der Sozialversicherung heran, darüber hinaus nicht mehr. In den westlichen Bundesländern steigt die Beitragsbemessungsgrenze von 7.050 auf 7.300 Euro im Monat, in den östlichen Bundesländern von 6.750 auf 7.100 Euro. Dieser Wert wird regelmäßig nachjustiert. Insofern sind die Zahlen keine Überraschung, sondern eher die übliche Routine.
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Mehr Ausgaben für die gesetzliche Rentenversicherung
Ähnlich sieht es nach Andeutungen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach bei der gesetzlichen Rentenversicherung aus. Ingenieurinnen und Ingenieure müssen mit höheren Kosten rechnen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für gesetzlich Versicherte steigt um 0,3 Prozentpunkte auf 1,6 Prozent. Der Wechsel von angestellten Ingenieurinnen und Ingenieuren in die private Krankenversicherung ist ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von 66.600 Euro möglich; in 2022 waren es 64.350 Euro.
Höherer Pauschbetrag bei Werbungskosten
Gute Nachrichten für Arbeitnehmerinnen und für Arbeitnehmer kommen aus dem Steuerrecht: Für das Steuerjahr 2023 erhöht sich der Pauschbetrag bei Werbungskosten von 1.200 Euro auf 1.230 Euro. Außerdem erhalten Alleinerziehende im neuen Jahr einen höheren Entlastungsbetrag. Laut Pressemeldung des Finanzministeriums erhöht sich der Wert von 4.008 Euro auf 4.260 Euro. Der Sparer-Pauschbetrag für Zins- und Kapitaleinkünfte wiederum steigt von 801 Euro auf 1.000 Euro.
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Rentenbeträge stärker absetzen
Angestellte Ingenieurinnen und Ingenieure können außerdem ihre Basis-Rentenbeiträge stärker als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abziehen. Ab 2023 steigen die Maximalbeträge auf 26.528 Euro beziehungsweise 53.056 Euro bei Verheirateten. Im Rahmen des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung sollen davon künftig 100% absetzbar sein; 2022 waren es noch 94%.
Nach der Elternzeit: Was sich bei Midijobs ändert
Neben Minijobs sind Midijobs eine gute Gelegenheit für angestellte Ingenieurinnen und Ingenieure, nach der Elternzeit sukzessive in ihren Beruf zurückzukehren. Das geht künftig noch leichter: Der Fiskus hat beschlossen, zum 1. Januar die Obergrenze bei Midijobs von 1.600 Euro auf 2.000 Euro pro Monat anzuheben. Erst ab diesem Einkommen sind Sozialabgaben in voller Höhe fällig. Ziel dieser steuerlichen Änderung ist, mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Mini- in Midijobs zu bringen: sprich, ihnen den Weg in den Beruf zu erleichtern.
Auch das Kindergeld steigt
Ingenieurinnen und Ingenieure, die Eltern sind, können sich in 2023 über mehr Kindergeld freuen. Sie erhalten künftig für die ersten drei Kinder jeweils 250 Euro monatlich. Zuvor waren es 219 Euro für das erste und zweite Kind sowie 225 Euro für das dritte Kind. Ab dem vierten Kind zahlt der Staat pro Monat wie bisher 250 Euro. Der Kinderfreibetrag steigt von 8.548 auf 8.952 Euro pro Jahr.
Tipp für die Eltern von Studierenden
Haben Ingenieurinnen und Ingenieure ältere Kinder, lohnt sich auch ein Blick auf die geplante Energiepauschale. Wer an einer Hochschule, einer technischen Hochschule oder einer Fachhochschule studiert, erhält einmalig 200 Euro als nicht zu versteuernde Leistung. Voraussetzung dafür ist, dass Studierende am Stichtag, dem 1. Dezember 2022, dort immatrikuliert waren. Sie müssen online einen Antrag stellen. Weitere Informationen dazu wollen die beteiligten Ministerien in Kürze veröffentlichen.
Was sich bei den Renten ändert
Anpassungen plant die Regierung auch bei den Renten. In den westlichen Bundesländern sollen sie um rund 3,5% und in Ostdeutschland um etwa 4,2% steigen. Die Eckdaten sind vorläufig; Details will die Regierung erst im kommenden Jahr veröffentlichen.
Ab 2023 werden darüber hinaus die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei vorgezogenen Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten grundlegend reformiert. Frührentnerinnen und -rentner können beliebig viel hinzuverdienen, ohne dass ihnen die Rente gekürzt wird, so der Plan. Unabhängig davon bleiben Versicherte, die neben ihrer vorgezogenen Altersrente weiterhin beschäftigt sind, in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig.
Höhere Förderbeträge bei der betrieblichen Altersvorsorge
Auch der steuerliche Förderbetrag zur betrieblichen Altersvorsorge verbessert sich im neuen Jahr. Angestellte Ingenieurinnen und Ingenieure können monatlich 584 statt zuvor 564 Euro in Kapitalmarkt-Produkte einzahlen. Der sozialversicherungsfreie Förderbetrag bei der Entgeltumwandlung steigt von 282 Euro auf 292 Euro im Monat.
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