Varta in der Krise: Was bedeutet das für Kleinanleger?
Der in Schwierigkeiten befindliche Batteriehersteller plant ein Vorhaben, das quasi alle Kleinanleger enteignet.
Der Batteriehersteller Varta plant, das Grundkapital auf null Euro zu reduzieren, den Konzern von der Börse zu nehmen und danach mit ausgewählten Großaktionären wieder an der Börse durchzustarten. Zudem sollen ein Schuldenschnitt und die Verlängerung von Krediten die Verbindlichkeiten von fast einer halben Milliarde Euro auf 230 Mio. € verringern.
Für diesen Schritt benötigt Varta 75 % Zustimmung von Gläubigern und Aktionären, was nach Unternehmensangaben und Gesprächen mit den wichtigsten Gläubigern und Aktionären (u. a. Porsche) möglich erscheint. Verlierer des Deals wären sämtliche Kleinanleger, die nach einer Einigung leer ausgehen und keinen Cent sehen könnten.
Wenn Varta danach wieder an die Börse geht und Aktien ausgibt, dann nur an Porsche und eine Gesellschaft des bisherigen Mehrheitsaktionärs Michael Trojner, der 2023 auf Platz 29 der reichsten Österreicher rangierte. Von den Gläubigern kommen 60 Mio. € als Darlehen.
Bei Varta tragen Managementfehler zur Schieflage bei
Trojner ist in Österreich ein nicht unumstrittener Manager, dem u. a. Betrug, Abgabenhinterziehung und Korruption vorgeworfen wurden. Varta-Aktionäre werfen ihm vor, dass er Varta in den erfolgreichen Jahren ausgeplündert habe, um damit andere Projekte zu finanzieren.
Zu abhängig sei man bei Varta vom US-Konzern Apple gewesen. Beflügelt von der hohen Nachfrage nach Knopfzellen für Kopfhörer, sollte auf die Schnelle auch eine Fertigung für Batterien von E-Autos aus dem Boden gestampft werden – viel zu groß und viel zu teuer. Dem hat Trojner zumindest öffentlich nicht mal widersprochen, der FAZ sagte er: „Wir haben verschiedene Projekte gestartet, groß investiert, die Produktion ausgebaut, wir haben die Latte zu hochgelegt. Im Nachhinein muss sich der Aufsichtsrat mit mir an der Spitze aber auch Fehler eingestehen.“
Zum Vorwurf des Ausbeutens des Varta-Konzerns äußerte sich Trojner nicht, bezeichnend sind aber frühere Interviews mit ihm, in denen er mit den Worten zitiert wird, dass er nur in etwas investiere, wo er in fünf Jahren sein Geld zurück habe. Seine Maxime sei eine jährliche Umsatzsteigerung von 50 % und eine Rendite von 30 %.
Geplante Sanierung zugestimmt
Möglich macht den für deutsche Verhältnisse bislang ungewöhnlichen Schritt das sogenannte StaRUG – das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen. Es trat am 1. Januar 2021 in Kraft und setzte die europäische Restrukturierungsrichtlinie in deutsches Recht um. Der Grund: Im deutschen Sanierungsrecht fehlten bislang spezielle Regelungen für die Durchsetzung und Umsetzung von Sanierungen im Vorfeld eines Insolvenzverfahrens. Diese Lücke schloss das StaRUG und macht nun für Varta den Weg frei für Restrukturierungsmaßnahmen.
Am 25. November 2024 wurde nun bekannt gegeben, dass die erforderliche Mehrheit der Gläubiger und Aktionäre der geplanten Sanierung (s.o) zustimmte. Erwartungsgemäß lehnte die Gruppe der Kleinanleger die Vorschläge des Konzerns ab, denn sie würden quasi enteignet werden. Einige Anteilseigner haben bereits Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, denn ihr entschädigungsloser Ausschluss des Bezugsrechts bei der Sanierung des Unternehmens verstoße gegen die Eigentumsgarantie, teilte die Schutzgemeinschaft der Kleinanleger (SdK) mit. Die Erfolgsaussichten der Klagen gelten aber als gering.
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