Versicherung fürs Ferienhaus ist teuer
Eigenheimbesitzer sind Versicherers Lieblinge – solange es nicht um den Schutz für ein Wochenend- oder Ferienhaus geht. Dann ziert sich die Assekuranz gerne. VDI nachrichten, Düsseldorf, 6. 3. 09, elb
Wer ein Ferien- oder Wochenendhaus in Deutschland sein Eigen nennt, sollte auch ein guter Versicherungskunde sein. Andernfalls ist es schwer, die nur sporadisch bewohnten vier Wände zu versichern. Im Regelfall macht die Branche den Vertragsabschluss von bereits bestehenden Geschäftsbeziehungen abhängig. So muss zumeist der Hausrat und das Wohngebäude des Erstwohnsitzes bei der betreffenden Gesellschaft versichert sein.
„Wochenend- und Ferienhäuser haben aus Sicht der Versicherer nämlich ein deutlich erhöhtes Risiko. Schäden am Gebäude werden womöglich erst nach Tagen oder Wochen entdeckt, was dazu führt, dass inzwischen hohe Folgeschäden eingetreten sind. Weht ein Sturm Ziegel vom Dach, dringt Regen ein. Wird dies nicht sofort bemerkt, kann ein großer Wasserschaden in der Folge entstehen, der nach den Versicherungsbedingungen der Gebäudeversicherung versichert ist,“ erläutert Michael Kuhn von der SV SparkassenVersicherung.
Der öffentliche Versicherer, der die meisten privaten Gebäude in Deutschland versichert, nimmt Versicherungen für Wochenend- und Ferienhäuser nur nach interner vorheriger Abstimmung an – und das, wie die seiner Wettbewerber, auch nur gegen hohe Risikozuschläge und Einschränkungen im Versicherungsschutz. „Kostet eine Wohngebäudeversicherung für ein 250 000 € teures Haus normal etwa 160 € im Jahr, so liegt die Jahresprämie für ein Wochenendhaus gleichen Wertes mehr als dreimal so hoch bei rund 490 €“, so Kuhn.
Hausratversicherung deckt Schäden durch Feuer und Sturm ab
Etwas preiswerter kann es für Hausbesitzer in Bungalow-Parks werden. „Wochenend- oder Ferienhäuser in Bungalow-Parks versichern wir eher selten einzeln. Meist haben die Betreiber solcher Parks mit einem Versicherer einen Rahmenvertrag geschlossen. Wenn man sich darüber mitversichert, ist die Wohngebäudeversicherung tendenziell preiswerter“, rät Stefan Hilgers, Leiter Produktmanagement Sach bei der Gothaer.
Doch die Versicherung über eine Gemeinschaft hat auch ihre Haken, etwa im Falle der Ferienwohnung. Für eine einzelne Wohnung kann man nämlich keine Gebäudeversicherung abschließen, und so rät Christian Kluft sich bei der Eigentümergemeinschaft zumindest über mögliche Risiken zu informieren.
Gefahren wie Schäden durch Starkregen, Überschwemmung mit Oberflächenwasser, Lawinen oder Erdbeben deckt allein eine Elementarschadenversicherung, die bei nur wenigen Versicherern in der Gebäudeversicherung enthalten ist. „Ob Erstwohnsitz oder Ferienimmobilie für den Versicherer sind die Risiken bei gleicher Lage hier identisch – für den Ferienhausbesitzer ist die Prämie aber meist deutlich geringer, weil sie sich am Gebäudewert bemisst,“ sagt Steffen Fries von der Axa.
Größere Unterschiede zwischen ständig bewohntem Erstwohnsitz und dem Ferien- oder Wochenendhaus im Inland machen die Versicherer bei der Hausratversicherung. Versichert sind hierbei im Wesentlichen die finanziellen Schäden aus Feuer, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Explosion und Leitungswasser.
„Im Regelfall wird das Risiko für den Hausrat anhand von Postleitzahlen in fünf oder sechs verschiedene Zonen eingestuft. Ausschlag gebend ist im Wesentlichen das Risiko für Einbruchdiebstahl. Das ist üblicherweise in Ballungsgebieten höher als auf dem platten Land. Wochenendhäuser liegen zwar meist in den risikoärmeren Gebieten, stellen aber wegen ihrer Leerstandszeiten ein höheres Risiko dar, weshalb ein Mehrfaches an Prämie gegenüber einem vergleichbar gelegenem Erstwohnsitz verlangt wird“, sagt Kluft.
Einer Modellrechnung der SparkassenVersicherung zufolge zahlt der Kunde für 30 000 € Hausrat am Erstwohnsitz etwa 57 € im Jahr. Dagegen liegt die Jahresprämie bei einem Wochenendhaus, das noch in einem Wohngebiet liegt, bei rund 530 €. Liegt das Haus gar außerhalb einer Wohngebietes fallen sogar rund 885 € p.a. an. Dabei ist der Schutz geringer als bei der Versicherung des Erstwohnsitzes. Denn nahezu alle Versicherer schließen Wertsachen (etwa Bargeld, elektrische Geräte wie Computer etc.) im Ferienhaus aus. Die Hausratversicherung kann bei der Axa oder der Grundeigentümer-Versicherung als Zusatzbaustein zum Vertrag für den Erstwohnsitz abgeschlossen werden. M. LIER
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