Vorsorgeplan schützt Mitarbeiter und Konzern
VDI nachrichten, Frankfurt, 14. 9. 07, mav – Bis Ende der 90er Jahre sagte die Bosch GmbH ihren Mitarbeitern Betriebsrenten zu, die sich aus der Höhe des letzten Gehalts ergaben. Die steigende Lebenserwartung hätte jedoch zu einer immer stärkeren finanziellen Belastung geführt. Wie sie aus über 70 verschiedenen einen übergreifenden Vorsorgeplan machten, beschreiben nachfolgend Uwe Kolasa (Bosch) und Michael Paulweber von Rauser Towers Perrin.
Als wichtigste Grundlage für den nachhaltigen Unternehmenserfolg sieht das Management der Bosch GmbH das Wissen und Können der Mitarbeiter, ihr Engagement und ihre Identifikation mit dem Unternehmen. Deshalb fordert Bosch von seinen Mitarbeitern nicht nur Leistung, sondern bietet ihnen dafür auch ansprechende Gegenleistungen. Dazu gehört eine attraktive betriebliche Altersvorsorge (bAV) als Teil eines modernen Personalsystems, das dazu beiträgt, geeignete Mitarbeiter zu gewinnen, zu binden und zu motivieren.
Die Übernahme von Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und künftigen Generationen hat bei Bosch eine lange Tradition. Bereits Gründer Robert Bosch war Vorreiter bei der Einführung von sozialen Programmen. Entsprechende Modelle wurden im Laufe der Zeit stetig weiterentwickelt. So hat Bosch als eines der ersten Unternehmen in Deutschland Ende der 90er Jahre die Risiken demographischer Trends für die bAV erkannt und konsequent gehandelt. Bis dahin sagte das Unternehmen seinen Mitarbeitern Rentenleistungen zu, die sich aus der Höhe des letzten Gehalts ergaben. Die steigende Lebenserwartung hätte jedoch langfristig zu einer immer stärkeren finanziellen Belastung geführt. Zudem umfasste die bAV, auch wegen mehrerer Zukäufe, über 70 verschiedene Vorsorgepläne.
Deshalb hieß es im Jahr 1998, das leistungsorientierte Modell durch eine beitragsorientierte Lösung zu ersetzen und die Zusagestruktur zu harmonisieren. Als externen Partner hat sich Bosch dabei für den bAV-Spezialisten Rauser Towers Perrin entschieden. Ergebnis des gemeinsamen Projektes war der Kapital Vorsorgeplan, der alle bis dahin geltenden Vorsorgepläne vollständig abgelöst hat. Der beitragsorientierte Plan galt nicht nur für neue Mitarbeiter. Das Projektteam fand auch einen innovativen Weg, um die bAV der damals bestehenden Belegschaft, etwa 80 000 Mitarbeiter, umgehend zu überführen.
Doch bald öffnete die Politik neue Gestaltungsmöglichkeiten, die für eine Weiterentwicklung genutzt wurden. So hat 2002 das Altersvermögensgesetz die Entgeltumwandlung für eine mitarbeiterfinanzierte bAV verbindlich festgeschrieben. Gleichzeitig wurde der Pensionsfonds als bAV-Durchführungsweg eingeführt. Als erstes Industrieunternehmen in Deutschland entschied sich Bosch 2002, einen eigenen Pensionsfonds zu gründen.
Beginnend 2004 wurde das bestehende Modell optimiert. Das Ergebnis war der Bosch Vorsorgeplan, in dessen Rahmen Bosch seit 2006 – wiederum als erstes Industrieunternehmen – auch Firmenbeiträge in einen Pensionsfonds einbringt.
Das Projekt erwies sich jedoch als anspruchsvoll. Als Lösung wurde ein Gesamtpaket konzipiert, das den Mitarbeitern attraktive Vorsorgeleistungen bietet und gleichzeitig eine sichere Finanzierung erlaubt.
Dazu hat das Projektteam ein Modell entwickelt, das in Deutschland ohne Vorbild war: Die Direktzusage wurde als Dachzusage etabliert. Um die hohe Finanzierungseffizienz des Pensionsfonds für Direktzusagen optimal zu nutzen, fließen dem Bosch Pensionsfonds alle Beiträge zu. Der Fonds wurde also auch für die arbeitgeberfinanzierte bAV geöffnet. Weil in Pensionsfonds steuerlich sinnvoll nur Beiträge bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze investiert werden können, fließen alle Mittel, die darüber hinausgehen, automatisch in die Direktzusage.
Das Unternehmen hat so beide Durchführungswege in einer harmonischen Lösung integriert. Aus Sicht der Mitarbeiter ist dieses Modell besonders transparent, weil es nur noch eine Zusage gibt und für jeden Mitarbeiter nur ein Zusagekonto geführt wird.
Um die Attraktivität des neuen Bosch Vorsorgeplans weiter zu steigern, hat Bosch auch die Leistungen bei Invalidität oder im Todesfall verbessert. Die Mitarbeiter genießen hier einen finanziellen Schutz in Notfällen, den sie ansonsten im Markt zu erheblichen Kosten einkaufen müssten. Aufwändige Gesundheitsprüfungen entfallen ebenso wie andere Transaktionskosten.
Der Bosch Vorsorgeplan verbindet die Vorteile von Pensionsfonds und Direktzusage. Der Pensionsfonds wird dabei als zentrales Finanzierungsinstrument genutzt – und zwar für die mitarbeiter- und arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge. Die Risiken, wie sie sich aus der vormals zugesagten hohen festen Verzinsung ergeben hatten, bestehen nicht mehr. Gleichzeitig profitieren die Mitarbeiter von den Chancen eines leistungsstarken Anlagekonzepts.
U. KOLASA/M. PAULWEBER
Uwe Kolasa ist Hauptreferent Betriebliche Versorgungsleistungen bei der Robert Bosch GmbH, Dr. Michael Paulweber ist Partner beim Beratungsunternehmen Rauser Towers Perrin.
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