Finanzplanung 21.10.2011, 12:05 Uhr

Vorfahrt für die betriebliche Altersvorsorge

Merten Jung, der Gewinner unseres Finanz-Coachings, legt großen Wert auf eine finanziell sichere Zukunft. Deshalb verlässt er sich nicht allein auf die gesetzliche Rentenversicherung, sondern nutzt auch die betriebliche Altersvorsorge. „Vorbildlich!“,lobt Finanzcoach Udo Schindler, Vorstand der KSW Vermögensverwaltung.

Rente mit 67 – das bedeutet für Entwicklungsingenieur Merten Jung, dass er regulär erst in knapp 30 Jahren in den Ruhestand gehen dürfte. Stand heute. „Ich erwarte, dass die Politik in den kommenden Jahren noch an einigen Stellschrauben drehen muss, damit das umlagefinanzierte System nicht zusammenbricht“, merkt Udo Schindler kritisch an. Nach seiner Einschätzung wird diese erste Säule der Altersversorgung bestehen bleiben, aber an Bedeutung verlieren.

„Klar ist schon heute, dass die Leistungen der gesetzlichen Rentenkasse allein nicht reichen werden, den Lebensstandard zu halten, den man während der Berufsphase hatte“, betont der Nürnberger Vermögensverwalter. Zusätzliche Vorsorge ist also angeraten. Zumal, wenn man wie VDI nachrichten-Leser Merten Jung in Betracht zieht, eventuell etwas früher in Rente zu gehen.

Privat baut der Münchener in erster Linie mit einer vermieteten Eigentumswohnung Kapital auf. Daneben schöpft Merten Jung die verschiedenen Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge aus. BMW hat dem Ingenieur eine Betriebsrente zugesagt, dazu hat Jung vor wenigen Jahren eine Direktversicherung abgeschlossen und schließlich zu Jahresbeginn eine weitere Entgeltumwandlung vereinbart.

Die betriebliche Altersvorsorge profitiert von staatlicher Förderung

„Die Angebote des Arbeitgebers sollte man immer vorrangig nutzen“, bestätigt Finanzplaner Schindler. Ein wesentlicher Vorteil liege in der staatlichen Förderung: In der Sparphase bleiben Beiträge bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze sozialabgaben- und steuerfrei. Rund 220 € pro Monat sind das in diesem Jahr.

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Die ausgezahlten Leistungen muss der Rentner dafür später versteuern – dann aber häufig mit einem geringeren Steuersatz als während der Berufstätigkeit mit hohem Arbeitseinkommen. Schindler: „Dieser Stundungseffekt überwiegt selbst eventuelle Renditenachteile der betrieblichen gegenüber privaten Vorsorgeformen.“

„Ich bin ein Fan des Zwangssparens“, nennt der Finanzcoach einen weiteren positiven Aspekt der betrieblichen Altersvorsorge. „Einen Dauerauftrag vom eigenen Konto setzt man leichter mal aus oder kündigt ihn ganz und spart deshalb nicht so diszipliniert.“ Beim Zwangssparen via Entgeltumwandlung sei der Aufwand zu kündigen größer als bei einem üblichen Konto- oder Fondssparvertrag.

Für seine Arbeitnehmer investiert BMW den umgewandelten Gehaltsteil und zusätzlich noch den im Einzelfall ersparten Anteil an den Sozialversicherungsbeiträgen in Aktienfonds. Das Wichtigste aber: Die durch Entgeltumwandlung gezahlten Beiträge werden durch den Arbeitgeber garantiert – diese Rente ist also tatsächlich sicher, selbst bei einer Insolvenz des Arbeitgebers. Denn in diesem Fall springt der Pensionssicherungsverein für das zahlungsunfähige Unternehmen ein.

Betriebliche Altersvorsorege bei Arbeitgeberwechsel: Ansprüche lassen sich übertragen

Die Leistungen aus dieser Form der Betriebsrente muss der Arbeitgeber jedes Jahr um mindestens 1 % anpassen. Damit ist ein teilweiser Inflationsausgleich gewährleistet. Sollte der Münchener Ingenieur seinen Arbeitgeber später einmal wechseln, kann er die bis dahin entstandene Anwartschaft aus der Entgeltumwandlungszusage auf den neuen Arbeitgeber übertragen lassen.

Die Übertragbarkeit wurde vor einigen Jahren für alle Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge festgeschrieben, also auch für die Direktversicherung, die Merten Jung zu den bis Ende 2004 gültigen Konditionen abgeschlossen hat. Danach werden Beiträge bis maximal 1752 € jährlich pauschal mit 20 % versteuert – also deutlich unter dem Grenzsteuersatz von Ingenieur Jung.

Da der Beitrag aus Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld) stammt, entfallen zudem die Sozialversicherungsprämien. Die Kapitalauszahlung bei Fälligkeit bleibt zudem steuerfrei.

Ob die Versicherung von Merten Jung die angegebene Zielrendite von 4,9 % tatsächlich erreichen kann, bezweifelt Vermögensprofi Schindler. „Klassische Lebensversicherungen haben im vergangenen Jahr im Schnitt 4,3 % Rendite erwirtschaftet. Aber die Direktversicherung rentiert sich auf Grund der Förderung prinzipiell besser.“

Wer eine Direktversicherung nach dem 1. 1. 05 abgeschlossen hat oder noch abschließt, muss die Kapital- oder Rentenleistungen als sonstige Einkünfte in voller Höhe mit dem individuellen Steuersatz versteuern. Dafür bleiben die Beiträge in der Sparphase steuerfrei.

Ein Beitrag von:

  • Martin Volmer

    Redakteur VDI nachrichten. Fachthemen: Wirtschaft, Konjunktur, Wirtschaftspolitik.

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