Wenn das Wasser drückt: Plötzlich Flecken an der Kellerwand
unsachgemäße Ausführung wasserundurchlässiger Bereiche am Gebäude. Die Lösung: fachliche Prüfung während der Bauphase.
Wer das Kellergeschoss seines Hauses als Weiße Wanne gegen drückendes Grundwasser bauen lässt, geht davon aus, dass er einen Keller erhält, der absolute Sicherheit gegen eindringendes Wasser gewährleistet. Nicht selten aber zeigen schon bald dunkle Feuchtigkeitsflecken an den Kellerwänden, dass zwischen Anspruch und Realität nicht nur sprichwörtlich ein Riss klafft. Zwar wird zur Herstellung von Weißen Wannen „wasserundurchlässiger Beton“ verwendet, dies allein sei jedoch – so ein baden-württembergischer Sachverständiger – noch keine Gewähr für die tatsächliche Dichtigkeit eines Bauwerks gegen drückendes Wasser. Die Bezeichnung „Weiße Wanne“ leitet sich ab von dem Begriff „Schwarze Wanne“, bei der nicht der Beton, sondern ein Bitumenanstrich für den Schutz vor eindringendem Wasser sorgt.
„Es ist schon unglaublich“, ereifert sich in Kappel-Grafenhausen Arthur Heine, Sachverständiger für Wasser- und Feuchtigkeitsschäden an und in Gebäuden, „dass es keinerlei Vorschriften zur Überprüfung der Dichtigkeit und damit zur Sicherstellung der Tauglichkeit angeblich wasserundurchlässiger Bauwerke gibt.“ Trauriges Ergebnis: Bis zu 50?% aller Bauschäden werden durch Wasser oder Feuchtigkeit verursacht, und mindestens die Hälfte aller nach dem Bauprinzip „wasserundurchlässiger Baukörper aus Beton“ hergestellten Bauwerke weisen diese zugesicherte Eigenschaft nicht auf. Aufwändige nachträgliche Abdichtungsmaßnahmen würden daher oft – so Heine – als Normalfall angesehen.
Schwimmbecken aus Beton werden in der Regel nach dem gleichen Bauprinzip wie dem der Weißen Wanne erstellt. Einziger Unterschied: Der Wasserdruck wirkt von der Innenseite her. „Die Schwimmbäder aber müssen gemäß den Richtlinien für den Bäderbau eine mindestens 14-tägige Dichtigkeitsprüfung in Form einer Probebefüllung über sich ergehen lassen“, weiß Heine. Bei einer Weißen Wanne hingegen, die ein Gebäude vor eindringendem Wasser schützen soll, gebe es vergleichbare Prüfungen nicht. In der Praxis bedeute dies nichts anderes, als dass zumindest der erste Wasserschaden „billigend in Kauf genommen“ werde.
So konnte Heine im Rahmen seiner Sachverständigentätigkeit feststellen, dass in bis zu 40?% aller Schadensfälle an Weißen Wannen mangelhaft ausgeführte Arbeitsfugen – darunter vor allem die Anbindungsfuge zwischen Bodenplatte und Außenwand – zum Eindringen von Grund-, Schichten- oder aufstauendem Sickerwasser geführt hatten. Fast ebenso häufig sei die Ursache von eindringendem Wasser auf Undichtigkeiten an Bauteildurchdringungen zurückzuführen, erläutert Heine, während lediglich rund 15?% aller Schäden von Rissbildungen oder Fehlstellen im Beton selbst herrührten.
Da es – so der Sachverständige – in Ermangelung eines geeigneten und zuverlässigen Prüfsystems bis jetzt nicht möglich sei, bereits während der Bauphase eine Dichtigkeitsprüfung durchzuführen und so späteren Schäden vorzubeugen, habe er zunächst für den Eigenbedarf ein mittlerweile zum Patent angemeldetes Prüfgerät konstruiert. Hierbei handelt es sich um eine spezielle Vakuumpumpe mit dazugehörigen Adaptern, die in Form und Größe auf das jeweilige Prüfobjekt abgestimmt sind. Wird jetzt über die Pumpe ein definiertes Vakuum erzeugt, können aus der Differenz des tatsächlich anliegenden Unterdrucks im Verhältnis zu einem gegebenen Sollwert schnell und vor allem zerstörungsfrei mögliche Schadstellen lokalisiert werden.
Dieses von Heine „EvacuTec“ genannte Vakuum-Prüsystem werde derzeit in Deutschland nur von ihm selbst eingesetzt, so der Erfinder. Allerdings denke er bereits an eine Lizenzvergabe und an eine spätere Serienfertigung. Die voraussichtlichen Stückkosten für das komplette System würden sich dann auf 12000€ bis 15000€ belaufen. „Ein überaus günstiger Preis“, meint Heine, angesichts der immensen Schäden an und in Gebäuden, wie sie alljährlich durch eindringendes Wasser hervorgerufen würden. HAN
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