Versicherung 18.11.2011, 12:04 Uhr

Tipps für die private Krankenversicherung (PKV)

Wer beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung krank ist, muss im Regelfall tiefer in die Tasche greifen. Das Verschweigen von Krankheiten oder der Ausschluss von Leistungen sind jedoch nicht zu empfehlen.

„Diabetes ist ein ganz großes Problem. Und Erkrankungen am Skelett oder psychische Störungen werden schnell teuer“, weiß Hajo Köster vom Bund der Versicherten. Der Preis einer privaten Krankenvollversicherung hängt im Wesentlichen vom gewünschten Umfang der Leistungen sowie dem Alter und dem Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss ab.

Seit 2009 besteht in Deutschland zwar eine Versicherungspflicht für die Krankenversicherung, aber die privaten Anbieter müssen nur im Basistarif jeden Antragsteller versichern. In allen anderen Tarifen dürfen sie nach eigenen Grundsätzen und Einschätzungen Prämien und Leistungen kalkulieren, Kunden annehmen – aber auch ablehnen.

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PKV: Gesundheitsprüfung ist gängige Praxis

Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die den Versicherern eine Gesundheitsprüfung vorschreibt, sie ist aber gängige Praxis. Auf dieser Grundlage wird die Prämienhöhe berechnet. Wer bereits Vorerkrankungen hat, muss oft Zuschläge auf den Grundpreis zahlen. Diabetes gilt dabei als praktisch nicht versicherbar.

Die Krankenversicherer wissen um die hohen Kosten dieser Krankheit, an der inzwischen fast jeder zehnte Erwachsene leidet. Mit Diabetikern schließen sie daher keine neuen Verträge ab – Ausnahme ist der Basistarif.

Knochenprobleme, beispielsweise im Zusammenhang mit einer längst verheilten Sportverletzung, oder psychische Störungen und daraus entstehende Folgeerkrankungen können die Grundprämie des Versicherer schnell verdoppeln. Bei Allergien sind Zuschläge zwischen 30 % und 50 % üblich.

Die Alternative zu Zuschlägen sind Ausschlüsse. Damit verzichtet der Kunden auf die Kostenerstattung in speziellen, definierten Fällen. Um die Prämien zu drücken, sind Ausschlüsse im Bereich Zahnbehandlung oder für die Kostenerstattung von alternativen Medizinformen nicht unüblich.

Verbessert sich der Gesundheitszustand, entfallen die Zuschläge

Beim Bund der Versicherten rät man von Ausschlüssen ab. „Der Gesundheitszustand kann sich ja wieder bessern, und dann hat der Versicherte einen Anspruch darauf, dass der Zuschlag entfällt“, so Köster. Dazu reicht die Bescheinigung des Arztes, dass das erhöhte Risiko, also beispielsweise eine Allergie, nicht mehr besteht.

Diesem Anhaltspunkt muss der Versicherer nachgehen. Das Gutachten eines neutralen Mediziners entscheidet dann über die weitere Prämienzahlung. In der Praxis funktioniere das Aussetzen des Zuschlages, sagt Köster. „Aber es kann eine Weile dauern.“

Gesundheitliche Beschwerden, auch wenn sie schon fünf Jahre oder zehn Jahre zurückliegen, darf man beim Vertragsabschluss auf keinen Fall verschweigen. Kunden, die im Antrag sogenannte „gefahrerhebliche Umstände“ weglassen, riskieren später Zuschläge, Ausschlüsse und im schlimmsten Fall ihren gesamten Versicherungsschutz.

Abschluss einer PKV: Vorerkrankungen nicht verschweigen

Beim Ombudsmann der privaten Krankenversicherer haben sich im letzten Jahr zunehmend Kunden über die Folgen einer sogenannten Anzeigepflichtverletzung bei Vertragsabschluss beschwert. Probleme ergeben sich nach Meinung des Streitschlichters unter anderem dadurch, dass die Versicherer ihre Gesundheitsfragen weit formulieren, oder es zu Missverständnissen aufgrund von Bagatellerkrankungen oder Verdachtsdiagnosen des Arztes kommt.

War die Vertragsbeendigung durch den Versicherer rechtens, kann der Ombudsmann dem Betroffenen letztlich nur noch empfehlen, sich einen anderen Versicherer zu suchen und sich im ungünstigsten Fall im Basistarif zu versichern. In diesem Tarif müssen die Privaten alle Kunden ohne Gesundheitsprüfung versichern. Die Leistungen entsprechen denen der gesetzlichen Kassen. Der Beitragssatz darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Kassen von 553,16 € im Monat nicht überschreiten.

Mit dem Alter wächst die Wahrscheinlichkeit von Vorerkrankungen und damit die Gefahr, dass eine Gesundheitsprüfung ungünstig ausfällt. Ihren aktuellen Gesundheitszustand können sich gesetzlich Versicherte, die später erst in die PKV wechseln wollen oder können, mit einem Optionstarif sichern. Er kostet wenige Euro im Monat. Bei der Wahl des künftigen privaten Krankenversicherers hat man sich damit aber festgelegt, denn der Optionstarif gilt nur für den jeweiligen Versicherer. 

Ein Beitrag von:

  • Monika Lier

    Monika Lier ist Diplom-Volkswirtin und freie Journalistin.

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